A1-Bescheinigung für Grenzgänger – wichtige Änderungen ab 2025
Zum 01. Januar 2025 wird das elektronische A1-Verfahren weiter ausgebaut. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Grenzgänger, die regelmäßig im Ausland arbeiten oder dort Tätigkeiten ausüben, die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Die papierhafte Antragstellung entfällt vollständig.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, welches Sozialversicherungsrecht für eine Person gilt, die vorübergehend im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz arbeitet.
Sie ist notwendig, um:
► Doppelversicherungen zu vermeiden
► den Sozialversicherungsschutz eindeutig zu regeln
► Bußgelder und Probleme im Ausland zu verhindern
Wer benötigt ab 2025 eine elektronische A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung ist erforderlich für:
► Arbeitnehmer, die in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz arbeiten
► Grenzgänger mit regelmäßigen Tätigkeiten im Ausland
► kurzfristige oder mehrtägige Dienstreisen
► Außendienst- und Projektmitarbeiter im Ausland
► Selbstständige (je nach Regelung)
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die elektronischen Anträge vor Antritt der Entsendung übermittelt werden.
Wie funktioniert das digitale Verfahren?
Ab 2025 erfolgt die Beantragung ausschließlich:
► über ein Entgeltabrechnungsprogramm mit A1-Schnittstelle oder
► über das SV-Meldeportal
Die Antwort (Bewilligung oder Ablehnung) wird ebenfalls elektronisch zurückgesendet und kann digital archiviert werden.
Was ändert sich durch das neue Verfahren?
Durch die Ausweitung des elektronischen Meldewegs:
► entfällt das frühere PDF-/Papierverfahren
► werden Bearbeitungszeiten verkürzt
► steigt die Rechtssicherheit bei Auslandseinsätzen
► wird der Antrag für Unternehmen leichter nachvollziehbar
Besonders für Arbeitgeber mit vielen Grenzgängern und Außendienstmitarbeitenden bedeutet dies eine deutliche Prozessvereinfachung.
Konsequenzen bei fehlender A1-Bescheinigung
Wird die Bescheinigung im Ausland nicht vorgelegt, drohen:
► Bußgelder
► Arbeitsverbote
► Probleme bei Kontrollen
► Konflikte mit den Sozialversicherungsträgern des Einsatzlandes
Eine rechtzeitige Beantragung ist daher unerlässlich.
Fazit
Ab dem 01.01.2025 müssen A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und alle Auslandseinsätze digital beantragt werden. Unternehmen sollten ihre Prozesse anpassen und sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssoftware das elektronische Verfahren unterstützt.
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