Was bedeutet die neue Empfängerprüfung bei SEPA-Zahlungen ab 09.10.2025?
Ab dem 9. Oktober 2025 wird bei allen SEPA-Überweisungen eine verpflichtende Empfängerprüfung eingeführt. Dieses Verfahren, bekannt als „Verification of Payee“ (VoP), soll Fehlüberweisungen, Phishing und Identitätsbetrug deutlich reduzieren.
Banken gleichen dabei künftig IBAN und Empfängernamen automatisch miteinander ab – schon kleinste Abweichungen können zu Rückfragen, Verzögerungen oder Rückläufern führen.
Was bedeutet die Änderung für Unternehmen?
Für Unternehmen hat die VoP-Prüfung spürbare Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr. Besonders betroffen sind regelmäßige Zahlungen, bei denen es auf korrekte Daten ankommt etwa:
► Lohn- und Gehaltszahlungen
► Sozialversicherungsbeiträge
► Lieferantenrechnungen
► Einmalzahlungen und Boni
Schon minimale Abweichungen wie Tippfehler, Abkürzungen oder unterschiedliche Schreibweisen (z. B. „GmbH“ vs. „G.m.b.H.“) können künftig zu Fehlermeldungen führen. Unternehmen sollten deshalb ihre Stammdaten frühzeitig prüfen und aktualisieren.
Vorteile der Empfängerprüfung
► mehr Sicherheit vor Fehlüberweisungen
► Schutz vor Betrugsmaschen mit Fake-Konten
► weniger Aufwand durch Rückläufer
► erhöhte Transparenz im Zahlungsverkehr
Was sollten Unternehmen jetzt vorbereiten?
Damit ab Oktober 2025 alles reibungslos läuft, empfiehlt es sich:
► Stammdaten sämtlicher Zahlungsempfänger zu prüfen
► IBAN-Listen und Zahlungsvorlagen zu aktualisieren
► Mitarbeitende im Rechnungswesen und in der Lohnbuchhaltung zu informieren
► auf konsistente Schreibweisen bei Name/Firma zu achten
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise zur Empfängerprüfung finden Sie beim Bundesverband deutscher Banken e.V. sowie bei allen teilnehmenden Kreditinstituten.
Fazit
Die neue SEPA-Empfängerprüfung sorgt ab dem 09.10.2025 für mehr Sicherheit – gleichzeitig verlangt sie eine sorgfältige Datenpflege. Unternehmen profitieren langfristig durch weniger Fehlüberweisungen und mehr Transparenz im Zahlungsverkehr.
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