Acht Hände mit je einer Glühbirne in der Hand. Darüber ein Schriftzug: Wussten Sie schon...?

Wussten Sie schon, dass Berufsausbildung und Minijob im gleichen Betrieb möglich sind?

Viele glauben, es sei nicht erlaubt - Ausbildung & Miniob - doch es geht tatsächlich

Viele Betriebe und Auszubildende gehen davon aus, dass ein Minijob zusätzlich zur Ausbildung grundsätzlich verboten ist – vor allem, wenn beides im gleichen Unternehmen stattfinden soll.
Doch das stimmt nicht: Eine Berufsausbildung und ein Minijob können im selben Betrieb nebeneinander bestehen, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Diese Kombination kann sinnvoll sein, wenn Auszubildende zusätzlich Geld verdienen möchten oder Betriebe Unterstützung außerhalb der Ausbildungsbereiche benötigen.

Was ist grundsätzlich erlaubt - und was nicht?

Ein zusätzlicher Minijob im selben Ausbildungsbetrieb ist möglich, aber nur unter klaren Bedingungen:

► Der Minijob darf nicht Teil des Ausbildungsberufs sein.

► Die Aufgaben müssen von den Ausbildungsinhalten getrennt sein.

► Arbeitszeit + Ausbildungszeit dürfen gesetzliche Grenzen nicht überschreiten.

► Die zusätzliche Beschäftigung darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen.

► Es muss ein separater Arbeitsvertrag für den Minijob bestehen.

Kurz gesagt:
Ausbildung bleibt Ausbildung – Minijob bleibt Minijob.
Beide Beschäftigungen müssen rechtlich sauber getrennt werden.

Welche Arbeitszeiten gelten für Auszubildende?

Die Arbeitszeit ist einer der wichtigsten Punkte bei der Kombination aus Ausbildung und Minijob.

Die Regeln:

► Jugendliche unter 18 Jahren (JArbSchG):
– max. 40 Std. pro Woche
– zusätzliche Jobs nur sehr eingeschränkt möglich
– Ruhezeiten müssen eingehalten werden

► Volljährige Auszubildende:
– regulär max. 48 Std. pro Woche (ArbZG)
– Minijobzeiten zählen zur Gesamtarbeitszeit
– Sonn- und Feiertagsarbeit nur, wenn gesetzlich zulässig

Wichtig:
Der Minijob darf die Leistungsfähigkeit im Ausbildungsalltag nicht beeinträchtigen. Der Ausbildungszweck hat immer Vorrang.

Sozialversicherung & Minijob - das ist wichtig

Bei einer Kombination aus Ausbildung (sozialversicherungspflichtig) und Minijob (geringfügig) gelten folgende Regeln:

► Die Ausbildung bleibt voll SV-pflichtig.

► Der Minijob bleibt pauschal SV-pflichtig, sofern 538/556 € bzw. 603 € (je nach Jahr) nicht überschritten werden.

► Die Einnahmen aus Minijob und Ausbildung werden nicht zusammengerechnet für die Minijobgrenze.

► Steuerlich gilt der Minijob in der Regel pauschal versteuert (2 %).

Damit ist klar:
Ein Minijob wird nicht automatisch SV-pflichtig, nur weil er parallel zur Ausbildung im gleichen Betrieb stattfindet.

Vorteile für Betriebe und Auszubildende

Die Kombination kann für beide Seiten vorteilhaft sein:

Für Auszubildende
– zusätzlicher Verdienst
– Einblicke in andere betriebliche Bereiche
– Flexiblere Arbeitsmöglichkeiten

Für Betriebe
– Unterstützung außerhalb des Ausbildungsbereichs
– Möglichkeit, motivierte Auszubildende stärker einzubinden
– flexible Abdeckung von Aufgaben oder Stoßzeiten

Darauf sollten Betriebe unbedingt achten

Damit alles rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber Folgendes beachten:

► schriftliche Vertragsgestaltung (Ausbildungsvertrag + Minijobvertrag)

► klare Tätigkeitsabgrenzung

► getrennte Stundenaufzeichnungen

► Einhaltung aller arbeitszeitrechtlichen Vorgaben

► Information an Lohnbüro und Steuerberatung

► Berücksichtigung tariflicher Vorgaben (falls vorhanden)

Tipp:

Ein digitales Lohnbüro wie LoBu Office sorgt dafür, dass beide Beschäftigungen korrekt abgerechnet werden.

Fazit

Ja – Ausbildung und Minijob im selben Betrieb sind erlaubt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Eine saubere Abgrenzung, klare Arbeitszeiten und eine getrennte Vertragsgestaltung sind dafür essenziell.

Wer beide Beschäftigungen korrekt und rechtssicher abrechnen möchte, ist mit einem professionellen Lohnbüro bestens beraten.

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In unserer Rubrik Wussten Sie schon … des LoBu Magazins finden Sie spannende und oft überraschende Einblicke aus der Welt von Lohn, Gehalt und Sozialversicherung. Hier entdecken Sie Hintergründe, besondere Regelungen und interessante Fakten, die im Arbeitsalltag leicht übersehen werden.
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