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Mehr Freibetrag bei Ehrenamt und Übungsleitung ab 01.01.2026

Erhöhung der Freibeträge für Ehrenamt und Übungsleitung ab 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 werden sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale angehoben. Die Anpassungen sollen freiwilliges Engagement stärken und die steuerliche Entlastung für nebenberufliche Tätigkeiten erhöhen.

Die neuen Werte ab 2026 im Überblick:

► Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro pro Jahr (bisher 3.000 Euro)

► Ehrenamtspauschale: 960 Euro pro Jahr (bisher 840 Euro)

Was bedeutet die Erhöhung für Tätige im Ehrenamt?

Durch die Anhebung der Pauschalen können Personen, die nebenberuflich für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine oder öffentliche Institutionen tätig sind, künftig mehr steuerfreie Einnahmen erzielen.

Das betrifft unter anderem:

► Trainer, Ausbilder und Übungsleiter Ausführende in der Jugendhilfe

► Betreuer, Helfer, Pflege- oder Musikschulkräfte

► Ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Organisationen

Für Arbeitgeber und Vereine bedeutet dies eine höhere steuerfreie Grenze, die ohne weitere Nachweise genutzt werden kann – vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen werden erfüllt.

Was bleibt unverändert?

Die Voraussetzungen für die steuerfreie Anwendung bleiben gleich:

► Tätigkeit nebenberuflich

► Einsatz im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich

► Grundsätzlich: keine Vollzeitbeschäftigung in derselben Organisation

Die Erhöhung wirkt sich also rein auf die Höhe der steuerfreien Beträge aus, nicht auf die Bedingungen.

Hintergrund der Anpassung

Die neuen Pauschalen sind Teil der steuerlichen Anpassungen des Gesetzgebers zur Stärkung des Ehrenamts. Sie wurden im Deutschen Bundestag, Drucksache 21/1974, verabschiedet und gelten ab dem 01.01.2026 bundesweit.

Fazit

Mit der Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale schafft der Gesetzgeber mehr finanziellen Spielraum für Personen, die sich nebenberuflich engagieren. Vereine und Organisationen sollten rechtzeitig prüfen, ob und wie sie die neuen Freibeträge optimal nutzen können.

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