Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen dem Auftraggeber und dem LoBu Office e.K. geschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LoBu Office e.K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Allgemeine Regelungen
(1) Individuelle Vertragsgestaltungen, welche schriftlich fixiert und von Seiten des LoBu Office e.K. schriftlich bestätigt wurden, ersetzen lediglich die Geschäftsbedingungen in den jeweils betroffenen Punkten.
(2) Über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird LoBu Office e.K. seine Vertragspartner informieren.
(3) Mitarbeiter des LoBu Office e.K. sind nicht befugt, mit dem Auftraggeber mündlich Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren.
(4) Alle Angebote zu Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich für Unternehmen bestimmt. Preisstellungen in Angeboten, Verträgen oder Vertragsnachträgen des LoBu Office e.K. enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich ausgewiesen bzw. in Rechnung gestellt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des LoBu Office e.K. sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch das LoBu Office e.K. verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Nebenabreden hinsichtlich eines bestehenden Vertrages sowie für Änderungen und Ergänzungen.
(2) Das LoBu Office e.K. erbringt seine Leistungen auf der Basis des jeweiligen Angebots in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Liegt die Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung nicht vor und wird diese mit Billigung des Kunden zur Wahrung von gesetzlichen Fristen durch das LoBu Office e.K. durchgeführt, gilt die Übermittlung der benötigen Unterlagen und Daten zur Auftragsbearbeitung als uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Angebots.
§ 4 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in dem Angebot näher bezeichneten Leistungen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung („Lohnbuchhaltung“ / „Lohn- und Gehaltsabrechnung“) gemäß den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes § 6 Abs. 4, ohne Rechts- und Steuerberatung.
(2) Das LoBu Office e.K. wird die vom Auftraggeber bereitgestellten personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
(3) Das LoBu Office e.K. wird die im Angebot vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnungen und Unterlagen an den Auftraggeber übermitteln.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber hat dem LoBu Office e.K. alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen (Abrechnungsdaten) zum monatlich vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber wird sämtliche abrechnungsrelevante Daten, welche im Rahmen der laufenden Personalabrechnung berücksichtigt werden müssen, bzw. zu berücksichtigen sind, in schriftlicher oder elektronischer Form, verbunden mit der Weisung, die übermittelten Daten in seinem Auftrag zu verarbeiten, an das LoBu Office e.K. übermitteln.
(4) Der Auftraggeber ist für die korrekte, vollständige und termingerechte Übermittlung der vorstehenden Daten verantwortlich.
(5) Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
(6) Bei einer datenschutzrechtlichen Betriebsprüfung wird der Auftraggeber im erforderlichen Umfang mitwirken.
§ 6 Leistungsfristen
(1) Das LoBu Office e.K. ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin zu erbringen und die Abrechnungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Abrechnungsdaten spätestens 5 Arbeitstage vor dem Abrechnungstermin an das LoBu Office e.K. nach Maßgabe des § 5 zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Abrechnungsdaten verschiebt sich der vereinbarte Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verspätung.
(2) Nachforderungen, Verzugszinsen und Säumniszuschläge, welche aus einer Überschreitung von gesetzlich vorgegeben Abgabefristen entstehen, liegen in den Fällen der verspäten Datenübergabe an das LoBu Office e.K. allein beim Auftraggeber und werden vom Auftraggeber getragen.
(3) Bei Leistungsverzögerungen aus wichtigem Grund, die dem LoBu Office e.K. die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, ist das LoBu Office e.K. berechtigt, anstelle der geschuldeten Abrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen zu erstellen.
Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei andauernder Störung der Telekommunikation und Datenverarbeitung vor, bei erheblichem
Personalausfall auf Grund von Epidemien (Grippe), oder wenn kurzfristige Gesetzesänderungen berücksichtigt werden müssen.
(4) Die Durchführung von Abschlagsabrechnungen ist dem Auftraggeber unverzüglich mit Bekanntwerden des wichtigen Grundes in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Das LoBu Office e.K. ist verpflichtet, die abgeschlossene Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.
§ 7 Preise, Rechnungen, Zahlungen
(1) Das Entgelt für die Leistungen des LoBu Office e.K. richtet sich nach den im gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils unter Bezugnahme auf den Leistungsmonat als auch der Leistungsanzahl der ausgeführten Dienstleistung, jeweils nach der durch den Auftraggeber freigegebenen und vom LoBu Office e.K. durchgeführten Abrechnung, bzw. Korrektur. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt – ohne Abzug – zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, im Zuge seiner Gegenforderungen, Zahlungen zurückzuhalten. Gegenüber Forderungen des LoBu Office e.K. kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Das LoBu Office e.K. gewährleistet, dass seine Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Verwendbarkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes reduzieren oder aufheben.
