Lohnabrechnung für den Einzelhandel

Digitale Lohnabrechnung für den Handel -
flexibel, sicher, transparent

Im Einzelhandel sind Schichtdienste, Teilzeit und Aushilfen Alltag.
Wir unterstützen Sie mit einer digitalen, rechtssicheren und effizienten Lohnabrechnung, die sich nahtlos an Ihre Betriebsabläufe anpasst.

Ob Supermarkt, Bäckerei, Modegeschäft oder Fachhandel –
wir übernehmen Ihre laufende Lohnabrechnung inklusive aller gesetzlichen Vorgaben, Zuschläge und Abzüge.

So bleibt Ihr Fokus da, wo er hingehört: auf Ihren Kunden und Ihrem Geschäft.

Lohnabrechnung für Bäckereien & Metzgereien

In Bäckereien und Metzgereien gelten häufig frühe Arbeitszeiten, Zuschläge und Wochenenddienste.
Wir übernehmen Ihre laufende Lohnabrechnung digital und pünktlich, berücksichtigen Früh- und Nachtzuschläge, Teilzeitmodelle und saisonale Aushilfen
und kümmern uns um alle gesetzlichen Meldungen.

Mit LoBu Office läuft Ihre Abrechnung so verlässlich wie Ihr Backofen am Morgen.

Bäcker verkauft frisches Brot.

Lohnabrechnung für Supermärkte & Lebensmittelhandel

Im Lebensmittelhandel treffen Vollzeitkräfte, Teilzeitangestellte und Minijobber aufeinander.
Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen schnell, digital und gesetzeskonform,
damit alle Arbeitnehmer pünktlich ihr Gehalt erhalten – unabhängig von Schichtzeiten oder Einsatzorten.

Einkauf im Supermarkt mit Angestellten

Lohnabrechnung für Mode- & Fachgeschäfte

In Modehäusern und Fachgeschäften variiert die Personalstruktur zwischen festen Verkaufskräften, Aushilfen und studentischen Mitarbeitenden.
Wir übernehmen Ihre Abrechnung inklusive Provisionen, Teilzeitregelungen und steuerfreien Sachbezügen (z. B. Gutscheine).

Unsere digitalen Prozesse garantieren eine schnelle, präzise und nachvollziehbare Lohnabrechnung für Ihr Verkaufsteam.

Drei Personen in einem Modegeschäft.

Lohnabrechnung für Juweliere & Drogerien

Auch im beratungsintensiven Einzelhandel müssen Zuschläge, Urlaubsvergütungen und Sonderzahlungen korrekt abgerechnet werden.
Wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung inklusive aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte
und sorgen für eine übersichtliche Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

So bleibt Ihr Unternehmen glänzend organisiert – auch hinter den Kulissen.

Juwelier zeigt Schmuckstück einer Kundin.

Unsere Leistungen für den Einzelhandel

► Erstellung der monatlichen Lohn- & Gehaltsabrechnungen

► Digitale Verwaltung von Personal- und Arbeitszeitdaten

► Abrechnung von Zuschlägen, Provisionen & Prämien

► Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Vorgaben

► Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt & Sozialversicherung

► Verwaltung von Minijobs, Teilzeit- & Saisonkräften

► Übersichtliche digitale Abrechnungen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

100 % digital Sie übermitteln Ihre Personaldaten bequem online, wir übernehmen den Rest.

Sie möchten genau wissen, welche Leistungen wir im Detail für Ihre Lohnabrechnung übernehmen?

Dann sehen Sie sich jetzt unsere detaillierte Leistungsübersicht an.

Warum LoBu Office als Lohnbüro für den Einzelhandel?

Wir verstehen die Herausforderungen des Einzelhandels: unterschiedliche Beschäftigungsarten, variable Arbeitszeiten und hoher Personalbedarf.
Mit digitaler Effizienz, rechtssicheren Prozessen und persönlichem Service bieten wir die ideale Lösung für moderne Handelsbetriebe.

Von der Datenerfassung bis zur Übermittlung an Finanzamt und Sozialversicherung –
wir übernehmen Ihre laufende Lohnabrechnung zuverlässig und termintreu.

Typische Betriebe, für die wir die Lohnabrechnung übernehmen

► Supermärkte & Lebensmittelgeschäfte

► Bäckereien & Metzgereien

► Modehäuser & Fachgeschäfte

► Drogerien & Parfümerien

► Juweliere & Schmuckfachhandel

► Tankstellen & Kioske

Egal ob Filialbetrieb oder Familienunternehmen –
wir sorgen für eine einwandfreie, digitale und rechtssichere Lohnabrechnung.

FAQ - Häufige Fragen rund um die Lohnabrechnung im Einzelhandel

In diesem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Lohnabrechnung im Einzelhandel So erhalten Sie schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt, verständlich und praxisnah.

Zur Lohnabrechnung im Einzelhandel zählen Gehaltsabrechnungen, Zuschläge, Provisionen und gesetzliche Abzüge für Verkaufspersonal und Filialteams.

Sie übermitteln Ihre Personaldaten online – wir erstellen alle Lohnabrechnungen digital und übernehmen alle gesetzlichen Meldungen.

Sie sparen Zeit, vermeiden Fehler und profitieren von einer reibungslosen, digitalen Abwicklung – inklusive Tarif- und Zuschlagsberechnung.

Für alle Betriebe im Einzelhandel: Supermärkte, Bäckereien, Modegeschäfte, Drogerien, Juweliere u. v. m.

Einfach Kontakt aufnehmen – wir übernehmen Ihre Lohnabrechnung digital, transparent und rechtssicher.

Sie haben noch weitere Fragen? Dann schauen Sie gerne in unserem FAQ-Bereich vorbei. Dort finden Sie viele zusätzliche Antworten und nützliche Informationen rund um das Thema externe Lohnabrechnung.

Kontakt & individuelles Angebot für den Einzelhandel

Ob Supermarkt, Fachgeschäft oder Bäckerei – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das genau zu Ihrem Unternehmen passt.
Profitieren Sie von digitalen Prozessen, persönlicher Betreuung und unserer Erfahrung in der Lohnabrechnung für den Einzelhandel.

Einfach. Sicher. Digital.
Sie übermitteln Ihre Personaldaten online – wir übernehmen den Rest.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Lohnabrechnung schnell, effizient und rechtssicher auszulagern.

LoBu Office – Ihr digitales Lohnbüro für den Einzelhandel.

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Erfahren Sie mehr über LoBu Office als professionellen Dienstleister für Lohnbuchhaltung und erfahren Sie, was unser digitales Lohnbüro auszeichnet, welche Leistungen wir anbieten und wie wir Unternehmen effizient bei der Lohnabrechnung unterstützen.

Unsere Unternehmensbroschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung – und darf gerne an Kollegen, Geschäftspartner oder Interessierte weitergeleitet oder geteilt werden.

Bild der Unternehmensbroschüre von LoBu Office - Das digitale Lohnbüro.

Rechtlicher Hinweis:

Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.