Lohnabrechnung - Der Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnabrechnung - Alle wichtigen Fakten im Überblick

Die Lohnabrechnung ist ein zentrales Element jedes Arbeitsverhältnisses. Sie dokumentiert, wie sich der Bruttolohn eines Arbeitnehmers durch Steuern, Sozialabgaben und sonstige Abzüge zum Nettolohn entwickelt. Arbeitgeber sind nach § 108 Gewerbeordnung gesetzlich verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen. Für Arbeitnehmer ist sie der Nachweis über gezahlte Entgelte und Grundlage für Steuererklärungen, Sozialleistungsanträge oder spätere Rentenansprüche. Eine fehlerfreie Lohnabrechnung sorgt für Transparenz und Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was ist eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung - auch Entgeltabrechnung, Gehaltsabrechnung oder Verdienstabrechnung genannt - ist eine monatliche Abrechnung des Arbeitsentgelts. Sie listet alle Zahlungen, Zulagen, Zuschläge und Abzüge auf, um den Nettolohn zu ermitteln. Neben den reinen Zahlen ist sie auch ein wichtiges Kommunikationsinstrument zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sie Aufschluss darüber gibt, wie sich der Lohn zusammensetzt und welche gesetzlichen Abzüge vorgenommen wurden.

Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung

Obwohl die Begriffe Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung im Alltag oft synonym verwendet werden, gibt es im arbeitsrechtlichen und steuerlichen Kontext wichtige Unterschiede. Beide Dokumente haben die gleiche Funktion - sie weisen den Bruttoverdienst, die Abzüge wie Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer aus, um das Nettogehalt zu ermitteln.


Der Unterschied liegt vor allem in der Art der Vergütung:

 

► Lohnabrechnung:
Eine Lohnabrechnung wird in der Regel für Arbeitnehmer mit variabler Vergütung erstellt, z. B. auf Basis von Stundenlöhnen oder Stücklöhnen. Das bedeutet, dass der Bruttolohn monatlich schwanken kann - abhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, Zuschlägen (z. B. für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Überstunden) oder leistungsabhängigen Komponenten. Typische Branchen, in denen Lohnabrechnungen üblich sind, sind etwa Gastronomie, Einzelhandel oder saisonabhängige Tätigkeiten.

► Gehaltsabrechnung:
Eine Gehaltsabrechnung betrifft Arbeitnehmer mit festem Monatsgehalt. Das Bruttogehalt ist dabei unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage oder -stunden und bleibt in der Regel konstant. Dies vereinfacht die monatliche Abrechnung, da keine schwankenden Stunden- oder Zuschlagsberechnungen nötig sind. Gehaltsabrechnungen sind vor allem in Bürojobs, im öffentlichen Dienst oder in Führungspositionen verbreitet.

Fazit

Ob Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung - beide unterliegen denselben gesetzlichen Vorgaben, unterscheiden sich jedoch in der Berechnungsgrundlage des Arbeitsentgelts. Für Arbeitgeber ist es wichtig, den korrekten Abrechnungstyp zu verwenden, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und eine transparente Entgeltabrechnung sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlagen der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass Abzüge und Auszahlungen korrekt erfolgen:

 

► § 108 Gewerbeordnung (GewO): Pflicht zur schriftlichen Abrechnung des Arbeitsentgelts

► Einkommensteuergesetz (EStG): Regelungen zur Lohnsteuerberechnung

► Sozialgesetzbuch IV (SGB IV): Vorgaben zu Sozialversicherungsbeiträgen

► Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV): Details zur Steuerabführung

Pflichtangaben in einer Lohnabrechnung

Eine vollständige Lohnabrechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

► Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

► Steuerklasse, Steuer-Identifikationsnummer

► Abrechnungszeitraum und -datum

► Bruttolohn oder Bruttogehalt

► Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge

► Nettolohn

► Bankverbindung und Auszahlungsdatum

Aufbewahrungspflichten für Lohnabrechnungen

Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen nach § 147 AO sechs Jahre aufbewahren.

Für Arbeitnehmer besteht keine gesetzliche Pflicht, jedoch empfiehlt es sich, sie mindestens bis zur nächsten Steuererklärung oder für spätere Renten- und Versicherungsnachweise zu archivieren.

Steuerklassen in der Lohnabrechnung

Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Lohnsteuer.

Es gibt sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Einkommensverteilung richten. Änderungen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, um korrekte Abzüge sicherzustellen.

Lohnsteuer - Erklärung und Bedeutung

Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Arbeitgeber führen sie direkt ans Finanzamt ab. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttolohn, der Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen.

Sozialabgaben und Beitragssätze in der Lohnabrechnung

Zu den gesetzlichen Sozialabgaben gehören:

► Krankenversicherung (~14,6 % + Zusatzbeitrag)

► Rentenversicherung (18,6 %)

► Arbeitslosenversicherung (2,6 %)

► Pflegeversicherung (3,4 %, Zuschlag für Kinderlose)

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge in der Regel je zur Hälfte.

