Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen

Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen: Wann Sozialversicherungspflicht entsteht

Was bedeutet Berufsmäßigkeit überhaupt?

Wer eine kurzfristige Beschäftigung abrechnen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff „Berufsmäßigkeit“. Für viele Arbeitgeber ist dieses Thema zunächst schwer verständlich. Gleichzeitig gehört die Berufsmäßigkeit zu den wichtigsten Voraussetzungen bei der Beurteilung kurzfristiger Beschäftigungen.

Denn:

Eine kurzfristige Beschäftigung kann nur dann sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Liegen die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung vor und wird zusätzlich Berufsmäßigkeit festgestellt, kann die Sozialversicherungsfreiheit entfallen. Die Beschäftigung ist dann sozialversicherungsrechtlich neu zu beurteilen.

Warum ist die Berufsmäßigkeit so wichtig?

Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit wird vereinfacht betrachtet, welche wirtschaftliche Bedeutung die Beschäftigung für den Arbeitnehmer hat.

Die zentrale Frage lautet:

► Dient die kurzfristige Beschäftigung lediglich als Nebentätigkeit?

oder

► Wird mit ihr überwiegend der Lebensunterhalt gesichert?

Ist die Beschäftigung für die wirtschaftliche Existenz von wesentlicher Bedeutung, kann Berufsmäßigkeit vorliegen.

Wann muss die Berufsmäßigkeit geprüft werden?

Die Prüfung der Berufsmäßigkeit wird insbesondere relevant, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. In diesen Fällen muss zusätzlich beurteilt werden, ob die Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlich wesentlicher Bedeutung ist.

Arbeitgeber sollten daher nicht nur die Zeitgrenzen der kurzfristigen Beschäftigung prüfen, sondern auch die persönliche Situation des Arbeitnehmers berücksichtigen.

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist dabei besonders wichtig.

Bei welchen Personen liegt häufig Berufsmäßigkeit vor?

Eine Berufsmäßigkeit kann insbesondere in folgenden Fällen vorliegen:

► arbeitslose Personen

► Personen zwischen zwei Beschäftigungen

► Personen ohne anderweitige Einkommensquelle

► Arbeitnehmer in längeren unbezahlten Freistellungen

► Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der kurzfristigen Beschäftigung bestreiten

In diesen Fällen sollte die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung besonders sorgfältig erfolgen.

Wann spricht vieles gegen eine Berufsmäßigkeit?

Es gibt Personengruppen, bei denen häufig keine Berufsmäßigkeit vorliegt.

Dazu gehören beispielsweise:

► Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung

► Schüler während der Schulferien

► Studenten in der vorlesungsfreien Zeit

► Altersrentner

► Personen mit einer anderweitigen wirtschaftlichen Absicherung

Häufig liegt bei diesen Personengruppen keine Berufsmäßigkeit vor, sofern die Beschäftigung nicht zur Sicherung des überwiegenden Lebensunterhalts dient.

Besonders bei Arbeitnehmern mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung spricht dies regelmäßig gegen eine Berufsmäßigkeit, da der Lebensunterhalt bereits durch die Haupttätigkeit gesichert wird.

Dennoch sollte die individuelle Situation immer geprüft und dokumentiert werden.

 

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit Hauptbeschäftigung

Herr Müller arbeitet Vollzeit bei Arbeitgeber A.

Zusätzlich übernimmt er für sechs Wochen eine kurzfristige Beschäftigung bei Arbeitgeber B.

Da sein Lebensunterhalt bereits durch die Hauptbeschäftigung gesichert wird, spricht dies gegen eine Berufsmäßigkeit.

Die kurzfristige Beschäftigung kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei bleiben.

 

Beispiel 2: Arbeitslose Person

Frau Schmidt ist derzeit arbeitslos und nimmt eine kurzfristige Beschäftigung für zwei Monate auf.

Da die Beschäftigung für ihren Lebensunterhalt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein kann, liegt in solchen Fällen häufig Berufsmäßigkeit vor. Die Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung sollten daher besonders sorgfältig geprüft werden.

Welche Unterlagen sollten Arbeitgeber aufbewahren?

Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung wird die Beurteilung der Berufsmäßigkeit regelmäßig überprüft.

Deshalb sollten Arbeitgeber u.a. folgende Informationen dokumentieren:

► Angaben zu weiteren Beschäftigungen

► Angaben zum beruflichen Status

► Nachweise über Hauptbeschäftigungen

► Selbstauskünfte des Arbeitnehmers

► Unterlagen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung

► ausgefüllte Personalfragebögen

► Erklärungen des Arbeitnehmers zu weiteren Beschäftigungen

Eine vollständige Dokumentation erleichtert spätere Nachweise erheblich.

Häufige Fehler bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf:

► Es werden nur die Zeitgrenzen geprüft.

► Die persönliche Situation des Arbeitnehmers wird nicht berücksichtigt.

► Hauptbeschäftigungen werden nicht dokumentiert.

► Selbstauskünfte fehlen.

► Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird nicht nachvollziehbar festgehalten.

Gerade diese Fehler führen bei Betriebsprüfungen häufig zu Nachforderungen.

Wie hängt die Berufsmäßigkeit mit kurzfristigen Beschäftigungen zusammen?

Die Einhaltung der Zeitgrenzen allein reicht nicht aus.

Für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Dazu gehören insbesondere:

► Einhaltung der gesetzlichen Zeitgrenzen

► zeitliche Befristung von Beginn an

► keine berufsmäßige Ausübung der Beschäftigung

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Sozialversicherungspflicht entstehen.

Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Beitrag:

Kurzfristige Beschäftigung einfach erklärt: Voraussetzungen, Grenzen und Abrechnung

Fazit: Berufsmäßigkeit sollte niemals unterschätzt werden

Die Berufsmäßigkeit gehört zu den wichtigsten Prüfkriterien bei kurzfristigen Beschäftigungen.

► Nicht allein die Dauer der Beschäftigung entscheidet.

► Auch die wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitnehmer spielt eine wichtige Rolle.

► Hauptbeschäftigungen sprechen häufig gegen eine Berufsmäßigkeit.

► Eine sorgfältige Dokumentation schützt vor Problemen bei Betriebsprüfungen.

Wer die Berufsmäßigkeit korrekt beurteilt, schafft die Grundlage für eine sichere sozialversicherungsrechtliche Einordnung kurzfristiger Beschäftigungen.

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