A1-Bescheinigung für Grenzgänger
Ab 2025 müssen A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und Auslandseinsätze ausschließlich digital beantragt werden. Der Antrag läuft über Lohnabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal, papierhafte Verfahren entfallen. Ohne A1 drohen im Ausland Bußgelder oder Arbeitsverbote. Wichtig für Arbeitgeber: rechtzeitig beantragen und sicherstellen, dass das System die elektronische Übermittlung unterstützt.
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