Sachbezüge in der Lohnabrechnung

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, z. B.:

► Firmenwagen

► Essenszuschüsse

► Diensthandy

 

Sie sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig, können aber unter bestimmten Freibeträgen steuerfrei bleiben.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

► Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland

► Solidaritätszuschlag: seit 2021 nur noch für hohe Einkommen fällig

Aufbau einer Lohnabrechnung

Eine Lohnabrechnung ist meist so strukturiert:

► Persönliche Angaben

► Bruttoverdienst

► Abzüge (Steuern, Sozialversicherung)

► Nettolohn

► Zusatzinformationen (z. B. Resturlaub, Überstunden)

Lohnabrechnung bei Minijobs / geringfügiger Beschäftigung

Die Lohnabrechnung bei Minijobs - auch als Lohnabrechnung für geringfügige Beschäftigung bezeichnet - folgt speziellen gesetzlichen Regeln, unterscheidet sich aber in einigen Punkten von einer regulären Lohnabrechnung. Ein Minijob liegt in der Regel vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 556 Euro (Stand 2025) nicht übersteigt oder die Tätigkeit kurzfristig und nicht regelmäßig ausgeübt wird.

Trotz des reduzierten Einkommens ist der Arbeitgeber verpflichtet, monatlich eine Lohnabrechnung zu erstellen, die alle relevanten Angaben enthält – von den Bruttoverdiensten über eventuelle Abzüge bis hin zum Auszahlungsbetrag.

Besteuerung von Minijobs

Für Minijobs gibt es unterschiedliche steuerliche Möglichkeiten:

► Pauschalversteuerung mit 2 % - der Arbeitgeber zahlt pauschal Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese Form der Besteuerung ist häufig, da sie für Arbeitnehmer besonders unkompliziert ist.

► Individuelle Besteuerung nach Steuerklasse - in seltenen Fällen, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht oder mehrere Beschäftigungen bestehen.

Sozialversicherungsbeiträge bei Minijobs

Arbeitnehmer im Minijob sind in der Regel sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Ausnahme: Rentenversicherungspflicht - Minijobber sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch durch schriftlichen Antrag befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 %), der Arbeitnehmer ergänzt diesen um 3,6 %, sofern er nicht befreit ist.

Besonderheiten in der Lohnabrechnung für Minijobs

Auch wenn keine oder nur pauschale Abgaben anfallen, muss die Lohnabrechnung für Minijobber die gleichen Pflichtangaben enthalten wie jede andere Lohnabrechnung - insbesondere:

► Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

► Abrechnungszeitraum

► Bruttolohn (z. B. Stundenlohn x gearbeitete Stunden)

► Art der Besteuerung (pauschal oder individuell)

► Auszahlungsbetrag (Nettolohn)

Warum eine korrekte Lohnabrechnung für Minijobs wichtig ist

Eine fehlerfreie Lohnabrechnung bei Minijobs ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch als Nachweis für:

► Rentenansprüche

► Krankengeldberechnungen (bei mehreren Beschäftigungen)

► Steuerliche Nachweise

► Arbeitszeit- und Verdienstkontrolle

Fazit

Auch bei geringfügiger Beschäftigung ist die Lohnabrechnung ein unverzichtbares Dokument. Sie schafft Transparenz, erfüllt gesetzliche Pflichten und kann für Arbeitnehmer im Minijob langfristig wichtige Sozialleistungsansprüche sichern.

Lohnabrechnung bei Kurzarbeit

Die Lohnabrechnung bei Kurzarbeit unterscheidet sich in mehreren Punkten von einer regulären Lohnabrechnung, da sich sowohl die Berechnung des Bruttolohns als auch die Darstellung der Abzüge verändert. Kurzarbeit wird eingeführt, wenn ein Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit anbieten kann - zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Auftragsrückgang oder außergewöhnlicher Ereignisse. Ziel ist es, Kündigungen zu vermeiden, indem die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird.

In der Lohnabrechnung muss dieser veränderte Verdienst klar und transparent dargestellt werden, damit Arbeitnehmer nachvollziehen können, wie sich ihr Nettoentgelt zusammensetzt.

Aufbau der Lohnabrechnung bei Kurzarbeit

Eine Lohnabrechnung während der Kurzarbeit enthält in der Regel zwei zentrale Verdienstbestandteile:

1. Regulärer Bruttolohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden

2. Kurzarbeitergeld (KUG) als staatliche Leistung, um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen

Diese beiden Positionen werden separat ausgewiesen, sodass für den Arbeitnehmer klar erkennbar ist, wie viel vom Arbeitgeber gezahlt wird und welchen Anteil die Bundesagentur für Arbeit übernimmt.

