fristen lohnabrechnung november 2025

Fristen & Termine im November 2025

Fristen & Termine - Lohnabrechnung November 2025

Die wichtigsten Lohn- und Meldefristen für Arbeitgeber im November 2025 im kompakten Überblick.
Diese Übersicht hilft Ihnen, alle relevanten Termine – von Lohnsteuer über Sozialversicherung bis zu Beitragsnachweisen – im Blick zu behalten.

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Übersicht der wichtigsten Fristen im November 2025

Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung und Zahlung

Frist: Montag, 10.11.2025
Die Lohnsteuer-Anmeldung und die Zahlung der Lohnsteuer müssen bis zum 10. des Folgemonats elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt bzw. fristgerecht beglichen werden. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Übermittlung der Beitragsnachweise

Frist: Freitag, 21.11.2025
Die Beitragsnachweise müssen spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, bis 0:00 Uhr (Tagesbeginn) elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden.
Das bedeutet: Die Abrechnung muss spätestens am Tag vor der Fälligkeit abgeschlossen sein, damit die Meldung rechtzeitig zum Tagesbeginn erfolgen kann.

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung

Frist: Mittwoch, 26.11.2025
Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
Damit die Beiträge rechtzeitig überwiesen bzw. abgebucht werden können, sollten die Zahlungen spätestens am Tag vor der Fälligkeit vorbereitet und zur Ausführung eingeplant sein – insbesondere dann, wenn kein SEPA-Lastschriftverfahren bei den Krankenkassen hinterlegt wurde.

Branchenspezifische Hinweise - Baulohn & SOKA-BAU

Im Baugewerbe gelten zusätzlich zu den allgemeinen Lohn- und Meldefristen weitere, branchenspezifische Termine und Meldepflichten. Arbeitgeber müssen hier insbesondere die Vorgaben der SOKA-BAU sowie weitere bauspezifische Meldungen berücksichtigen.

SOKA-BAU - Meldung der Bruttolohnsummen

Die Meldung der Bruttolohnsummen, SOKA-relevanten Stunden sowie weiterer abrechnungsrelevanter Daten muss monatlich an die SOKA-BAU übermittelt werden.
Die Meldung erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats.
Damit die Daten fristgerecht verarbeitet werden können, sollte die Baulohnabrechnung spätestens am Vortag der Meldefrist abgeschlossen sein.

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Die ULAK-Meldungen sind Bestandteil der SOKA-BAU-Meldung und müssen gemeinsam mit der monatlichen Bruttolohnsummenmeldung übermittelt werden.
Auch hier gilt: Abgabe bis zum 15. des Folgemonats.

ZVK-Meldungen

In bestimmten Gewerken – z. B. Gerüstbau oder Ausbaugewerke – können zusätzliche Versorgungskassen (ZVK) zuständig sein.
Diese Monatsmeldungen müssen ebenfalls bis spätestens zum 15. des Folgemonats eingereicht werden.

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)

Im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau gelten besondere Regeln für das Saison-KUG:
Die Abrechnungsunterlagen müssen unverzüglich nach Monatsende, idealerweise innerhalb der ersten Woche des Folgemonats, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.

Schlechtwetterzeit (Umlagen & Meldungen)

Während der Schlechtwetterzeit (1. November bis 31. März) sind ggf. zusätzliche Umlagen und Stundennachweise einzureichen.
Die Abgabe erfolgt meist im Rahmen der Monatsabrechnung an SOKA-BAU und die Agentur für Arbeit.

Warum regelmäßige Fristenkontrolle wichtig ist

Eine rechtzeitige Meldung verhindert:
► Säumniszuschläge
► Mahnungen der Krankenkassen
► Fehler in der Lohnabrechnung
► Verzögerungen bei Behörden

Fristen & Termine im Blick behalten

Im Bereich Fristen & Termine des LoBu Magazins finden Sie alle wichtigen Abgabetermine und Meldefristen kompakt zusammengefasst. Wir veröffentlichen regelmäßig Hinweise zu relevanten Lohnsteuer-, Beitrags- und Sozialversicherungsfristen sowie hilfreiche Erinnerungen für die monatliche oder jährliche Abrechnung.
So behalten Sie stets den Überblick und können Ihre Lohnprozesse rechtzeitig planen.

Weitere Stichtage und Terminübersichten finden Sie in unserer Kategorie Fristen & Termine.

Ein Beitrag aus dem LoBu Magazin – erstellt von LoBu Office, Ihrem digitalen Lohnbüro.