(2) Der Auftraggeber hat dem LoBu Office e.K. aufgetretene Mängel oder Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Gelingt dem LoBu Office e.K. die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge und schlägt sie auch nach weiteren 14 Tagen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängelrüge des Kunden fehl, so stehen dem Auftraggeber die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 9 Haftung
(1) Das LoBu Office e.K. haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreterin, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind.
(2) Ausgeschlossen sind jedoch Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des LoBu Office e.K., eines seiner gesetzlichen Vertreterin, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Falle unberührt.
(3) Bei einem Verschulden des Auftraggebers durch (a) falsch übermittelte Bewegungsdaten, (b) unrichtige Angaben bei Stamm- und Steuerdaten und / oder Vertragsverhältnissen der Mitarbeiter, sowie (c) unzureichender Mitwirkungsleistung bzw. vorsätzliche Falschangaben des Auftraggebers wird eine Haftung durch das LoBu Office e.K. ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelung unverzüglich gegenüber dem LoBu Office e.K. schriftlich anzuzeigen, so dass das LoBu Office e.K. frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Auftraggeber noch Schadensminderung betreiben kann.
§ 10 Verzug und höhere Gewalt
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Leistungen vom LoBu Office e.K. erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen das LoBu Office e.K., die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens 3 Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die das LoBu Office e.K. nicht zu vertreten hat.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Das LoBu Office e.K. verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LoBu Office e.K. sind auf Vertraulichkeit und die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten Daten und deren sichere Übertragung an das LoBu Office e.K.
§ 12 Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
(1) Mit der Beauftragung von LoBu Office e.K. erkennt der Auftraggeber an, dass personenbezogene Daten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zweck der Lohn- und Gehaltsabrechnung verarbeitet werden.
(2) Dieser Abschnitt gilt zugleich als Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich.
(3) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand: Verarbeitung von Arbeitnehmer- und Unternehmensdaten zur Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Dauer: Für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien.
Art: Erhebung, Speicherung, Organisation, Anpassung, Übermittlung und Löschung von Daten.
Zweck: Ordnungsgemäße Durchführung der Lohnabrechnung sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Meldungen an Krankenkassen, Finanzämter, Sozialversicherungsträger).
(4) Pflichten von LoBu Office e.K.
Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Pflicht zur anderweitigen Verarbeitung besteht.
Verpflichtung aller mit der Verarbeitung betrauten Personen auf Vertraulichkeit.
Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO zum Schutz der Daten.
Unterstützung des Auftraggebers bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO).
Unterstützung bei der Einhaltung der Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO (Datenschutzverletzungen).
Löschung bzw. Rückgabe der personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrags unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
(5) Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bleibt verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der in diesem Abschnitt getroffenen Verpflichtungen in angemessenem Umfang zu überprüfen.
Der Auftraggeber informiert LoBu Office e.K. unverzüglich über Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
(6) Einsatz von Unterauftragnehmern
Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch LoBu Office e.K. ist zulässig, sofern diese in einem Vertragsverhältnis stehen, das den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
Der Auftraggeber wird über den Einsatz wesentlicher Unterauftragnehmer informiert.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch das LoBu Office e.K. liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Rechnungen im Verzug ist.
(4) Endet dieser Vertrag, wird das LoBu Office e.K. sämtliche Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert und für die Dokumentation der Abrechnung erforderlich – nach dem vereinbarten Vertragsende für den Auftraggeber zusammenstellen und auf Wunsch übersenden.
(5) Alle eventuell anfallenden Abschlussarbeiten als auch zusätzliche Datenexporte, Auswertungen und Aufstellungen werden – so sie vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt und umsetzbar sind – als zusätzliche optionale Leistung erbracht und entsprechend berechnet.
(6) Abschließend wird das LoBu Office e.K. sämtliche Daten, Dokumentationen und Aufzeichnungen des Auftraggebers aus der Geschäftsbeziehung löschen.
(7) Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten die Leistungen des LoBu Office e.K. nicht in Anspruch genommen und keine Weisung erteilt haben, ist das LoBu Office e.K. berechtigt, alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Auftraggebers sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Auftraggebers zu löschen.
§ 14 Verjährung, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegen das LoBu Office e.K. aus dem Vertrag verjähren ein Jahr ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Lingen. Dem LoBu Office e.K. bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(Stand: 09-2025)
Rechtlicher Hinweis:
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
