Mindestlohn auf Geldscheinen und Münzen

Anpassung Mindestlohn 2026

Ab dem 01. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Damit erhöhen sich automatisch auch die Entgeltgrenzen für Minijobs und Midijobs. Unternehmen sollten daher Stundenlöhne, Arbeitsverträge, Dienstpläne sowie eingesetzte Abrechnungssoftware rechtzeitig prüfen und anpassen.

Besonders betroffen sind Branchen mit vielen Beschäftigten im Niedriglohnbereich, z. B. Gastronomie, Sicherheitsdienste, Reinigungsunternehmen und der Einzelhandel. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, Fehlberechnungen, Nachzahlungen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Schriftzug NEWS - Aktuelles zur Lohnabrechnung

Empfängerprüfung bei SEPA-Zahlungen ab 09.10.2025

Ab dem 09.10.2025 wird bei SEPA-Zahlungen eine verpflichtende Empfängerprüfung eingeführt. Banken gleichen künftig IBAN und Namen automatisch ab. Schon kleine Abweichungen können Zahlungen verzögern oder zurückweisen. Unternehmen sollten Stammdaten frühzeitig prüfen, Vorlagen aktualisieren und einheitliche Firmennamen verwenden, um reibungslose Lohn- und Zahlungsprozesse zu sichern.

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Drei Figuren halten sich gegenseitig fest.

Mehr Freibetrag bei Ehrenamt und Übungsleitung ab 01.01.2026

Ab 01.01.2026 steigen die steuerfreien Beträge für nebenberufliche Tätigkeiten: Die Übungsleiterpauschale erhöht sich auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 €. Ehrenamtlich Tätige können damit mehr steuerfrei verdienen, ohne zusätzliche Nachweise – sofern die bekannten Voraussetzungen erfüllt bleiben. Vereine sollten die neuen Grenzen rechtzeitig einplanen.

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