Digitaler Nachweis der Elterneigenschaft – das gilt ab dem 1. Juli 2025
Ab dem 01. Juli 2025 wird der Nachweis der Elterneigenschaft für die Beitragssätze in der Pflegeversicherung vollständig digital abgewickelt. Arbeitgeber müssen die Daten künftig elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen oder entsprechende Meldungen digital übermitteln.
Damit entfällt der bisherige papierbasierte Nachweis, und das Verfahren wird deutlich effizienter.
Wie funktioniert der digitale Nachweis?
Ab dem Stichtag können Arbeitgeber die erforderlichen Informationen über:
► ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder
► das SV-Meldeportal
abrufen.
Anhand der elektronisch bereitgestellten Daten wird ermittelt:
► ob eine Elterneigenschaft vorliegt
► wie viele Kinder berücksichtigt werden
► welcher Pflegeversicherungsbeitragssatz zutrifft
Welche Daten werden übermittelt?
Die neuen elektronischen Meldewege stellen folgende Informationen bereit:
► Status der Elterneigenschaft (ja/nein)
► Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
► Auswirkungen auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung
Die Daten stammen direkt vom BZSt, wodurch Fehler und manuelle Einreichungen reduziert werden.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ergibt sich daraus:
► die Pflicht zur digitalen Abfrage der Daten
► Wegfall des papierbasierten Nachweises
► höhere Rechts- und Abrechnungssicherheit, da Daten zentral übermittelt werden
► ein reibungsloser Prozess innerhalb der Lohnabrechnung
Entgeltabrechnungsprogramme werden die Funktion in der Regel automatisch integrieren. Unternehmen sollten dennoch prüfen, ob Updates notwendig sind.
Warum wird das Verfahren digitalisiert?
Ziel der Umstellung ist eine:
► einheitliche Datenbasis
► deutliche Vereinfachung der Abläufe
► Minimierung von Fehlangaben
► Entlastung für Arbeitgeber und Behörden
Durch die Digitalisierung entsteht ein zentral gesteuertes Verfahren, das weniger Meldungen und Nachweise in Papierform erfordert.
Fazit
Ab dem 01.07.2025 läuft der Nachweis der Elterneigenschaft vollständig digital. Arbeitgeber müssen die Daten über ein Abrechnungssystem oder das SV-Meldeportal abrufen und in die Lohnabrechnung übernehmen. Die neue digitale Lösung sorgt für mehr Effizienz, weniger Papieraufwand und höhere Abrechnungssicherheit.
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