§ 1 Allgemein
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und des LoBu Office e.K. geschlossene Verträge über Lieferungen und Leistungen von LoBu Office e.K. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer einer mit einem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung.
(2) Individuelle Vertragsgestaltungen, welche schriftlich fixiert und von Seiten des LoBu Office e.K. schriftlich bestätigt wurden, ersetzen lediglich die Geschäftsbedingungen in den jeweils betroffenen Punkten.
(3) Über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird LoBu Office e.K. seine Vertragspartner informieren.
(4) Die AGB des Kunden sind / werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. von Vertragsnachträgen mit dem LoBu Office e.K.
(5) Mitarbeiter des LoBu Office e.K. sind nicht befugt, mit dem Kunden mündlich Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Nebenabreden zu vereinbaren.
(6) Alle Angebote zu Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich für Unternehmen bestimmt. Preisstellungen in Angeboten, Verträgen oder Vertragsnachträgen des LoBu Office e.K. enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich ausgewiesen bzw. in Rechnung gestellt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des LoBu Office e.K. sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch das LoBu Office e.K. verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Nebenabreden hinsichtlich eines bestehenden Vertrages sowie für Änderungen und Ergänzungen.
(2) Das LoBu Office e.K. erbringt seine Leistungen auf der Basis des jeweiligen Angebots in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Liegt die Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung nicht vor und wird diese mit Billigung des Kunden zur Wahrung von gesetzlichen Fristen durch das LoBu Office e.K. durchgeführt, gilt die Übermittlung der benötigen Unterlagen und Daten zur Auftragsbearbeitung als uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Angebots.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in dem Angebot näher bezeichneten Leistungen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung („Lohnbuchhaltung“ / „Lohn- und Gehaltsabrechnung“) gemäß den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes § 6 Abs. 4, ohne Rechts- und Steuerberatung.
(2) Das LoBu Office e.K. wird die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
(3) Das LoBu Office e.K. wird die im Angebot vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnungen und Unterlagen an den Kunden übermitteln.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat dem LoBu Office e.K. alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen (Abrechnungsdaten) zum monatlich vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde wird sämtliche abrechnungsrelevante Daten, welche im Rahmen der laufenden Personalabrechnung berücksichtigt werden müssen, bzw. zu berücksichtigen sind, in schriftlicher oder elektronischer Form, verbunden mit der Weisung, die übermittelten Daten in seinem Auftrag zu verarbeiten, an das LoBu Office e.K. übermitteln.
(3) Der Kunde ist für die korrekte, vollständige und termingerechte Übermittlung der vorstehenden Daten verantwortlich.
(4) Für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Bei einer datenschutzrechtlichen Betriebsprüfung wird der Kunde im erforderlichen Umfang mitwirken.
§ 5 Leistungsfristen
(1) Das LoBu Office e.K. ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Abrechnungstermin zu erbringen und die Abrechnungen an den Kunden zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Abrechnungsdaten spätestens 5 Arbeitstage vor dem Abrechnungstermin an das LoBu Office e.K. nach Maßgabe des § 4 zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Abrechnungsdaten verschiebt sich der vereinbarte Abrechnungstermin um den Zeitraum der Verspätung.
(2) Nachforderungen, Verzugszinsen und Säumniszuschläge, welche aus einer Überschreitung von gesetzlich vorgegeben Abgabefristen entstehen, liegen in den Fällen der verspäten Datenübergabe an das LoBu Office e.K. allein beim Kunden und werden vom Kunden getragen.
(3) Bei Leistungsverzögerungen aus wichtigem Grund, die dem LoBu Office e.K. die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, ist das LoBu Office e.K. berechtigt, anstelle der geschuldeten Abrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen zu erstellen.
Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei andauernder Störung der Telekommunikation und Datenverarbeitung vor, bei erheblichem
Personalausfall auf Grund von Epidemien (Grippe), oder wenn kurzfristige Gesetzesänderungen berücksichtigt werden müssen.
