Informationen zur U1-Umlage für Geschäftsführer

U1-Umlage bei Geschäftsführern: Können Geschäftsführer am Umlageverfahren teilnehmen?

U1-Umlage und Geschäftsführer - eine häufige Praxisfrage

Die Umlageverfahren gehören zur täglichen Lohnabrechnung. Während die Teilnahme bei klassischen Arbeitnehmern meist eindeutig ist, entstehen bei Geschäftsführern häufig Fragen:

► Muss für Geschäftsführer eine U1-Umlage gezahlt werden?
► Besteht ein Erstattungsanspruch im Krankheitsfall?
► Gilt das auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Die Antwort lautet:

Es kommt darauf an.

Was ist die U1-Umlage überhaupt?

Über das Umlageverfahren U1 erhalten Arbeitgeber eine teilweise Erstattung ihrer Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit.

Das bedeutet:

Erkrankt ein Arbeitnehmer und erhält weiterhin Entgeltfortzahlung, kann ein Teil dieser Kosten über die Krankenkasse erstattet werden.

Finanziert wird dies über die sogenannte U1-Umlage.

Gilt die U1-Umlage automatisch auch für Geschäftsführer?

Nein.

Bei Geschäftsführern ist entscheidend:

Liegt sozialversicherungsrechtlich überhaupt eine Beschäftigung als Arbeitnehmer vor?

Denn nicht jeder Geschäftsführer gilt automatisch als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung.

Der entscheidende Unterschied: Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer

Hier wird unterschieden:

Fremdgeschäftsführer

Ein Fremdgeschäftsführer ist nicht am Unternehmen beteiligt.

Er kann – abhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung – grundsätzlich wie ein Arbeitnehmer behandelt werden.

Dann kann auch eine Teilnahme am U1-Verfahren möglich sein.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird geprüft:

Hat die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen?

Zum Beispiel:

► Beteiligung am Unternehmen

► Sperrminorität

► beherrschende Stellung

Liegt eine selbstständige Tätigkeit vor, besteht häufig:

❌ keine Sozialversicherungspflicht
❌ keine Teilnahme am U1-Verfahren

Warum die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung entscheidend ist

Die Einstufung wirkt sich nicht nur auf die U1-Umlage aus.

Sie beeinflusst häufig auch:

► Krankenversicherung

► Rentenversicherung

► Arbeitslosenversicherung

► Pflegeversicherung

Fehler können später zu Korrekturen oder Nachforderungen führen.

Was passiert bei falscher Beurteilung?

Wird ein Geschäftsführer falsch eingeordnet, kann das Auswirkungen haben:

► falsche Umlagebeiträge

► unberechtigte Erstattungen

► Nachberechnungen

► Korrekturen bei Prüfungen

Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern empfiehlt sich daher eine saubere Prüfung.

Praktischer Hinweis für Unternehmen

Bei Geschäftsführern sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieselben Regeln gelten wie für andere Arbeitnehmer.

Entscheidend sind immer:

► Beteiligungsverhältnisse
► Einflussmöglichkeiten
► sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Fazit: Bei Geschäftsführern kommt es auf den Einzelfall an

Die U1-Umlage bei Geschäftsführern hängt nicht allein von der Funktion ab.

Entscheidend ist, ob sozialversicherungsrechtlich eine Beschäftigung vorliegt.

► Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern lohnt sich ein genauer Blick – denn kleine Unterschiede können große Auswirkungen haben.

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