Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) deutlich angehoben. Die Grenze steigt von bisher 69.300 Euro auf 73.800 Euro. Die JAEG entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln können.
Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die JAEG legt fest:
► ab welchem Einkommen Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei werden,
► ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist,
► welchen Status ein Arbeitnehmer in der Sozialversicherung hat.
Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?
Für die Berechnung werden folgende Bestandteile berücksichtigt:
► laufendes monatliches Bruttoentgelt
► regelmäßige Zulagen
► vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen
► geldwerte Vorteile
Nicht berücksichtigt werden:
✕ Überstundenvergütungen
✕ nicht regelmäßig gezahlte Boni
✕ steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Welche Folgen hat die neue Grenze für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt ab 2025 über 73.800 Euro liegt:
► werden krankenversicherungsfrei,
► können sich freiwillig gesetzlich versichern oder
► in die private Krankenversicherung wechseln.
Arbeitgeber müssen diese Beschäftigten schriftlich darüber informieren, dass die Versicherungspflicht entfällt.
Was bedeutet die neue JAEG für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind verpflichtet:
► das regelmäßige Entgelt jedes Mitarbeiters zu prüfen,
► die Versicherungspflicht zum Jahresbeginn neu festzustellen,
► betroffene Arbeitnehmer rechtzeitig zu informieren,
► Änderungen in der Entgeltabrechnung korrekt zu dokumentieren.
Abrechnungsprogramme aktualisieren die JAEG automatisch, dennoch ist eine Plausibilitätsprüfung ratsam.
Gesetzliche Grundlage
Die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Fazit
Mit der Anhebung auf 73.800 Euro jährlich steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 deutlich. Arbeitgeber müssen die neuen Werte ab Jahresbeginn berücksichtigen, um die Versicherungspflicht korrekt festzustellen und Arbeitnehmer entsprechend zu informieren.
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