Mindestlohn auf Geldscheinen und Münzen

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel 2024/2025

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01.01.2025

Zum 01. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut. Der Stundenlohn wird von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro angehoben. Mit dieser Erhöhung sollen steigende Lebenshaltungskosten abgefedert und die Einkommen niedrigverdienender Beschäftigter gestärkt werden.

Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs angepasst:

► bisher: 538 Euro

► neu ab 01.01.2025: 556 Euro pro Monat

Dadurch verschiebt sich gleichzeitig der Rahmen für den sogenannten Übergangsbereich (Midijob):

Midijob ab 01.01.2025: 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro monatlich

Die höheren Grenzen stellen sicher, dass Beschäftigte trotz Mindestlohnerhöhung im Minijob bleiben können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Die Erhöhung betrifft nahezu alle Branchen, besonders jedoch Tätigkeiten mit typischen Mindestlohnvergütungen, zum Beispiel:

► Gastronomie & Hotellerie

► Reinigungsgewerbe

► Lager & Logistik

► Einzelhandel

► haushaltsnahe Dienstleistungen

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ab Januar 2025 keine Stunden unterhalb des neuen Mindestlohns vergütet werden.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Mit der Erhöhung sind folgende Punkte wichtig:

► Stundensätze prüfen und ggf. anpassen

► Arbeitsverträge aktualisieren (falls dort Mindestlohn festgehalten ist)

► Minijob-Stunden neu kalkulieren (max. 43,4 Std./Monat bei 12,82 Euro)

► Lohnabrechnungssysteme prüfen oder aktualisieren

► Abrechnungsprogramme auf neue Werte kontrollieren

Viele Systeme spielen die neuen Mindestlohnwerte automatisch ein – dennoch ist eine Überprüfung ratsam.

Rechtliche Grundlage

Die Anpassung erfolgt gemäß Beschluss der Mindestlohnkommission und wird anschließend durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt.

Fazit

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen Löhne, Verträge und Stundenkontingente prüfen, insbesondere für Minijobber und Branchen mit gering vergüteten Tätigkeiten. Die Anpassung stärkt Einkommensschwache und bringt Unternehmen organisatorische Änderungen mit sich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen in der Lohnabrechnung, Gehaltsprozessen und digitalen HR-Themen.
Im Bereich Aktuelles des LoBu Magazins veröffentlichen wir regelmäßig Hinweise zu gesetzlichen Änderungen, lohnrelevanten Anpassungen sowie Neuigkeiten rund um unser digitales Lohnbüro.

Ein Beitrag aus dem LoBu Magazin – erstellt von LoBu Office, Ihrem digitalen Lohnbüro.