Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026, 77.400 €

JAEG ab 01.01.2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt zum 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – erneut angehoben. Die Grenze steigt von 73.800 Euro (2025) auf 77.400 Euro jährlich brutto. Diese Anpassung ist Teil der jährlichen Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, die vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat bestätigt wurde.

Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die JAEG legt fest:

► ab welchem Einkommen Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei werden,

► ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist,

► welchen Status ein Arbeitnehmer in der Sozialversicherung hat.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreitet, werden krankenversicherungsfrei und können zwischen freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV oder einem Wechsel in die PKV wählen.

Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?

Für die Berechnung werden folgende Bestandteile berücksichtigt:

► laufendes monatliches Bruttoentgelt

► regelmäßige Zulagen

► vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen

► geldwerte Vorteile

Nicht berücksichtigt werden:

✕ Überstundenvergütungen

✕ nicht regelmäßig gezahlte Boni

✕ steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Welche Folgen hat die neue Grenze für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt ab 2026 über 77.400 Euro liegt:

► werden krankenversicherungsfrei,

► können sich freiwillig gesetzlich versichern oder

► in die private Krankenversicherung wechseln.

Arbeitgeber müssen diese Beschäftigten schriftlich darüber informieren, dass die Versicherungspflicht entfällt.

Was bedeutet die neue JAEG für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sollten folgende Aufgaben beachten:

► das regelmäßige Entgelt jedes Arbeitnehmers zu prüfen,

► die Versicherungspflicht zum Jahresbeginn neu festzustellen,

► betroffene Arbeitnehmer rechtzeitig zu informieren,

► Änderungen in der Entgeltabrechnung korrekt zu dokumentieren.

Auch wenn Abrechnungsprogramme die neuen Werte zum Jahreswechsel meist automatisch übernehmen, empfiehlt sich eine Plausibilitätsprüfung durch die Lohnbuchhaltung.

Gesetzliche Grundlage

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich durch den Gesetzgeber im Rahmen der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Fazit

Mit der Anhebung auf 77.400 € jährlich steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2026 deutlich. Arbeitgeber müssen diese Anpassung bei der Prüfung der GKV-Pflicht und der möglichen PKV-Option ihrer Beschäftigten berücksichtigen und entsprechende Kommunikation sowie Abrechnungsprozesse frühzeitig planen.

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