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel:

60 % des Nettoentgeltausfalls

67 % bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind

 

Der Nettoentgeltausfall wird dabei auf Basis einer speziellen KUG-Berechnungstabelle der Bundesagentur für Arbeit ermittelt, nicht einfach aus der regulären Nettolohnberechnung.

Steuern und Sozialabgaben bei Kurzarbeit

► Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt - es kann also den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen.

► Für den reduzierten Bruttolohn während der Kurzarbeit fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an wie gewohnt.

► Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld werden teilweise von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Besonderheiten in der Lohnabrechnung während Kurzarbeit

Eine vollständige Lohnabrechnung bei Kurzarbeit muss:

► Den regulären Bruttolohn anteilig ausweisen

► Das Kurzarbeitergeld als eigene Position aufführen

► Abzüge und Steuermerkmale korrekt darstellen

► Eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers gesondert angeben (z. B. Aufstockung auf bis zu 100 % des Nettolohns)

Warum eine transparente Lohnabrechnung in der Kurzarbeit wichtig ist

Gerade während Kurzarbeit ist es für Arbeitnehmer entscheidend, genau zu verstehen, wie sich ihr Einkommen zusammensetzt. Eine fehlerhafte Lohnabrechnung kann zu falschen Zahlungen, Rückforderungen oder steuerlichen Nachteilen führen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Lohnabrechnung bei Kurzarbeit korrekt und nachvollziehbar zu gestalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Die Lohnabrechnung bei Kurzarbeit muss besonders sorgfältig erstellt werden, da sie nicht nur den gekürzten Bruttolohn, sondern auch das Kurzarbeitergeld korrekt abbilden muss. Transparenz und korrekte Angaben sind hier entscheidend, um sowohl gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen als auch das Vertrauen der Mitarbeiter zu sichern.

Lohnabrechnung bei Einmalzahlungen

Die Lohnabrechnung bei Einmalzahlungen - auch Sonderzahlungen genannt - enthält neben dem regulären Bruttolohn zusätzliche Vergütungsbestandteile, die einmalig oder unregelmäßig anfallen.

Dazu gehören unter anderem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Prämien oder Jubiläumszuwendungen.

Einmalzahlungen müssen in der Lohnabrechnung klar ausgewiesen werden, da sie oft besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen unterliegen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese korrekt zu berechnen und auszuweisen, um spätere Rückforderungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

Besteuerung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen unterliegen in der Regel der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, können jedoch nach der sogenannten Jahreslohnsteuertabelle berechnet werden. Dabei wird das reguläre Monatsgehalt auf ein Jahr hochgerechnet und die Einmalzahlung als zusätzlicher Jahresbetrag hinzugerechnet. So soll verhindert werden, dass durch die einmalige Auszahlung ein zu hoher Steuerabzug entsteht.

Sozialversicherungspflicht

In den meisten Fällen sind Einmalzahlungen voll sozialversicherungspflichtig, es sei denn, sie liegen unter bestimmten Freibeträgen oder sind aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen beitragsfrei (z. B. bestimmte steuerfreie Zuschüsse).

Besonderheiten in der Lohnabrechnung

Eine Lohnabrechnung mit Einmalzahlungen sollte:

► Die Art der Einmalzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) eindeutig benennen

► Den Bruttobetrag separat ausweisen

► Steuer- und Sozialabgaben korrekt berechnen

► Den verbleibenden Nettobetrag klar darstellen

Fazit

Die Lohnabrechnung bei Einmalzahlungen erfordert besondere Aufmerksamkeit, da steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben genau beachtet werden müssen. Arbeitgeber sollten dafür sorgen, dass diese Sonderzahlungen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden.

Lohnabrechnung im Auslandseinsatz

Die Lohnabrechnung im Auslandseinsatz stellt besondere Anforderungen an Arbeitgeber, da steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen je nach Einsatzland variieren. Arbeitnehmer, die zeitweise oder dauerhaft im Ausland arbeiten, müssen eine Abrechnung erhalten, die sowohl den deutschen Vorschriften als auch den Regeln des Gastlandes entspricht.

Steuerliche Besonderheiten

Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Einsatzland kann es sein, dass:

► Das Einkommen ausschließlich in Deutschland versteuert wird

► Die Besteuerung nur im Gastland erfolgt

► Eine Aufteilung der Steuerpflicht auf beide Länder notwendig ist

 

Die Lohnabrechnung muss diese Besonderheiten berücksichtigen, um Doppelbesteuerung oder falsche Abgaben zu vermeiden.

Sozialversicherung im Auslandseinsatz

Ob Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland oder im Gastland gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt oder im Gastland versichert wird.

Innerhalb der EU/EWR und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen kann die deutsche Versicherung oft beibehalten werden.

