Neue Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung im Jahr 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung angepasst. Die neuen Werte sind bei allen Arbeitnehmern zu berücksichtigen, denen freie Unterkunft oder Verpflegung gewährt wird – unabhängig davon, ob es sich um Vollverpflegung, Teilverpflegung oder einzelne Mahlzeiten handelt.
Welche Sachbezugswerte gelten 2025?
Unterkunft
► 282,00 Euro pro Monat
Verpflegung
Frühstück:
► 2,30 Euro pro Tag
► 69,00 Euro pro Monat
Mittagessen:
► 4,40 Euro pro Tag
► 132,00 Euro pro Monat
Abendessen:
► 4,40 Euro pro Tag
► 132,00 Euro pro Monat
Gesamt:
► 11,10 Euro pro Tag
► 333,00 Euro pro Monat
Diese Werte sind in der Lohnabrechnung maßgeblich, wenn Arbeitgeber Mahlzeiten oder Unterkunft als geldwerten Vorteil zur Verfügung stellen.
Warum werden die Sachbezugswerte angepasst?
Die Sachbezugswerte orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise und den durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die jährliche Anpassung soll sicherstellen, dass der geldwerte Vorteil realistisch bewertet wird.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen:
► ab Januar 2025 die neuen Werte anwenden,
► diese korrekt im Entgeltabrechnungssystem hinterlegen,
► bei Stellen mit Unterkunft (z. B. Pflege, Gastronomie) besondere Aufmerksamkeit auf die korrekte Berechnung legen,
► bei Mahlzeiten (z. B. Kantinenessen) prüfen, ob Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil mindern.
Moderne Lohnsysteme spielen die Werte automatisch ein, dennoch ist eine Kontrolle empfehlenswert.
Gesetzliche Grundlage
Die Werte wurden über die Sachbezugsverordnung 2025 bekanntgegeben und sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Fazit
Die neuen Sachbezugswerte für 2025 beeinflussen viele Branchen, in denen Unterkunft oder Verpflegung gestellt wird. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die aktualisierten Beträge korrekt in der Lohnabrechnung hinterlegt und monatlich angewendet werden.
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