Zusammenarbeit Steuerkanzlei & Lohnbüro
Effiziente digitale Zusammenarbeit für eine moderne Kanzlei-Struktur
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Lohnbüro schafft klare Abläufe, höhere Effizienz und mehr Kapazitäten im Tagesgeschäft. LoBu Office unterstützt Steuerkanzleien dabei, Lohnprozesse digital, strukturiert und zuverlässig abzuwickeln – damit Sie sich voll auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung, während die Kanzlei sich auf Buchhaltung, Jahresabschluss und Beratung fokussiert. Durch moderne digitale Prozesse, eindeutige Rollenverteilung und transparente Kommunikation entsteht eine Partnerschaft, die Mandanten spürbar entlastet.
Warum die Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Lohnbüro sinnvoll ist
Steuerkanzleien stehen oft vor der Herausforderung, Lohnabrechnung zuverlässig, fristgerecht und gleichzeitig wirtschaftlich abzudecken.
Mit LoBu Office gewinnen Sie eine spezialisierte Unterstützung:
► Kapazitäten freisetzen und Personalengpässe reduzieren
► Fachliche Spezialisierung bei Tarifen, Branchen & Gesetzesänderungen
► Reduzierung von Fehlerquellen durch klare Prozesse
► Digitale Abläufe und strukturierter Datenaustausch
► Bessere Mandantenbindung durch transparente und stabile Zusammenarbeit
Gemeinsam entsteht ein Prozess, der effizienter, moderner und für Mandanten nachvollziehbarer ist.
Ablauf der Zusammenarbeit
Der Übergang zur Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und LoBu Office erfolgt strukturiert und digital:
Zieldefinition und Rollenklärung
Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege werden transparent abgestimmt.Onboarding der Mandate
Datenübernahme, Prozessaufbau und Einbindung in das digitale Portal.Monatliche Lohnabrechnung
Erstellung aller Lohnabrechnungen inklusive Meldungen und Auswertungen.Übergabe der Auswertungen
Die Kanzlei erhält alle relevanten Unterlagen digital – übersichtlich und vollständig.Regelmäßige Abstimmung bei Bedarf
Bei komplexen Fällen oder Änderungen stimmen wir uns eng ab.Kontinuierliche Weiterentwicklung
Optimierung der Prozesse sowie Berücksichtigung aller gesetzlichen Anpassungen.
Kompatibel mit allen gängigen Abrechnungssystemen
Wir arbeiten flexibel und unabhängig von Ihrer Softwarelandschaft – u. a. mit:
► DATEV LODAS & Lohn und Gehalt
► Addison Lohn & Gehalt
► Agenda Lohn
► Lexware Lohn+Gehalt
► Weitere Systeme über Import- und Exportschnittstellen
So bleibt Ihre Kanzlei flexibel und die Zusammenarbeit funktioniert nahtlos.
Klare Aufgabenverteilung - für eine reibungslose Zusammenarbeit
LoBu Office übernimmt:
► Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
► Stammdatenpflege und Änderungen
► Meldungen, Bescheinigungen, Auswertungen
► Digitalen Austausch aller relevanten Daten
Steuerkanzlei übernimmt:
► Finanzbuchhaltung
► Jahresabschlüsse
► Steuerliche Beratung
Gemeinsam:
► Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
► Abstimmungen bei Sonderfällen
► Mandantenkommunikation
Für wen eignet sich die Zusammenarbeit?
Die Kooperation zwischen Steuerkanzlei und Lohnbüro ist ideal für:
► Steuerkanzleien, die Lohnprozesse auslagern möchten
► Kanzleien mit Personalengpässen oder Wachstum
► Unternehmen, die professionelle Lohnservices wünschen
Interner Hinweis für Weiterleitungen:
Sinnvolle interne Links sind z. B.:
FAQ - Häufige Fragen zur Zusammenarbeit Steuerkanzlei & Lohnbüro
In diesem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen zur Zusammenarbeit Steuerkanzlei & Lohnbüro. So erhalten Sie schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was bedeutet Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Lohnbüro?
Die Zusammenarbeit beschreibt die klare Aufteilung zwischen steuerlicher Beratung durch die Kanzlei und der professionellen Lohnabrechnung durch ein spezialisiertes Lohnbüro. Dadurch entstehen effizientere Prozesse und weniger Fehler.
Wie läuft der Prozess zwischen Steuerkanzlei und Lohnbüro ab?
Zunächst werden Rollen, Zugänge und Abläufe definiert. Anschließend übernimmt LoBu Office die laufende Abrechnung, erstellt Meldungen und stellt der Kanzlei alle Unterlagen digital bereit. Abstimmungen erfolgen nach Bedarf.
Welche Vorteile bietet ein externes Lohnbüro für Steuerkanzleien?
Kanzleien profitieren durch Zeitersparnis, weniger Fehlerquellen, stabile Abrechnungen, klare Zuständigkeiten und digitale Prozesse, die den Mandantenservice verbessern.
Für wen eignet sich die Zusammenarbeit besonders?
Ideal für Kanzleien mit Kapazitätsengpässen, wachsendem Mandantenstamm oder komplexen Lohnstrukturen. Auch Unternehmen profitieren durch klare Rollen und professionelle Lohnprozesse.
Wie startet man die Zusammenarbeit zwischen Lohnbüro und Kanzlei?
Ein Angebot anfordern, Prozesse abstimmen und die Datenübernahme freigeben. LoBu Office unterstützt den kompletten Übergang und sorgt für einen reibungslosen Start.
Sie haben noch weitere Fragen? Dann schauen Sie gerne in unserem FAQ-Bereich vorbei. Dort finden Sie viele zusätzliche Antworten und nützliche Informationen rund um das Thema externe Lohnabrechnung.
Kontakt - Zusammenarbeit starten
Sie möchten Lohnprozesse auslagern oder Ihre Kanzlei entlasten?
Wir prüfen Ihre Unterlagen, geben eine klare Einschätzung und zeigen einen realistischen Startzeitpunkt auf. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder fordern Sie ein individuelles Angebot an.
LoBu Office – Ihr digitales Lohnbüro für Steuerkanzleien und Mandanten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
Wählen Sie die Kontaktmöglichkeit, die für Sie am besten passt.
Sie möchten mehr über unser Lohnbüro erfahren?
Werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre – kompakt, informativ und auf den Punkt gebracht.
Erfahren Sie mehr über LoBu Office als professionellen Dienstleister für Lohnbuchhaltung und erfahren Sie, was unser digitales Lohnbüro auszeichnet, welche Leistungen wir anbieten und wie wir Unternehmen effizient bei der Lohnabrechnung unterstützen.
Unsere Unternehmensbroschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung – und darf gerne an Kollegen, Geschäftspartner oder Interessierte weitergeleitet oder geteilt werden.
Rechtlicher Hinweis:
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