Aufbau einer Lohnabrechnung im Auslandseinsatz

Eine vollständige Lohnabrechnung für Auslandseinsätze sollte:

► Den regulären Bruttolohn ausweisen

► Eventuelle Auslandszulagen oder Gefahrenzuschläge aufführen

► Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge korrekt darstellen

► Angaben zu Wechselkursen enthalten, wenn Zahlungen in Fremdwährung erfolgen

Fazit

Die Lohnabrechnung im Auslandseinsatz ist deutlich komplexer als eine reguläre Abrechnung. Arbeitgeber sollten hier eng mit Steuerberatern oder spezialisierten Lohnbüros zusammenarbeiten, um die gesetzlichen Anforderungen in beiden Ländern zu erfüllen und fehlerfreie Abrechnungen zu gewährleisten.

Wer erstellt die Lohnabrechnung?

Die Erstellung der Lohnabrechnung ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers und muss jeden Monat zuverlässig und korrekt erfolgen. Je nach Unternehmensgröße, Personalstruktur und internen Ressourcen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine Lohnabrechnung erstellt werden kann. Ziel ist immer, eine fehlerfreie und rechtssichere Entgeltabrechnung zu gewährleisten, die alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.

1. Interne Lohnbuchhaltung

In größeren Unternehmen wird die Lohnabrechnung häufig von einer internen Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erstellt.


Vorteile:

► Direkter Zugriff auf alle relevanten Mitarbeiterdaten

► Schnelle Reaktionsmöglichkeit bei Fragen oder Änderungen

► Hohe Verfügbarkeit und direkte Kontrolle über den Prozess


Nachteile:


► Hohe Personalkosten für geschultes Fachpersonal

► Erhöhter Schulungsaufwand, um gesetzliche Änderungen stets umzusetzen

2. Steuerberater

Viele kleine und mittelständische Unternehmen lassen ihre Lohnabrechnung vom Steuerberater erstellen.


Vorteile:

► Fachliche Expertise in Steuer- und Sozialversicherungsrecht

► Rechtssichere Erstellung und fristgerechte Meldungen

► Entlastung der Unternehmensverwaltung


Nachteile:

► Monatliche Kosten je Abrechnung

► Abhängigkeit von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Steuerberaters

3. Externes Lohnbüro

Eine immer beliebtere Lösung ist die Auslagerung der Lohnabrechnung an ein externes Lohnbüro oder einen Dienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnung.


Vorteile:

► Kostengünstiger als eine eigene Fachabteilung

► Aktuelles Fachwissen zu allen steuerlichen und sozialrechtlichen Änderungen

► Digitale Prozesse und sichere Datenübertragung


Nachteile:

► Abhängigkeit vom Dienstleister

► Notwendigkeit einer klaren Kommunikation bei Änderungen oder Sonderfällen

Fazit

Ob interne Lohnbuchhaltung, Steuerberater oder externes Lohnbüro - entscheidend ist, dass die Lohnabrechnung korrekt, pünktlich und rechtssicher erstellt wird. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist die Auslagerung an einen spezialisierten Dienstleister für Lohnabrechnungen die wirtschaftlichste und sicherste Lösung.

Digitale Lohnabrechnung - Die Zukunft der Lohnabrechnung

Die digitale Lohnabrechnung hat sich in den letzten Jahren zu einer modernen und effizienten Alternative zur klassischen Papierabrechnung entwickelt. Immer mehr Unternehmen - vom kleinen Betrieb bis zum großen Konzern - setzen auf digitale Prozesse, um ihre Lohnabrechnung schneller, sicherer und kostensparend zu gestalten.

Anstatt die Abrechnungen in Papierform per Post zu versenden, werden sie bei der digitalen Lohnabrechnung online bereitgestellt - beispielsweise über ein sicheres Mitarbeiterportal oder per verschlüsseltem E-Mail-Versand. Arbeitnehmer können so jederzeit auf ihre Lohnabrechnungen zugreifen und diese bei Bedarf herunterladen oder ausdrucken.

Vorteile der digitalen Lohnabrechnung

1. Zeit- und Kostenersparnis

► Keine Druck- und Portokosten

► Schnellerer Versand ohne Postlaufzeiten

 

2. Umweltfreundlich

► Kein Papierverbrauch, weniger CO₂-Emissionen

 

3. Sicherheit

► Verschlüsselte Übertragung schützt vor Datenverlust und Missbrauch

 

4. Komfort für Arbeitnehmer

► Zugriff auf alle Lohnabrechnungen rund um die Uhr

► Einfaches Archivieren und Weiterleiten bei Bedarf (z. B. für Banken oder Behörden)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die digitale Lohnabrechnung ist in Deutschland seit 2013 zulässig, sofern der Arbeitnehmer zustimmt und der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Lohnabrechnung jederzeit zugänglich ist. Die Pflichtangaben bleiben identisch mit der Papierform - auch digital müssen alle gesetzlichen Anforderungen nach § 108 Gewerbeordnung erfüllt werden.

