Mindestlohn auf Geldscheinen und Münzen

Anpassung Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro

Zum 01. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland deutlich an.
Die neue Untergrenze beträgt ab 2026:

13,90 Euro pro Stunde

Mit der Erhöhung setzt die Mindestlohnkommission die gesetzlich vorgesehene Anpassung fort, um steigende Lebenshaltungskosten und Lohnentwicklungen auszugleichen.

Eine weitere Erhöhung ist bereits beschlossen:
ab 01.01.2027: 14,60 Euro pro Stunde

Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs ab 2026

Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs. Beide Bereiche sind dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigen daher automatisch mit.

 

Neue Minijob-Grenze ab 2026

Ab 2026 erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 556 Euro auf:

603 Euro pro Monat

Das bedeutet: Beschäftigte können künftig mehr Stunden arbeiten, ohne den Minijob-Bereich zu verlassen.

 

Neuer Übergangsbereich (Midijob) ab 2026

Der Midijob-Bereich verschiebt sich ebenfalls nach oben und liegt ab 2026 bei:

603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich
(bisher: 556,01 Euro bis 2.000 Euro)

Damit profitieren Arbeitnehmer weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen im Übergangsbereich, während Arbeitgeber die vollen Beitragsanteile zahlen.

Welche Branchen betrifft die Erhöhung besonders?

Der Anstieg wirkt sich vor allem auf Branchen aus, in denen viele Beschäftigte nahe dem Mindestlohn arbeiten:

► Gastronomie & Hotellerie

► Sicherheitsgewerbe

► Gebäudereinigung

► Logistik, Post- und Kurierdienste

► Einzelhandel

► haushaltsnahe Dienstleistungen

Unternehmen sollten Lohnstrukturen frühzeitig prüfen und anpassen.

Was müssen Arbeitgeber jetzt vorbereiten?

Damit die neue Untergrenze korrekt angewendet wird, sollten Arbeitgeber:

► Stundensätze prüfen und anpassen

► Arbeitsverträge aktualisieren (falls Mindestlohn genannt ist)

► Personalkostenkalkulation aktualisieren

► Minijob-Stundenzahlen überarbeiten

► Dienstpläne anpassen

► die Lohnabrechnungssoftware auf Updates prüfen

► Arbeitnehmer informieren, sofern Anpassungen anstehen

Lohnsysteme spielen die Werte in der Regel automatisch ein – dennoch ist eine Kontrolle unbedingt erforderlich.

Rechtliche Grundlage

Die Anpassung erfolgt gemäß Beschluss der Mindestlohnkommission und wird anschließend per Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich beschlossen.

Fazit

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 deutlich auf 13,90 Euro. Damit müssen Arbeitgeber zahlreiche Anpassungen vornehmen – von der Stundenplanung über Vertragsinhalte bis hin zur Kalkulation von Minijob- und Midijob-Stunden. Die Anpassung stärkt Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und bringt gleichzeitig organisatorische Änderungen im Unternehmen mit sich.

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