Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01. Juli 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen 2026 – das ändert sich zum 1. Juli

Zum 01. Juli 2026 treten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Kraft. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt damit auf 1.587,00 Euro (vorher: 1.555,00 Euro). Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten profitieren zusätzlich von höheren Freibeträgen.

Welche Beträge gelten ab Juli 2026?

Die neuen Pfändungsfreigrenzen sehen folgende Werte vor:

► Grundfreibetrag: 1.587,40 Euro pro Monat

► Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 597,42 Euro

► Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag jeweils um 332,83 Euro

Damit stehen einkommensschwachen Haushalten höhere unpfändbare Beträge zur Verfügung.

Hintergrund der Anpassung

Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um steigende Lebenshaltungs- und Verbrauchskosten auszugleichen. Die aktuellen Werte basieren auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, die am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber ist wichtig:

► Die neuen Freibeträge müssen ab der Abrechnung Juli 2026 berücksichtigt werden.

► Bei laufenden oder neu eingehenden Pfändungen müssen die aktualisierten Werte angewendet werden.

► Abrechnungsprogramme werden die neuen Beträge in der Regel automatisch einspielen – dennoch ist eine Plausibilitätskontrolle empfehlenswert.

Gesetzliche Grundlage

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 – veröffentlicht durch das Bundesministerium der Justiz.

Fazit

Die neuen Pfändungsfreigrenzen sorgen ab Juli 2026 für eine Entlastung pfändungsbetroffener Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen die neuen Werte unbedingt in der Lohnabrechnung berücksichtigen, damit Pfändungsbeträge korrekt berechnet und abgeführt werden.

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