Wachstum von Münzen mit Pfeilen

Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkassen 2026

Erhöhung offiziell beschlossen - Arbeitgeber müssen sich auf höhere Kosten einstellen

Am 10.11.2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2026 verbindlich festgelegt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger.

Damit steht nun fest:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 01.01.2026 von 2,5 % auf 2,9 %.
Das entspricht einer Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte – und damit der stärksten Anpassung seit mehreren Jahren.

Für Arbeitgeber ergeben sich daraus spürbare finanzielle Auswirkungen sowie notwendige Anpassungen in der Lohnabrechnung.

Was bedeutet die Erhöhung konkret?

Neuer durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %

Bisheriger Wert 2025: 2,5 %

Erhöhung: +0,4 Prozentpunkte

Da der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert wird, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Mehrbelastung.
Für Unternehmen steigen die Lohnnebenkosten damit automatisch ab Januar 2026.

Warum steigt der Zusatzbeitrag 2026?

Laut BMG basiert die Erhöhung auf mehreren Entwicklungen im Gesundheitswesen:

► stark steigende Gesundheits- und Behandlungskosten

► höhere Ausgaben durch demografische Veränderungen

► zunehmende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen

► strukturelle Finanzierungsdefizite in der GKV

► steigende Preise im Arzneimittelsektor

Um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen, wurde die Erhöhung notwendig.

Auswirkungen für Arbeitgeber

1. Höhere Lohnnebenkosten ab Januar 2026

Durch die Erhöhung steigt der Arbeitgeberanteil am Zusatzbeitrag entsprechend um 0,2 Prozentpunkte.

2. Zwingende Anpassungen in der Lohnbuchhaltung

Zum Jahreswechsel müssen:

► die neuen Beitragssätze eingepflegt werden

► alle Abrechnungsprozesse aktualisiert sein

3. Auswirkungen auf Budget und Personalplanung

Unternehmen sollten die steigenden Lohnnebenkosten frühzeitig in ihre Budget- und Personalplanung einbeziehen. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags kann sich spürbar auf die Gesamtpersonalkosten und die wirtschaftliche Jahresplanung auswirken.

Welche Krankenkassen erhöhen zusätzlich?

Der veröffentlichte Satz von 2,9 % ist der bundesweite Durchschnittswert.
Viele Krankenkassen passen darüber hinaus auch ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge an.
Diese werden üblicherweise im November oder Dezember veröffentlicht.

So unterstützt LoBu Office beim Jahreswechsel 2025/2026

Als digitales Lohnbüro übernimmt LoBu Office für Sie:

► rechtssichere Umsetzung aller Beitragssatzänderungen

► automatische Aktualisierung im Lohnsystem

► Überprüfung der kassenindividuellen Werte

Fazit: Die Erhöhung ist offiziell - jetzt kommt es auf eine saubere Umsetzung an

Mit der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % steht fest, dass Unternehmen ab 2026 höhere Sozialabgaben zahlen müssen. Eine frühzeitige Vorbereitung und ein zuverlässiges Lohnbüro helfen dabei, den Jahreswechsel reibungslos und ohne Stress zu bewältigen.

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