Acht Hände mit je einer Glühbirne in der Hand. Darüber ein Schriftzug: Wussten Sie schon...?

Wussten Sie schon: So funktioniert die eAU bei Minijobbern

Was Arbeitgeber bei der eAU für Minijobber wissen müssen

Seit der Einführung der eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gilt das digitale Verfahren für alle Arbeitnehmer – und damit auch für Minijobber.
Trotzdem herrscht hier oft Unsicherheit: Welche Schritte übernimmt der Arbeitnehmer? Wer stellt die Anfrage? Und gibt es Ausnahmen?

In diesem Beitrag erhalten Sie eine kompakte Übersicht speziell für Minijobs.

Melden Minijobber ihre Krankmeldung noch selbst?

Ja – allerdings nur den Krankheitsfall selbst, nicht die Bescheinigung.
Minijobber müssen ihren Arbeitgeber wie gewohnt über die Arbeitsunfähigkeit informieren, jedoch keine Papier-AU mehr einreichen.
Die Arztpraxis übermittelt die Daten direkt an die Krankenkasse.

Welche Krankenkasse gilt bei Minijobbern?

Entscheidend ist:

► Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung → eAU wird automatisch von der Arztpraxis an die zuständige Kasse gesendet.

► Privatversicherte Minijobber → es gibt keine eAU; hier bleibt es beim Papiernachweis (selten, aber möglich).

► Minijobber in privaten Haushalten (Haushaltsscheck) → auch hier gilt die eAU, solange die Beschäftigten gesetzlich versichert sind.

Wer stellt die eAU-Anfrage bei Minijobbern?

Die eAU wird immer vom Arbeitgeber oder vom beauftragten Lohnbüro abgerufen – nie vom Arbeitnehmer.

Ablauf:

  1. Arbeitnehmer meldet die Arbeitsunfähigkeit.

  2. Arzt sendet Daten an die Krankenkasse.

  3. Arbeitgeber/Lohnbüro startet die digitale Abfrage.

  4. Die Krankenkasse stellt Beginn und Dauer bereit.

Erst dann darf der Arbeitgeber die Daten für die Lohnabrechnung verwenden.

Besonderheiten der eAU bei Minijobs

Für Minijobber gelten im Grunde dieselben Regeln wie für regulär Beschäftigte.

Dennoch gibt es praktische Besonderheiten:

► Kurzfristige Beschäftigungen
Auch hier gilt die eAU – unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

► Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Trotzdem muss die eAU abgefragt werden, da sie für Dokumentation und Meldepflichten relevant ist.
(Die Frage der Entgeltfortzahlung hängt nicht vom eAU-Verfahren ab.)

► Mehrere Minijobs
Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitgeber selbst informieren.
Jeder Arbeitgeber muss die eAU separat abfragen.

Häufige Fehler bei der eAU für Minijobber

► eAU-Abfrage wird zu spät gestellt

► Falsche Zuständigkeit der Krankenkasse

► Fehlende Dokumentation im Unternehmen

► Annahme, dass Minijobs „nicht betroffen“ seien

Diese Fehler führen nicht nur zu Nachfragen, sondern behindern die fristgerechte Lohnabrechnung.

Wie LoBu Office den Prozess erleichtert

Wir übernehmen für Sie:

► die vollständige digitale eAU-Abfrage

► die Prüfung der Rückmeldungen

► die Integration in die monatliche Lohnabrechnung

► die Dokumentation der Meldungen

So läuft der gesamte Krankmeldeprozess bei Minijobbern zuverlässig und ohne Mehraufwand.

Fazit: eAU auch bei Minijobbern digital und klar strukturiert

Die eAU ist für Minijobber nicht komplizierter als für andere Arbeitnehmer.
Wichtig ist vor allem, dass Arbeitgeber den Prozess aktiv anstoßen und klare Abläufe intern definieren.
Mit digitaler Unterstützung wird der gesamte Vorgang schneller, einheitlicher und transparenter.

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In unserer Rubrik Wussten Sie schon … des LoBu Magazins finden Sie spannende und oft überraschende Einblicke aus der Welt von Lohn, Gehalt und Sozialversicherung. Hier entdecken Sie Hintergründe, besondere Regelungen und interessante Fakten, die im Arbeitsalltag leicht übersehen werden.
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Ein Beitrag aus dem LoBu Magazin – erstellt von LoBu Office, Ihrem digitalen Lohnbüro.