Lohn und Musik im Büro

Lohn? Läuft! – Der offizielle LoBu Office Song ist da

LoBu Office setzt ein ungewöhnliches Zeichen: Mit dem Corporate Song „Lohn? Läuft!“ zeigt das digitale Lohnbüro, dass moderne Lohnabrechnung nicht trocken sein muss. Der Track vermittelt den Spirit klarer digitaler Abläufe, persönlicher Nähe und eines positiven Beats, der im Kopf bleibt – als musikalisches Statement für effiziente, entspannte Lohnprozesse.

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Schriftzug NEWS - Aktuelles zur Lohnabrechnung

Neuerungen bei der euBP – Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung ab 01.01.2025

Seit 01.01.2025 gelten neue Regeln für die euBP: Bei Programm- oder Dienstleisterwechsel müssen alle prüfungsrelevanten Lohn- und Beschäftigungsdaten vollständig und ausschließlich digital an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Ziel ist ein einheitlicher, schneller und fehlerärmerer Prüfprozess – deshalb sollten Arbeitgeber bei Wechseln frühzeitig auf korrekte Datenübertragung achten.

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Wachstumskurve mit Münzen im Hintergrund

Anpassung der Gebührenverordnung für Steuerberater ab Juli 2025

Ab 01.07.2025 wird die Steuerberatervergütungsverordnung angepasst: gegenstandswertabhängige Gebühren steigen durchschnittlich um 6 %, die Lohnbuchhaltung um rund 9 %. Zudem wird die Zeitgebühr künftig je Viertelstunde abgerechnet, der mittlere Satz steigt auf 115 € pro Stunde. Unternehmen sollten höhere Kosten einplanen – besonders, wenn die Lohnabrechnung über den Steuerberater läuft.

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Online-Strategie und Geschäftsplanung

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch mehr auf Lohnabrechnung in Papierform

Seit 2025 haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine Lohnabrechnung in Papierform. Arbeitgeber dürfen Abrechnungen vollständig digital bereitstellen – vorausgesetzt, sie sind in einem geschützten Portal abrufbar. Beschäftigte ohne privaten Internetzugang müssen im Unternehmen Zugriff erhalten. Digitale Lohnabrechnung sorgt für schnellere Zustellung, geringere Kosten und sichere Archivierung.

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Familie unter einem gezeichneten Regenschirm

Nachweis der Elterneigenschaft ab dem 01.07.2025 auf digitalem Wege

Ab dem 01.07.2025 wird der Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung vollständig digital abgefragt. Arbeitgeber müssen die Daten über ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal abrufen. Der Papiernachweis entfällt. Die digitale Abfrage sorgt für weniger Fehler, mehr Rechtssicherheit und einen effizienteren Ablauf in der Lohnabrechnung.

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Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 01. Juli 2025

Zum 01.07.2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen: Der unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf 1.555,00 €, zusätzlich gelten höhere Freibeträge für Unterhaltspflichten. Arbeitgeber müssen die neuen Werte ab der Juli-Abrechnung berücksichtigen und laufende Pfändungen entsprechend aktualisieren. Digitale Systeme spielen die Beträge meist automatisch ein – eine Kontrolle bleibt dennoch wichtig.

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Schriftzug NEWS - Aktuelles zur Lohnabrechnung

Neuer U2-Satz der Minijob-Zentrale

Seit dem 01.01.2025 gilt ein neuer U2-Satz bei Minijobs: Die Umlage zur Erstattung von Mutterschaftsaufwendungen wurde von 0,24 % auf 0,22 % gesenkt. Arbeitgeber werden dadurch leicht entlastet, die Anpassung erfolgt automatisch über die Abrechnungsprogramme – ohne zusätzliche Meldungen. Die U2-Umlage bleibt weiterhin verpflichtend für alle Minijob-Arbeitgeber.

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Neue Sachbezugswerte für Unterkunft 2025

Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung 2025

Die Sachbezugswerte für 2025 steigen: Arbeitgeber müssen ab Januar neue Beträge für freie Unterkunft und Verpflegung berücksichtigen. Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Gesamtwerte verändern sich und gelten als geldwerter Vorteil – besonders relevant z. B. in Pflege, Gastronomie oder bei Kantinenangeboten. Wichtig: Werte im Abrechnungssystem aktualisieren und korrekt anwenden.

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JAEG ab 01.01.2025

Ab 2025 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 73.800 €. Damit entscheidet sich, wer weiterhin gesetzlich pflichtversichert bleibt oder in die private Krankenversicherung wechseln kann. Arbeitgeber müssen das regelmäßige Einkommen prüfen, Versicherungspflicht neu feststellen und betroffene Mitarbeitende informieren. Wichtig: Änderungen korrekt dokumentieren und in der Abrechnung berücksichtigen.

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Umlageverfahren U1 – Elektronisches Antragsverfahren

Ab 2025 müssen Arbeitgeber den U1-Erstattungssatz ausschließlich digital melden – papierhafte Anträge entfallen. Die Übermittlung erfolgt über Lohnabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal und muss spätestens bis zum 31.01. erfolgen. Das digitale Verfahren sorgt für weniger Fehler, schnellere Bearbeitung und rechtssichere Dokumentation. Wichtig: Systeme rechtzeitig prüfen und aktualisieren.

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