Lohnabrechnung für Privathaushalt

Lohnabrechnung für Privathaushalt: Besonderheiten, Pflichten und sichere Lösungen

Warum die Lohnabrechnung im Privathaushalt besondere Anforderungen stellt

Ob Reinigungskraft, Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder Gärtner – viele Privathaushalte beschäftigen Mitarbeitende, die regelmäßig vergütet werden. Damit entstehen Pflichten, die den meisten Arbeitgebern im privaten Umfeld nicht bewusst sind.
Neben Meldepflichten und Beiträgen zur Sozialversicherung gibt es je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Abrechnungsverfahren, die korrekt angewendet werden müssen.

Dieser Beitrag erklärt, welche Besonderheiten gelten, wie Privathaushalte rechtssicher abrechnen und warum LoBu Office die laufende Lohnabrechnung ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte übernimmt.

Minijob im Privathaushalt: Haushaltscheckverfahren der Minijob-Zentrale

Für geringfügig Beschäftigte (bis 538 € monatlich, Stand 2025) gilt im Privathaushalt ein besonderes Verfahren:

 

Das Haushaltscheckverfahren

Privathaushalte müssen Minijobber direkt bei der Minijob-Zentrale anmelden – jedoch nicht über das übliche Arbeitgebermeldeverfahren, sondern über das vereinfachte Haushaltscheckverfahren.

Dieses Verfahren umfasst:

► Anmeldung über ein kurzes Online-Formular

► automatische Berechnung der Abgaben

► Einzug der Beiträge durch SEPA-Lastschrift

► Jahresmeldungen durch die Minijob-Zentrale

► Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung für steuerliche Vorteile

Privathaushalte profitieren dabei von einem ermäßigten Beitragssatz sowie der Möglichkeit, 20 % der Aufwendungen steuerlich abzusetzen.

Wichtig für LoBu Office

LoBu Office übernimmt keine Minijobs im Privathaushalt, da diese zwingend über die Minijob-Zentrale abgewickelt werden müssen.
Das Haushaltscheckverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht extern durchgeführt werden.

Lohnabrechnung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Privathaushalt

Anders sieht es aus, wenn Mitarbeitende über der Minijob-Grenze beschäftigt werden und somit sozialversicherungspflichtig angestellt sind – beispielsweise:

► Haushaltshilfen in Teilzeit

► Betreuungskräfte

► Hausmeister

► Kinderbetreuungskräfte

► Mitarbeiter mit regelmäßig höherem Einkommen

In diesen Fällen gelten dieselben Anforderungen wie für jeden anderen Arbeitgeber in Deutschland:

► Anmeldung über das reguläre SV-Meldeverfahren

► DEÜV-Meldungen

► Lohnsteueranmeldungen

► Beiträge zur Sozialversicherung

► korrekte Abrechnung von Urlaub, Krankheit und Zuschlägen

► Jahresmeldungen

Genau hier setzt LoBu Office an.

Welche Besonderheiten gibt es bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Privathaushalt?

 

1. Klare Abgrenzung zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung

Wird regelmäßig mehr als 538 € pro Monat verdient, greift die Sozialversicherungspflicht.

2. Erfassung aller abrechnungsrelevanten Daten

Auch im Privathaushalt müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden – von Entgeltfortzahlungsgesetz bis Mindestlohn.

3. Schriftlicher Arbeitsvertrag ist wichtig

Um Pflichten eindeutig zu regeln, empfiehlt sich ein klarer Arbeitsvertrag.

4. Prüfung der Arbeitszeiten und Urlaubstage

Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung gelten genauso wie in Unternehmen.

5. Meldepflichten müssen pünktlich erfüllt werden

Privathaushalte stehen bei verspäteten Meldungen vor denselben Konsequenzen wie gewerbliche Arbeitgeber.

Wie unterstützt LoBu Office Privathaushalte?

LoBu Office übernimmt zuverlässig die laufende Lohnabrechnung für:

✔ Haushaltshilfen in Teilzeit
✔ Betreuungskräfte
✔ sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter im Privathaushalt

Nicht übernommen wird:
die Abwicklung von Minijobs im Haushaltscheckverfahren – diese muss der Haushalt selbst über die Minijob-Zentrale durchführen.

Leistungen von LoBu Office:

► monatliche Abrechnung und Auswertungen

► Übermittlung aller DEÜV- und Steuerdaten

► Erstellung von Bescheinigungen

► Jahresmeldungen

► Digitale Unterstützung bei Prüfungen

Die gesamte Abwicklung erfolgt digital – ohne Vor-Ort-Termine.

Fazit: Privathaushalte profitieren von klaren Prozessen und professioneller Unterstützung

Die Lohnabrechnung im Privathaushalt bringt mehr Pflichten mit sich, als viele denken. Während Minijobs zwingend über das Haushaltscheckverfahren abzuwickeln sind, benötigen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen eine vollständige, korrekte und fristgerechte Lohnabrechnung.
Mit LoBu Office erhalten Privathaushalte eine professionelle Lösung, die Sicherheit, Transparenz und zuverlässige Abläufe bietet.

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