Aktivrente: Beschlossene Regelung für freiwilliges Weiterarbeiten
Die Aktivrente ist beschlossen und schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für das freiwillige Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Ziel der Regelung ist es, erfahrene Fachkräfte länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig klare, verlässliche Vorgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen.
Die Aktivrente ist kein Zwang, sondern ein freiwilliges Modell für Beschäftigte, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus tätig sein möchten. Einzelne Ausgestaltungen und Anreize werden schrittweise konkretisiert.
Was bedeutet Aktivrente konkret?
Mit der Aktivrente können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze:
► weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
► parallel Altersrente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben
► zusätzliches Einkommen erzielen
Ein zentrales Element der Aktivrente ist der steuerlicher Anreiz:
Beschäftigte können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits Altersrente bezogen wird oder nicht.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Sie gilt für Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sich freiwillig für eine Weiterbeschäftigung entscheiden.
Die Aktivrente ist eine der Neuerungen, die ab 2026 in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen sind. Einen Überblick über weitere Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im Beitrag
Wer kann die Aktivrente nutzen - und wer nicht?
Gilt für:
► sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
► Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Nicht erfasst sind unter anderem:
► Selbstständige
► Minijobber
► Beamtinnen und Beamte
► Land- und Forstwirte
Sozialversicherung bei Beschäftigung im Rahmen der Aktivrente
Rentenversicherung
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Rentenversicherungsfreiheit.
Auf Wunsch können freiwillige Beiträge gezahlt werden, die sich rentensteigernd auswirken können.
Kranken- und Pflegeversicherung
Auch im Rahmen der Aktivrente besteht weiterhin Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Steuerfreiheit des Hinzuverdienstes führt nicht zu einer Beitragsfreiheit.
Arbeitslosenversicherung
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung.
Was bedeutet die Aktivrente für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber eröffnet die Aktivrente neue Möglichkeiten in der Personalplanung:
► Bindung erfahrener Mitarbeiter
► Sicherung von Fachwissen und Routine
► geringerer Einarbeitungsaufwand
► flexible Beschäftigungsmodelle
Voraussetzung ist eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung und eine saubere Umsetzung in der Lohnabrechnung.
Lohnabrechnung bei Beschäftigten mit Aktivrente
► Prüfung, ob die Regelaltersgrenze erreicht wurde
► korrekte Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel
► richtige Behandlung der Rentenversicherungsfreiheit
► Berücksichtigung des steuerfreien Hinzuverdienstes
► korrekte Meldungen an die Sozialversicherung
Fehler in diesem Bereich können zu Nachfragen oder Korrekturen führen und sollten vermieden werden.
Warum wurde die Aktivrente eingeführt?
Mit der Aktivrente verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:
► dem Fachkräftemangel entgegenwirken
► Berufserfahrung länger im Arbeitsmarkt halten
► Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter erhöhen
► Sozialversicherungssysteme stabilisieren
Fazit: Aktivrente rechtzeitig in der Lohnabrechnung berücksichtigen
Die Aktivrente ist eine beschlossene gesetzliche Regelung, die ab 2026 neue Spielräume für das Arbeiten im Ruhestand eröffnet. Für Arbeitgeber bedeutet dies zusätzliche Chancen, aber auch neue Anforderungen an die Lohnabrechnung.
Eine fachlich korrekte Umsetzung stellt sicher, dass steuerliche Vorteile genutzt und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
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