Viele glauben, dass im Homeoffice die Feiertage des Wohnorts gelten - stimmt das wirklich?
Im Arbeitsalltag taucht diese Frage immer wieder auf:
Gelten für Homeoffice-Beschäftigte die Feiertage am Wohnort oder am Firmensitz?
Während viele denken, dass im Homeoffice die Feiertage des Bundeslandes gelten, in dem man lebt, ist die rechtliche Lage eindeutig – und für viele überraschend.
Der entscheidende Grundsatz: Maßgeblich ist der Arbeitsort
Laut Rechtsprechung gilt:
Für Feiertage zählt der tatsächliche Arbeitsort – nicht der Firmensitz.
Im Homeoffice bedeutet das:
► Der Wohnort = Arbeitsort.
Also gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes, in dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wohnt.
Beispiel:
Eine Firma hat ihren Sitz in Niedersachsen, aber die Arbeitnehmerin arbeitet im Homeoffice in Bayern.
► An Fronleichnam (nur in Bayern Feiertag) hat sie frei – auch wenn in Niedersachsen regulär gearbeitet wird.
Was passiert bei gemischten Arbeitsmodellen?
Viele Beschäftigte arbeiten nicht ausschließlich im Homeoffice, sondern hybrid.
Hier gilt:
► Feiertage richten sich immer nach dem Ort, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
► Ist der Tag als Homeoffice-Tag vereinbart → Feiertage des Wohnorts gelten.
► Ist ein Bürotag geplant → Feiertage am Firmensitz gelten.
Wichtig:
Der Arbeitgeber darf feste Homeoffice-Tage definieren. Diese Tagesregelung entscheidet dann über die Feiertagsrechte.
Wie wirkt sich das auf die Arbeitszeit aus?
Feiertage sind für Arbeitnehmer*innen grundsätzlich bezahlte freie Tage, sofern sie sonst gearbeitet hätten.
Daher gilt im Homeoffice:
✅ Fällt der Feiertag im Wohnort auf einen regulären Arbeitstag → bezahlt frei
❌ Feiertag im Bundesland des Unternehmens, aber nicht am Wohnort → wird als normaler Arbeitstag gewertet
Zusätzliche Feiertage sind dabei keine „Freistellungs-Boni“, sondern gesetzlich geschützte Ruhetage.
Sonderfall: Beschäftigte im Außendienst
Bei Außendienstmitarbeitenden gilt eine besondere Regel:
► Maßgeblich ist der tatsächlich ausgeübte Arbeitsort am jeweiligen Tag.
► Feiertage können dadurch „wandern“, je nachdem, in welchem Bundesland sie unterwegs sind.
Beispiel:
Eine Außendienstmitarbeiterin hat eine Kundentour in Baden-Württemberg → dort ist Allerheiligen ein Feiertag, also gilt dafür der freie Tag.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Homeoffice bringt neue Anforderungen an die Lohnabrechnung und Personaleinsatzplanung mit sich:
► Feiertagsplanung muss bundeslandspezifisch geführt werden
► Zeiterfassungssysteme müssen Feiertagskalender nach Wohnort abbilden
► Lohnabrechnung muss abhängig vom Arbeitsort Feiertagszuschläge korrekt berechnen
► Verträge sollten klar regeln, was als Arbeitsort gilt
Ein digitales Lohnbüro wie LoBu Office sorgt dafür, dass Feiertage, Zuschläge und Arbeitszeiten korrekt und rechtssicher berücksichtigt werden.
Fazit
Im Homeoffice gelten immer die Feiertage des Wohnorts – nicht die des Unternehmensstandorts.
Damit das im Alltag reibungslos funktioniert, braucht es klare Vereinbarungen und eine Lohnabrechnung, die Bundesländer-Regelungen korrekt abbildet.
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Ein Beitrag aus dem LoBu Magazin – erstellt von LoBu Office, Ihrem digitalen Lohnbüro.




