Neue Regeln für die Besteuerung von Abfindungen – was ändert sich ab 2025?
Zum 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Besteuerung von Abfindungen betreffen. Die bisher im Lohnsteuerabzugsverfahren mögliche Anwendung der Fünftelregelung entfällt künftig. Stattdessen müssen Arbeitnehmer den Steuervorteil über die persönliche Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Unternehmen bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand – für Arbeitnehmer eine wichtige Änderung im Prozess.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Abfindungen künftig besteuert werden und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer beachten müssen.
Was gilt bei der Besteuerung von Abfindungen grundsätzlich?
Abfindungen gelten steuerrechtlich als außerordentliche Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen hingegen nicht an. Steuerlich sollen außergewöhnliche Belastungen, wie die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, abgefedert werden.
Dafür existiert die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerprogression abmildert, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast für Abfindungen, indem der Steuersatz fiktiv über fünf Jahre gestreckt wird. Obwohl die Abfindung vollständig in einem Jahr ausgezahlt wird, sorgt die Berechnungsmethode dafür, dass der Steuersatz für die einmalige Zahlung niedriger ausfällt. Dadurch zahlen Arbeitnehmer weniger Einkommensteuer.
Was ändert sich ab 2025 bei der Fünftelregelung?
Bis einschließlich 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen.
Das ändert sich ab 2025 deutlich:
► Die Anwendung der Fünftelregelung erfolgt nicht mehr durch den Arbeitgeber.
► Arbeitnehmer müssen sie selbst in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
Die Finanzverwaltung berücksichtigt den Steuervorteil dann im Rahmen der Veranlagung automatisch.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
► kein Prüfungsaufwand mehr
► keine Berechnung der Fünftelregelung notwendig
► kein Haftungsrisiko bei fehlerhafter Anwendung
Was müssen Arbeitnehmer beachten?
Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, müssen künftig aktiv handeln:
► Die Fünftelregelung wird erst im Rahmen der Steuererklärung angewendet.
► Der Steuervorteil erfolgt nachträglich über den Einkommensteuerbescheid.
► Eine sofortige Reduzierung der Steuer bei Auszahlung der Abfindung findet nicht mehr statt.
Wichtig:
Die Fünftelregelung kann weiterhin genutzt werden – sie wird nur zeitlich verschoben.
Warum werden die Regeln angepasst?
Die Änderungen sind Teil des Wachstumschancengesetzes. Ziel ist es, Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug zu entlasten und die Berechnung der Fünftelregelung zentral bei den Finanzämtern zu bündeln. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand in der Lohnabrechnung und Fehlerquellen werden minimiert.
Was bedeutet die neue Regelung für Unternehmen?
Für Unternehmen bringt die Neuregelung spürbare Erleichterungen:
► weniger Prüfaufwand
► geringere Fehleranfälligkeit
► keine steuerliche Haftung durch fehlerhafte Berechnung
► einfache Abwicklung im Lohnabrechnungsprogramm
Die Auszahlung der Abfindung wird dadurch administrativ unkomplizierter.
Fazit zur neuen Besteuerung von Abfindungen ab 2025
Die Fünftelregelung bleibt erhalten, wird jedoch nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber profitieren von weniger Verantwortung im Berechnungsprozess, während Arbeitnehmer den Steuervorteil künftig über die Steuererklärung erhalten.
Für Unternehmen bedeutet die Änderung eine deutliche Vereinfachung – für Arbeitnehmer ist es wichtig, die neue Vorgehensweise zu kennen, um keine steuerlichen Vorteile zu verlieren.
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