Mindestausbildungsvergütung 2025 - diese Beträge gelten ab 1. Januar
Zum 1. Januar 2025 gilt eine neue Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die Vergütung steigt in allen vier Ausbildungsjahren an und legt damit verbindliche Mindestbeträge für nicht tarifgebundene Betriebe fest.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie hoch die neuen Sätze ausfallen und was Arbeitgeber beachten müssen.
Neue Mindestvergütungen für Auszubildende ab 2025
Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2025 auf folgende Beträge:
► 1. Ausbildungsjahr: 682 € pro Monat
► 2. Ausbildungsjahr: 805 € pro Monat
► 3. Ausbildungsjahr: 921 € pro Monat
► 4. Ausbildungsjahr: 955 € pro Monat
Diese Werte gelten für alle Ausbildungsverträge, die zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2025 neu beginnen.
Was gilt für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe?
Ist ein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt grundsätzlich die dort vereinbarte Vergütung.
Wichtig:
► Liegt die tarifliche Vergütung unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, dürfen tarifgebundene Betriebe den Tarifwert anwenden.
► Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die regional üblichen tariflichen Vergütungen höchstens um 20 % unterschreiten.
Damit soll sichergestellt werden, dass Azubis eine faire, bundesweit einheitliche Mindestvergütung erhalten.
Warum gibt es die Mindestausbildungsvergütung?
Die Mindestvergütung soll:
► die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken
► junge Menschen finanziell entlasten
► bundesweit faire Rahmenbedingungen schaffen
► Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betrieben vermeiden
Seit 2020 steigt die Mindestausbildungsvergütung schrittweise an.
Bedeutung für Unternehmen
Arbeitgeber sollten prüfen:
► ob Ausbildungsverträge ab 01.01.2025 die neuen Mindestbeträge erfüllen
► ob tarifliche Besonderheiten gelten
► ob bestehende Vorlagen und Vertragsmuster aktualisiert werden müssen
► ob sich dadurch Auswirkungen auf Personalbudget und Planung ergeben
Eine korrekte Eingruppierung ist wichtig – nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch für die Lohnabrechnung.
Fazit - Mindestausbildungsvergütung 2025 im Überblick
Die Mindestausbildungsvergütung steigt 2025 erneut an und legt klare Mindestbeträge für alle Ausbildungsjahre fest. Tarifgebundene Betriebe können abweichen, müssen jedoch die Tarifbedingungen beachten. Für Arbeitgeber lohnt es sich, rechtzeitig die neuen Werte in Vertragsunterlagen und Abrechnungssystemen zu hinterlegen.
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