Was sich für Arbeitgeber und die Lohnabrechnung ab 2026 ändert
Ab dem 1. Januar 2026 wird ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Lohnabrechnung umgesetzt:
Die Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV/PV) von Arbeitnehmern werden künftig elektronisch über das ELStAM-Verfahren bereitgestellt.
Damit entfällt in vielen Fällen die bisherige papier- oder manuelle Übermittlung von Bescheinigungen durch Beschäftigte. Für Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen ergeben sich neue Abläufe, aber auch spürbare Erleichterungen.
Was bedeutet ELStAM in diesem Zusammenhang?
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale.
Über dieses Verfahren erhalten Arbeitgeber bereits heute u. a.:
► Steuerklasse
► Kinderfreibeträge
► Kirchensteuermerkmale
Ab 01/2026 werden die ELStAM um Angaben zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erweitert.
Welche Daten werden ab 2026 elektronisch übermittelt?
Über ELStAM stehen Arbeitgebern künftig u. a. folgende Informationen zur Verfügung:
► Bestehen einer privaten Krankenversicherung
► Bestehen einer privaten Pflegepflichtversicherung
► relevante Merkmale zur Beitragsberechnung
► erforderliche Angaben für den korrekten Lohnsteuerabzug
Die Daten werden automatisch von der Finanzverwaltung bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.
Was entfällt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Durch die neue Regelung entfallen in vielen Fällen:
► papierhafte Bescheinigungen der privaten Versicherung
► manuelle Übergaben von Nachweisen
► Nachfragen bei fehlenden oder verspäteten Unterlagen
► fehleranfällige manuelle Erfassungen
Was müssen Arbeitgeber ab 2026 beachten?
1. Abruf der ELStAM-Daten wird noch wichtiger
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die ELStAM regelmäßig und korrekt abgerufen werden.
2. Wegfall von Einzelbescheinigungen prüfen
Vorliegende Altbescheinigungen sollten überprüft, aber ab 2026 nicht mehr dauerhaft erforderlich sein.
3. Änderungen erfolgen automatisch
Wechsel der Versicherung oder relevante Änderungen werden künftig zentral gemeldet.
4. Umstellung der internen Prozesse
Abläufe in der Lohnabrechnung müssen angepasst werden, damit keine doppelten oder widersprüchlichen Daten verarbeitet werden.
Welche Vorteile bringt die Umstellung?
► weniger Verwaltungsaufwand
► geringere Fehleranfälligkeit
► aktuelle und einheitliche Datenbasis
► schnellere Abrechnungsprozesse
► höhere Transparenz für alle Beteiligten
Gerade für Unternehmen mit mehreren privatversicherten Mitarbeitenden ist die Neuerung eine deutliche Erleichterung.
Fazit: Ab 2026 wird die PKV/PV-Abrechnung einfacher - mit der richtigen Vorbereitung
Mit der Einbindung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsdaten in das ELStAM-Verfahren wird die Lohnabrechnung ab 2026 deutlich effizienter.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Umstellung befassen, um Prozesse anzupassen und einen reibungslosen Start sicherzustellen.
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