Erhöhung der Entfernungspauschale ab 01.01.2026
Ab 01.01.2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer – erstmals ab dem ersten Kilometer. Dadurch entfällt die bisherige Staffelung und Pendler profitieren stärker, besonders bei kurzen Arbeitswegen. Für Arbeitgeber bleibt der Abrechnungsprozess unverändert, Beschäftigte erhalten jedoch mehr steuerliche Entlastung.
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