Tarifanpassungen für MFA zum Jahresbeginn 2026
Zum 1. Januar 2026 treten weitere Änderungen im Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Die Tarifparteien haben Anpassungen beschlossen, die sich insbesondere auf die Vergütung und die Ausbildungsbedingungen auswirken.
Die Neuerungen sind für Arztpraxen unmittelbar relevant und müssen rechtzeitig in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Welche Bereiche sind von den Änderungen betroffen?
Die Tarifanpassungen ab 2026 betreffen unter anderem:
► die tariflichen Vergütungstabellen für MFA
► die Ausbildungsvergütungen
► mögliche Anpassungen bei Zulagen und Sonderzahlungen
► redaktionelle und strukturelle Änderungen im Tarifwerk
Die konkreten Auswirkungen hängen von der jeweiligen tariflichen Eingruppierung und dem Beschäftigungsstatus ab.
Vergütung für Medizinische Fachangestellte ab 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten neue tarifliche Entgelte für Medizinische Fachangestellte. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach:
► Tätigkeitsgruppe
► Berufserfahrung
► tariflicher Einstufung
Die Anpassung setzt die schrittweise Weiterentwicklung der MFA-Vergütung fort und soll den gestiegenen Anforderungen im Praxisalltag Rechnung tragen.
Auszubildende in Arztpraxen
Auch die Ausbildungsvergütungen für Medizinische Fachangestellte werden tariflich angepasst. Für Ausbildungsverhältnisse gelten ab 01.01.2026 die folgenden tariflichen Mindestvergütungen:
Tarifliche Ausbildungsvergütung MFA ab 01.01.2026 (monatlich brutto)
► 1. Ausbildungsjahr: 1.050 €
► 2. Ausbildungsjahr: 1.150 €
► 3. Ausbildungsjahr: 1.250 €
Diese Vergütungen gelten für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse ab 2026 sowie für bestehende Ausbildungsverhältnisse, sofern der Tarifvertrag angewendet wird.
Bestehende Ausbildungsverträge sind entsprechend der tariflichen Regelungen anzupassen, sofern sie tarifgebunden sind oder auf den Tarifvertrag Bezug nehmen.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Für Arbeitgeber ergeben sich ab Januar 2026 insbesondere folgende Punkte:
► Prüfung der tariflichen Eingruppierung
► Anpassung der monatlichen Entgeltabrechnung
► Berücksichtigung der neuen Werte bei Ausbildungsvergütungen
► korrekte Umsetzung der Änderungen ab dem Abrechnungsmonat Januar 2026
Gerade zum Jahreswechsel ist es wichtig, dass Abrechnungssysteme auf dem aktuellen Tarifstand arbeiten.
Tarifbindung und individuelle Regelungen
Die tariflichen Änderungen gelten für:
► tarifgebundene Arztpraxen
► Praxen, die den MFA-Tarifvertrag arbeitsvertraglich anwenden
Arbeitsverträge können abweichende oder günstigere Regelungen enthalten. In diesen Fällen sind die individuellen Vereinbarungen maßgeblich.
Einordnung zum Jahreswechsel 2026
Die Anpassungen im MFA-Tarifvertrag sind Teil mehrerer Änderungen, die zum Jahreswechsel 2025/2026 relevant werden. Einen Überblick über weitere Neuerungen finden Sie auch im Beitrag „Lohnabrechnung 2026 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick“.
Fazit
Ab dem 01.01.2026 gelten neue tarifliche Regelungen für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende in Arztpraxen. Arbeitgeber sollten frühzeitig prüfen, ob die aktuellen Tarifwerte korrekt in der Lohnabrechnung hinterlegt sind, um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.
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