Umlageverfahren U1 – Elektronisches Antragsverfahren
Ab 2025 müssen Arbeitgeber den U1-Erstattungssatz ausschließlich digital melden – papierhafte Anträge entfallen. Die Übermittlung erfolgt über Lohnabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal und muss spätestens bis zum 31.01. erfolgen. Das digitale Verfahren sorgt für weniger Fehler, schnellere Bearbeitung und rechtssichere Dokumentation. Wichtig: Systeme rechtzeitig prüfen und aktualisieren.
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