Was sich bei der Sozialversicherungsnummer künftig ändert
Ab 2026 wird die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) in Deutschland ohne Geschlechtsmerkmal vergeben. Hintergrund ist die rechtliche Weiterentwicklung im Bereich der geschlechtlichen Selbstbestimmung sowie die Vereinheitlichung personenbezogener Identifikationsnummern in der Sozialversicherung.
Die Änderung betrifft neu vergebene Sozialversicherungsnummern und wirkt sich insbesondere auf Prozesse in der Lohnabrechnung und im Meldewesen aus.
Was ist die Sozialversicherungsnummer?
Die Sozialversicherungsnummer dient der eindeutigen Identifikation von Beschäftigten in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und begleitet Arbeitnehmer in der Regel ein Leben lang.
Bisher enthielt die Sozialversicherungsnummer unter anderem:
► Angaben zur Rentenversicherung
► das Geburtsdatum
► einen Ziffernbestandteil mit Bezug zum Geschlecht
Welche Änderung gilt ab 2026?
Ab dem Jahr 2026 wird die Sozialversicherungsnummer geschlechtsneutral ausgestaltet.
Das bedeutet:
► bei neu vergebenen Sozialversicherungsnummern ist kein Geschlechtsmerkmal mehr enthalten
► die Nummer bleibt weiterhin eindeutig und lebenslang gültig
► bestehende Nummern behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit
Eine automatische Neuzuteilung bestehender Sozialversicherungsnummern ist nicht vorgesehen.
Warum wird das Geschlechtsmerkmal gestrichen?
Der Wegfall des Geschlechtsmerkmals dient mehreren Zielen:
► Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung
► Vermeidung sensibler personenbezogener Merkmale in Identifikationsnummern
► Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verwaltungsprozessen
► Stärkung des Datenschutzes
Die Sozialversicherungsnummer soll künftig rein technisch zur Identifikation dienen – ohne Rückschlüsse auf persönliche Merkmale zuzulassen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ergeben sich keine unmittelbaren Handlungspflichten, dennoch sollten die Änderungen beachtet werden:
► neue Sozialversicherungsnummern können ab 2026 anders aufgebaut sein
► Entgeltabrechnungssysteme müssen entsprechend aktuell gehalten werden
► Meldungen zur Sozialversicherung erfolgen weiterhin wie gewohnt
► die Prüfung der Versicherungsnummer bleibt Bestandteil der Abrechnung
Bestehende Beschäftigte behalten ihre Sozialversicherungsnummer unverändert.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
In der laufenden Lohnabrechnung ist zu beachten:
► die Sozialversicherungsnummer bleibt weiterhin Pflichtangabe
► das Geschlecht wird nicht aus der SV-Nummer abgeleitet
► andere Meldeangaben (z. B. Personenstand, ELStAM) bleiben unberührt
► Abrechnungsprogramme berücksichtigen die neue Struktur automatisch, sofern sie aktuell sind
Gerade zum Jahreswechsel ist eine Überprüfung der Systemupdates empfehlenswert.
Einordnung im Zusammenhang mit weiteren Änderungen ab 2026
Die Anpassung der Sozialversicherungsnummer ist eine von mehreren Neuerungen, die ab 2026 relevant werden. Einen Überblick über weitere gesetzliche Änderungen finden Sie auch in unserem Beitrag
Fazit
Ab 2026 werden neue Sozialversicherungsnummern ohne Geschlechtsmerkmal vergeben. Für Arbeitgeber ändert sich der Abrechnungsprozess nicht grundlegend, dennoch sollten die Neuerungen bekannt sein und bei Systemprüfungen berücksichtigt werden.
Eine aktuelle und korrekt gepflegte Lohnabrechnung stellt sicher, dass neue Vorgaben reibungslos umgesetzt werden.
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