Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01. Juli 2026

Zum 01.07.2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen: Der unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf 1.587,40 €, zusätzlich gelten höhere Freibeträge für Unterhaltspflichten. Arbeitgeber müssen die neuen Werte ab der Juli-Abrechnung berücksichtigen und laufende Pfändungen entsprechend aktualisieren. Digitale Systeme spielen die Beträge meist automatisch ein – eine Kontrolle bleibt dennoch wichtig.

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