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Neuerungen bei der euBP – Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung ab 01.01.2025

Neuerungen bei der euBP – Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Datensatzverordnung für die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung). Damit wird der Umfang der elektronisch zu übermittelnden Daten deutlich erweitert – sowohl bei einem Wechsel des Abrechnungsprogramms als auch bei einem Wechsel des Dienstleisters.

Durch die gesetzlichen Anpassungen müssen alle abrechnungsrelevanten Daten nun verpflichtend elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

Was ist die euBP?

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ersetzt zunehmend die klassische Prüfungsarbeit mit Papierunterlagen.
Dabei fordert die Deutsche Rentenversicherung bestimmte Daten zur Sozialversicherung an, die zur Prüfung digital bereitgestellt werden müssen.

Die neue Datensatzverordnung standardisiert diese Übermittlung und soll den Prüfprozess vereinheitlichen und beschleunigen.

Was ändert sich ab 2025 konkret?

Mit der neuen Regelung gilt:

► Bei einem Programmwechsel müssen alle relevanten Daten elektronisch an die DRV übermittelt werden.

► Gleiches gilt bei einem Wechsel des Lohnabrechnungsdienstleisters.

► Der Umfang der zu übermittelnden Daten umfasst sämtliche prüfungsrelevanten Lohn- und Beschäftigungsinformationen.

► Die Übermittlung erfolgt ausschließlich digital – eine papierhafte Einreichung entfällt vollständig.

Damit wird die elektronische Übertragung zum neuen Standard im Betriebsprüfungsverfahren.

Warum wurde die Verordnung angepasst?

Ziel der Anpassung ist:

► die Vereinheitlichung der Datenprozesse

► die Reduzierung von Fehlerquellen

► mehr Transparenz und Effizienz bei Betriebsprüfungen

► die Beschleunigung der Prüfverfahren

Der Gesetzgeber folgt damit der laufenden Digitalisierung der Sozialversicherungsprozesse.

Rechtsgrundlage

Die neuen Vorgaben ergeben sich aus
§ 28p SGB IV
in Verbindung mit der neuen Datensatzverordnung für die euBP.

Fazit

Mit der neuen Datensatzverordnung wird die euBP ab 2025 vollständig digital. Arbeitgeber sollten bei System- oder Dienstleisterwechseln frühzeitig sicherstellen, dass alle prüfungsrelevanten Daten korrekt übermittelt werden können. Die Anpassung reduziert langfristig den Aufwand und sorgt für ein effizienteres Prüfverfahren.

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