Technische Umsetzung

Zur Umsetzung der digitalen Lohnabrechnung setzen viele Unternehmen auf:

► Lohnabrechnungssoftware wie DATEV, Agenda, Lexware oder Sage

► Arbeitnehmerportale mit personalisierten Zugängen

► Cloud-Lösungen mit sicherem Datenhosting in Deutschland

Warum sich die digitale Lohnabrechnung durchsetzt

Die steigende Digitalisierung im Personalwesen und der Wunsch nach effizienteren Prozessen machen die digitale Lohnabrechnung zunehmend zum Standard. Gerade bei Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern oder dezentralen Standorten ist sie die deutlich schnellere und kostengünstigere Lösung.

Fazit

Die digitale Lohnabrechnung bietet Unternehmen eine moderne, sichere und umweltfreundliche Möglichkeit, ihre Lohnabrechnungen zu erstellen und bereitzustellen. Sie spart Zeit und Kosten, erhöht die Flexibilität und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – damit ist sie ein wichtiger Schritt in Richtung papierloses Büro.

Automatisierte Lohnabrechnung mit Softwarelösungen

Die automatisierte Lohnabrechnung ist der nächste Schritt in der Digitalisierung der Lohnbuchhaltung. Sie nutzt spezialisierte Lohnabrechnungssoftware, um wiederkehrende Abrechnungsprozesse zu vereinfachen, gesetzliche Änderungen automatisch zu berücksichtigen und Fehlerquellen zu minimieren. Für viele Unternehmen - vom kleinen Familienbetrieb bis zum großen Konzern - ist die Automatisierung eine kostensparende und rechtssichere Alternative zur manuellen Abrechnung.

Wie funktioniert eine automatisierte Lohnabrechnung?

Bei der automatisierten Lohnabrechnung werden alle abrechnungsrelevanten Daten wie Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaubs- und Krankheitstage sowie steuerliche Informationen zentral erfasst. Die Software erstellt daraus automatisch die vollständige Lohn- oder Gehaltsabrechnung und übermittelt alle notwendigen Meldungen an:

► Finanzamt (Lohnsteueranmeldung)

► Krankenkassen (Sozialversicherungsbeiträge)

► Berufsgenossenschaften

Vorteile der automatisierten Lohnabrechnung

1. Zeitersparnis

► Einmal eingepflegte Daten werden automatisch übernommen

► Abrechnungen können in wenigen Klicks erstellt werden

 

2. Fehlerreduktion

► Gesetzliche Vorgaben werden automatisch aktualisiert

► Minimiert Rechenfehler oder vergessene Abzüge

 

3. Kostenersparnis

► Weniger Personalaufwand in der Lohnbuchhaltung

► Reduzierte Kosten im Vergleich zu externer Bearbeitung

 

4. Rechtssicherheit

► Ständige Updates zu Steuer- und Sozialversicherungsgesetzen

 

I5. Integration in andere Systeme

► Anbindung an Zeiterfassung, HR-Management oder Buchhaltung

Beliebte Softwarelösungen für die Lohnabrechnung

► DATEV Lohn und Gehalt: weit verbreitet, besonders bei Steuerberatern und größeren Unternehmen, bietet höchste Rechtssicherheit und umfassende Funktionen.

► Lexware lohn+gehalt: beliebt bei kleinen und mittleren Unternehmen, einfach zu bedienen und kostengünstig.

► Agenda Lohn und Gehalt: besonders geeignet für kleine und mittelständische Unternehmen, bietet intuitive Bedienung, gesetzliche Updates und flexible Anpassungsmöglichkeiten.

► Sage HR Suite: flexibel und cloudbasiert, ideal für Unternehmen mit verteilten Standorten oder Remote-Teams.

► Personio Payroll: moderne, cloudbasierte Lösung für digitalisierte Personalabteilungen, die Wert auf automatisierte Workflows legen.

Automatisierung in Verbindung mit digitalen Lohnabrechnungen

In vielen Unternehmen wird die automatisierte Lohnabrechnung direkt mit der digitalen Bereitstellung der Lohnabrechnungen kombiniert. So entfällt nicht nur der manuelle Abrechnungsprozess, sondern auch der Versand per Post - Arbeitnehmer erhalten ihre Abrechnung sofort online.

Fazit

Die automatisierte Lohnabrechnung mit moderner Software macht den Abrechnungsprozess schneller, sicherer und kostengünstiger. Unternehmen, die ihre Personalprozesse digitalisieren wollen, profitieren langfristig von geringeren Verwaltungskosten, höherer Genauigkeit und einer zukunftssicheren Lösung.