(4) Die Durchführung von Abschlagsabrechnungen ist dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden des wichtigen Grundes in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Das LoBu Office e.K. ist verpflichtet, die abgeschlossene Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.
§ 6 Preise, Rechnungen, Zahlungen
(1) Soweit sich aus dem Angebot nicht etwas anderes ergibt, werden sämtliche Leistungen vom LoBu Office e.K. nach der jeweils gültigen Vergütungsliste zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils unter Bezugnahme auf den Leistungsmonat als auch der Leistungsanzahl der ausgeführten Dienstleistung, jeweils nach der durch den Kunden freigegebenen und vom LoBu Office e.K. durchgeführten Abrechnung, bzw. Korrektur. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt - ohne Abzug - zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, im Zuge seiner Gegenforderungen, Zahlungen zurückzuhalten. Gegenüber Forderungen des LoBu Office e.K. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Das LoBu Office e.K. gewährleistet, dass seine Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Verwendbarkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes reduzieren oder aufheben.
(2) Der Kunde hat dem LoBu Office e.K. aufgetretene Mängel oder Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Gelingt dem LoBu Office e.K. die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge und schlägt sie auch nach weiteren 14 Tagen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängelrüge des Kunden fehl, so stehen dem Kunden die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 8 Haftung
(1) Das LoBu Office e.K. haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreterin, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind.
(2) Ausgeschlossen sind jedoch Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des LoBu Office e.K., eines seiner gesetzlichen Vertreterin, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Falle unberührt.
(3) Bei einem Verschulden des Kunden durch (a) falsch übermittelte Bewegungsdaten, (b) unrichtige Angaben bei Stamm- und Steuerdaten und / oder Vertragsverhältnissen der Mitarbeiter, sowie (c) unzureichender Mitwirkungsleistung bzw. vorsätzliche Falschangaben des Kunden wird eine Haftung durch das LoBu Office e.K. ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelung unverzüglich gegenüber dem LoBu Office e.K. schriftlich anzuzeigen, so dass das LoBu Office e.K. frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
§ 9 Höhere Gewalt
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Leistungen vom LoBu Office e.K. erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen das LoBu Office e.K., die Erfüllung ihrer Leistungsver-pflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens 3 Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die das LoBu Office e.K. nicht zu vertreten hat.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Das LoBu Office e.K. verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen des Vertrages übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erwartet.
(2) Sämtliche Mitarbeiter des LoBu Office e.K. sind auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichtet worden.
(3) Der Kunde ist für die korrekte und sichere Datenübermittlung an das LoBu Office e.K. - im Rahmen der Maßgaben des BDSG – allein verantwortlich.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch das LoBu Office e.K. liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Rechnungen im Verzug ist.
(4) Endet dieser Vertrag, wird das LoBu Office e.K. sämtliche Dokumente, Unterlagen oder Kopien - soweit archiviert und für die Dokumentation der Abrechnung erforderlich - nach dem vereinbarten Vertragsende für den Kunden zusammenstellen und auf Wunsch übersenden.
(5) Alle eventuell anfallenden Abschlussarbeiten als auch zusätzliche Datenexporte, Auswertungen und Aufstellungen werden - so sie vom Kunden zusätzlich beauftragt und umsetzbar sind - als zusätzliche optionale Leistung erbracht und entsprechend berechnet.
(6) Abschließend wird das LoBu Office e.K. sämtliche Daten, Dokumentationen und Aufzeichnungen des Kunden aus der Geschäftsbeziehung löschen.
(7) Sollte der Kunde für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten die Leistungen des LoBu Office e.K. nicht in Anspruch genommen und keine Weisung erteilt haben, ist das LoBu Office e.K. berechtigt, alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien - soweit archiviert - zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden zu löschen.
§ 12 Verjährung, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegen das LoBu Office e.K. aus dem Vertrag verjähren ein Jahr ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Lingen. Dem LoBu Office e.K. bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(Stand: 09-2024)
LoBu Office e.K. I Hermann-Zurlage-Straße 56 I 26909 Neubörger I Tel. 04966 9128922 I E-Mail: kontakt@lobu-office.de
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