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A1-Bescheinigung für Grenzgänger

A1-Bescheinigung für Grenzgänger – wichtige Änderungen ab 2025

Zum 01. Januar 2025 wird das elektronische A1-Verfahren weiter ausgebaut. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Grenzgänger, die regelmäßig im Ausland arbeiten oder dort Tätigkeiten ausüben, die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Die papierhafte Antragstellung entfällt vollständig.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, welches Sozialversicherungsrecht für eine Person gilt, die vorübergehend im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz arbeitet.
Sie ist notwendig, um:

► Doppelversicherungen zu vermeiden

► den Sozialversicherungsschutz eindeutig zu regeln

► Bußgelder und Probleme im Ausland zu verhindern

Wer benötigt ab 2025 eine elektronische A1-Bescheinigung?

Eine A1-Bescheinigung ist erforderlich für:

► Arbeitnehmer, die in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz arbeiten

► Grenzgänger mit regelmäßigen Tätigkeiten im Ausland

► kurzfristige oder mehrtägige Dienstreisen

► Außendienst- und Projektmitarbeiter im Ausland

► Selbstständige (je nach Regelung)

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die elektronischen Anträge vor Antritt der Entsendung übermittelt werden.

Wie funktioniert das digitale Verfahren?

Ab 2025 erfolgt die Beantragung ausschließlich:

► über ein Entgeltabrechnungsprogramm mit A1-Schnittstelle oder

► über das SV-Meldeportal

Die Antwort (Bewilligung oder Ablehnung) wird ebenfalls elektronisch zurückgesendet und kann digital archiviert werden.

Was ändert sich durch das neue Verfahren?

Durch die Ausweitung des elektronischen Meldewegs:

► entfällt das frühere PDF-/Papierverfahren

► werden Bearbeitungszeiten verkürzt

► steigt die Rechtssicherheit bei Auslandseinsätzen

► wird der Antrag für Unternehmen leichter nachvollziehbar

Besonders für Arbeitgeber mit vielen Grenzgängern und Außendienstmitarbeitenden bedeutet dies eine deutliche Prozessvereinfachung.

Konsequenzen bei fehlender A1-Bescheinigung

Wird die Bescheinigung im Ausland nicht vorgelegt, drohen:

► Bußgelder

► Arbeitsverbote

► Probleme bei Kontrollen

► Konflikte mit den Sozialversicherungsträgern des Einsatzlandes

Eine rechtzeitige Beantragung ist daher unerlässlich.

Fazit

Ab dem 01.01.2025 müssen A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und alle Auslandseinsätze digital beantragt werden. Unternehmen sollten ihre Prozesse anpassen und sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssoftware das elektronische Verfahren unterstützt.

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