Lohnabrechnung auslagern - Vorteile und Nachteile

Das Auslagern der Lohnabrechnung - auch Outsourcing der Lohnabrechnung genannt - bedeutet, dass ein Unternehmen die monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht intern erledigt, sondern an einen externen Dienstleister wie einen Steuerberater oder ein Lohnbüro übergibt. Diese Option wird besonders von kleinen und mittelständischen Unternehmen genutzt, die keine eigene Lohnbuchhaltungsabteilung unterhalten möchten.

Das Ziel ist eine zeit- und kostensparende Lösung, die gleichzeitig rechtliche Sicherheit bietet. Da sich Gesetze, Sozialabgabensätze und steuerliche Vorschriften häufig ändern, kann die Auslagerung der Lohnabrechnung Unternehmen deutlich entlasten.

Vorteile der ausgelagerten Lohnabrechnung

1. Rechtssicherheit
Externe Lohnbüros und Steuerberater sind verpflichtet, ihre Abrechnungen stets nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu erstellen. Arbeitgeber müssen sich nicht selbst um die ständige Aktualisierung von Lohnsoftware oder Gesetzesänderungen kümmern.

 

2. Zeitersparnis
Die monatliche Lohnabrechnung erfordert viel Detailarbeit - vom Berechnen der Lohnsteuer bis zur Meldung bei Sozialversicherungsträgern. Durch das Auslagern können sich Unternehmen stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

 

3. Kosteneffizienz
Für kleine Unternehmen ist ein externes Lohnbüro oft günstiger als eigenes Fachpersonal, das laufend geschult werden muss.

 

4. Zugang zu Expertenwissen
Lohnabrechnung ist komplex - externe Dienstleister verfügen über tiefgehende Kenntnisse in Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherung.

 

5. Moderne, digitale Prozesse
Viele Anbieter bieten inzwischen digitale Lohnabrechnungen an, die Arbeitnehmer online abrufen können - das spart zusätzlich Zeit und Ressourcen.

Nachteile der ausgelagerten Lohnabrechnung

1. Abhängigkeit vom Dienstleister
Änderungen in der Personalstruktur oder Sonderfälle müssen rechtzeitig kommuniziert werden. Verzögerungen können zu falschen Abrechnungen führen.

 

2. Laufende Kosten
Zwar sind die Kosten oft geringer als für internes Personal, dennoch fallen monatliche Gebühren pro Arbeitnehmer oder Abrechnung an.

 

3. Datenschutz und Sicherheit
Lohn- und Gehaltsdaten sind besonders sensibel. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Dienstleister die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält und sichere Übertragungswege nutzt.

Wann lohnt es sich, die Lohnabrechnung auszulagern?

Das Outsourcing der Lohnabrechnung lohnt sich vor allem, wenn:

► Kein geschultes Personal für die Lohnbuchhaltung vorhanden ist

► Sich gesetzliche Änderungen nur schwer intern umsetzen lassen

► Hohe Genauigkeit und Rechtssicherheit gefordert sind

► Eine schnelle, digitale Abwicklung erwünscht ist

Fazit

Die ausgelagerte Lohnabrechnung ist für viele Unternehmen eine sinnvolle Lösung, um Zeit und Kosten zu sparen und gleichzeitig von hoher fachlicher Kompetenz zu profitieren. Ob Steuerberater oder externes Lohnbüro - wichtig ist, einen zuverlässigen Partner zu wählen, der die Lohnabrechnungen korrekt, pünktlich und datenschutzkonform erstellt.

Lohnabrechnung selbst erstellen - Das ist zu beachten

Viele Unternehmen überlegen, die Lohnabrechnung selbst zu erstellen, um Kosten zu sparen und den gesamten Prozess intern zu kontrollieren. Gerade bei kleineren Betrieben kann dies zunächst wie eine einfache Lösung erscheinen - doch die Lohnabrechnung gehört zu den komplexesten Verwaltungsaufgaben im Unternehmen.

Arbeitgeber, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst erledigen möchten, müssen nicht nur die Berechnung von Bruttolohn, Abzügen und Nettolohn beherrschen, sondern auch stets über aktuelle gesetzliche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht informiert sein.

Voraussetzungen für die eigenständige Lohnabrechnung

Wer die Lohnabrechnung im Unternehmen selbst durchführen will, sollte:

► Über fundierte Kenntnisse in Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht verfügen

► Zugriff auf aktuelle Lohnabrechnungssoftware haben

► Sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen informieren (z. B. Beitragssätze, Freibeträge, Steuerklassenänderungen)

► Die notwendigen elektronischen Meldeverfahren an Finanzamt und Sozialversicherung beherrschen (ELSTER, sv.net)

Technische Unterstützung durch Software

Für die eigenständige Lohnabrechnung ist professionelle Software nahezu unverzichtbar. Programme wie Lexware lohn+gehalt, Agenda Lohn und Gehalt, DATEV Lohn und Gehalt oder Sage HR Suite bieten:

► Automatische Berechnung von Steuern und Sozialabgaben

► Gesetzliche Updates bei Änderungen

► Direkte Schnittstellen zu Finanzamt und Krankenkassen

► Digitale Erstellung von Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer

Vorteile der selbst erstellten Lohnabrechnung

Volle Kontrolle über den gesamten Prozess

Schnelle Umsetzung von Änderungen bei Gehalt oder Arbeitszeiten

Keine Abhängigkeit von externen Dienstleistern

Nachteile und Risiken

► Hoher Zeitaufwand für Datenerfassung und Berechnung

► Risiko von Fehlern, die zu Nachzahlungen oder Strafen führen können

► Ständiger Fortbildungsbedarf aufgrund gesetzlicher Änderungen

► Bei Krankheit oder Ausfall des zuständigen Mitarbeiters kann es zu Verzögerungen kommen

Fazit

Die Lohnabrechnung selbst zu erstellen ist nur dann sinnvoll, wenn im Unternehmen genügend Fachwissen, Zeit und die passende Software vorhanden sind. Andernfalls ist es oft wirtschaftlicher und rechtssicherer, die Lohnabrechnung auszulagern - zum Beispiel an ein externes Lohnbüro oder einen Steuerberater.

Fehler in der Lohnabrechnung - So gehen Sie vor

Eine Lohnabrechnung muss korrekt, nachvollziehbar und vollständig sein - Fehler können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unangenehme Folgen haben. Sie führen nicht nur zu falschen Gehaltszahlungen, sondern können auch steuerliche Nachforderungen, Sozialversicherungsprobleme oder sogar Bußgelder nach sich ziehen.

Gerade weil die Lohnabrechnung komplex ist und zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, sind Fehler leider keine Seltenheit. Typische Ursachen sind falsche Arbeitszeitangaben, vergessene Zulagen, veraltete Steuerdaten oder fehlerhafte Beitragssätze bei Sozialversicherungen.

Häufige Fehler in der Lohnabrechnung

► Falsche Steuerklasse oder fehlende Kinderfreibeträge

► Nicht berücksichtigte Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge)

► Unrichtige Berechnung von Überstunden

► Fehlerhafte Anwendung von Sozialversicherungsbeiträgen

► Nicht erfasste Gehaltsbestandteile wie Prämien oder Sachbezüge

► Doppelte oder fehlende Abzüge

Vorgehensweise bei fehlerhafter Lohnabrechnung

Für Arbeitnehmer:

1. Sofort prüfen: Idealerweise direkt nach Erhalt der Lohnabrechnung auf Auffälligkeiten achten.

2. Schriftlich melden: Den Arbeitgeber oder die Personalabteilung per E-Mail oder Brief informieren und den Fehler konkret benennen.

3. Belege beifügen: Arbeitszeitnachweise, Steuerbescheide oder andere Dokumente zur Unterstützung der Korrektur anfügen.

4. Korrektur verlangen: Arbeitgeber sind verpflichtet, fehlerhafte Lohnabrechnungen zu berichtigen und ggf. Nachzahlungen zu leisten.

 

Für Arbeitgeber:

1. Fehler umgehend prüfen: Die Ursache ermitteln (z. B. falsche Datenerfassung, veraltete Software).

2. Korrektur in der nächsten Abrechnung: Fehlerhafte Lohnabrechnungen müssen zeitnah berichtigt werden.

3. Meldungen an Behörden anpassen: Falls nötig, korrigierte Daten an Finanzamt oder Sozialversicherungsträger senden.

4. Zukünftige Fehler vermeiden: Durch Schulung des Personals oder Einsatz aktueller Lohnabrechnungssoftware.

Rechtliche Aspekte

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine korrekte Lohnabrechnung (§ 108 GewO). Bei groben oder wiederholten Fehlern können Arbeitnehmer sogar rechtliche Schritte einleiten. Arbeitgeber, die Fehler nicht korrigieren, riskieren neben finanziellen Nachteilen auch den Verlust von Vertrauen im Team.

Fazit

Fehler in der Lohnabrechnung sollten sofort und transparent geklärt werden. Eine schnelle Korrektur schützt nicht nur vor finanziellen Problemen, sondern erhält auch das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die beste Vorbeugung sind präzise Arbeitsprozesse und der Einsatz aktueller Lohnabrechnungssoftware oder erfahrener externer Dienstleister.

Lohnabrechnung - Häufige Abkürzungen

Eine Lohnabrechnung enthält viele Fachbegriffe und Abkürzungen, die für Laien oft unverständlich sind. Wer seine Lohnabrechnung richtig lesen und prüfen möchte, sollte die wichtigsten Kürzel kennen. Diese Abkürzungen stehen in der Regel für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Positionen, die in jeder Entgeltabrechnung auftauchen.

Abkürzungen für Sozialabgaben

► KV - Krankenversicherung: Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, in Prozent vom Bruttolohn berechnet.

► RV - Rentenversicherung: Pflichtbeitrag, der gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

► AV - Arbeitslosenversicherung: Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit.

► PV - Pflegeversicherung: Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, ggf. mit Zuschlag für Kinderlose.

Abkürzungen im Steuerbereich

► LSt - Lohnsteuer: Steuer, die monatlich auf den Arbeitslohn erhoben wird.

► KiSt - Kirchensteuer: Steuer für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, prozentual von der Lohnsteuer berechnet.

► Soli - Solidaritätszuschlag: Ergänzungsabgabe zur Lohnsteuer, seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen fällig.

Weitere wichtige Kürzel in der Lohnabrechnung

► BMG - Beitragsmessungsgrundlage: Grundlage für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen.

► SV-BRG - Sozialversicherungs-Bruttogehalt: Bruttobetrag, der für Sozialabgaben herangezogen wird.

► EFZ - Entgeltfortzahlung: Gehaltszahlung bei Krankheit oder Mutterschutz.

► FB - Freibetrag: Steuerfreier Betrag, der die Lohnsteuer reduziert.

► AG / AN - Arbeitgeber / Arbeitnehmer: Kennzeichnet, wer den jeweiligen Beitrag zahlt.

Warum das Verständnis dieser Abkürzungen wichtig ist

Wer seine Lohnabrechnung versteht, kann sie gezielt auf Fehler prüfen und nachvollziehen, wie sich der Nettolohn zusammensetzt. Gerade bei komplexen Abrechnungen mit Zuschlägen, Einmalzahlungen oder Kurzarbeit ist das Verständnis der Abkürzungen entscheidend, um Unstimmigkeiten zu erkennen.

Fazit

Die Lohnabrechnung ist mehr als nur eine monatliche Gehaltsaufstellung - sie ist ein detailliertes Dokument, das zahlreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Angaben enthält. Das Verständnis der wichtigsten Abkürzungen hilft Arbeitnehmern, ihre Abrechnung zu prüfen, und Arbeitgebern, Missverständnisse zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung (FAQ)

Wie oft muss eine Lohnabrechnung erstellt werden?

In Deutschland muss die Lohnabrechnung grundsätzlich monatlich erstellt werden - auch dann, wenn der Lohn nicht regelmäßig ausgezahlt wird. Bei unregelmäßigen Zahlungen muss die Abrechnung im Monat der Auszahlung erfolgen.

Muss eine Lohnabrechnung auch bei Krankheit erstellt werden?

Ja. Während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstellt der Arbeitgeber weiterhin eine reguläre Lohnabrechnung. In dieser wird das Gehalt für den Krankheitszeitraum normal ausgewiesen, gegebenenfalls mit dem Hinweis „Entgeltfortzahlung“ (EFZ).

Kann ich meine Lohnabrechnung digital erhalten?

Ja. Seit 2013 ist die digitale Lohnabrechnung in Deutschland erlaubt, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Sie muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie die Papierform und jederzeit für den Arbeitnehmer zugänglich sein.

Wie lange muss ich meine Lohnabrechnungen aufbewahren?

Für Arbeitnehmer besteht keine gesetzliche Pflicht, Lohnabrechnungen aufzubewahren. Es empfiehlt sich jedoch, sie mindestens bis zur nächsten Steuererklärung und für Rentennachweise zu archivieren. Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.

Was tun, wenn Fehler in der Lohnabrechnung auftauchen?

Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnung sofort prüfen und Fehler umgehend schriftlich beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung melden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Korrekturen vorzunehmen und falsche Meldungen an Behörden zu berichtigen.

Wer darf die Lohnabrechnung erstellen?

Die Lohnabrechnung darf vom Arbeitgeber selbst, einer internen Lohnbuchhaltung, einem Steuerberater oder einem externen Lohnbüro erstellt werden. Entscheidend ist, dass sie gesetzeskonform und pünktlich erfolgt.

Lohnabrechnung einfach auslagern – jetzt Angebot bei LoBu Office anfragen

Die Lohnabrechnung muss nicht kompliziert und zeitaufwendig sein. LoBu Office übernimmt für Sie die laufende Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen - digital, sicher und rechtssicher.

Ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder größerer Arbeitgeber: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Zeit sparen, Fehler vermeiden und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Mit unserer digitalen Lohnabrechnung haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Abrechnungen, sparen Papier und profitieren von transparenten Prozessen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an.

 Jetzt Kontakt aufnehmen und die Lohnabrechnung ganz einfach auslagern - mit LoBu Office an Ihrer Seite.

 

 

Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:

+49 4966 9199900-0

 

Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - und melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

Sie möchten mehr über LoBu Office erfahren?

Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Zwei Computerbildschirme auf einem Schreibtisch im modernen Büroumfeld.


 Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.

 

Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.