Minijob 2027

Minijob 2027: Was Arbeitgeber jetzt bei Stunden und Verdienst beachten sollten

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 01. Januar 2027

Für Arbeitgeber mit Minijobbern ändern sich zum Jahreswechsel erneut zwei wichtige Werte.

Ab dem 01. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 603 € auf 633 € monatlich.

Arbeitgeber sollten deshalb rechtzeitig prüfen, wie sich die neuen Werte auf bestehende Minijobs auswirken.

Besonders relevant sind dabei folgende Fragen:

► Welcher Stundenlohn gilt ab Januar 2027?
► Wie viele Stunden sind mit diesem Stundenlohn innerhalb des Minijobs möglich?
► Gibt es regelmäßig schwankende Arbeitszeiten?
► Sind Sonderzahlungen vorgesehen?
► Passt die bisherige Beschäftigung auch 2027 noch zu den Voraussetzungen eines Minijobs?

Gerade bei Minijobbern lohnt sich ein Blick auf die neuen Werte bereits vor der ersten Abrechnung des Jahres 2027.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

Sie wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet und orientiert sich an einer Beschäftigung von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn.

Zum 01. Januar 2027 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze:

633 €

Bei einer ganzjährig bestehenden Beschäftigung entsprechen zwölf monatliche Grenzen rechnerisch:

7.596 €

Die wichtigsten Werte im Vergleich

 20262027
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €14,60 €
Monatliche Minijob-Grenze603 €633 €
12-fache monatliche Grenze7.236 €7.596 €

Damit steigt die Minijob-Grenze zum Jahreswechsel um 30 € monatlich.

Wie viele Stunden sind bei einem Minijob 2027 möglich?

Eine einheitliche maximale monatliche Stundenzahl für alle Minijobber gibt es nicht.

Wie viele Stunden rechnerisch einem Verdienst von 633 € entsprechen, hängt vom jeweiligen Stundenlohn ab.

Bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 14,60 € entsprechen 633 € rechnerisch rund:

43,36 Stunden pro Monat

Bei einem höheren Stundenlohn entspricht ein Verdienst von 633 € rechnerisch einer geringeren Anzahl an Arbeitsstunden.

Rechnerische Orientierung für 2027

Bei einem monatlichen Verdienst von 633 € ergeben sich rein rechnerisch folgende Stundenumfänge:

StundenlohnRechnerische Stunden bei 633 €
14,60 €ca. 43,36 Stunden
15,00 €ca. 42,20 Stunden
16,00 €ca. 39,56 Stunden
17,00 €ca. 37,24 Stunden
18,00 €ca. 35,17 Stunden

Wichtig: Diese Tabelle dient ausschließlich der rechnerischen Orientierung. Sie stellt keine allgemeingültige monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber dar.

Die konkrete Beurteilung einer Beschäftigung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses.

Gilt der Mindestlohn 2027 auch für Minijobber?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber.

Sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, müssen Arbeitgeber deshalb ab dem 01. Januar 2027 mindestens 14,60 € brutto je Zeitstunde zahlen.

Arbeitgeber mit Minijobbern sollten daher rechtzeitig prüfen, welcher Stundenlohn aktuell vereinbart ist und ob zum Jahreswechsel eine Anpassung erforderlich wird.

Was bedeutet die Änderung für bestehende Minijobs?

Bestehende Minijobs enden nicht allein deshalb, weil sich zum 01. Januar 2027 Mindestlohn und Minijob-Grenze ändern.

Trotzdem bietet der Jahreswechsel einen guten Anlass, bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen.

Gerade bei Beschäftigten, die nach Stunden bezahlt werden, lassen sich Stundenlohn und Arbeitszeit nicht getrennt voneinander betrachten.

Verändert sich der Stundenlohn, verändert sich bei gleicher Arbeitszeit auch der daraus entstehende Verdienst.

Beispiel: Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für einen bestehenden Minijob?

Ein Minijobber arbeitet beispielsweise 40 Stunden im Monat.

Bei einem Stundenlohn von 13,90 € ergibt sich rechnerisch:

40 Stunden × 13,90 € = 556 €

Ab Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 €. Bei unveränderter Arbeitszeit ergibt sich damit:

40 Stunden × 14,60 € = 584 €

Das Beispiel zeigt: Ändert sich der Stundenlohn, verändert sich auch bei gleichbleibender Arbeitszeit der monatliche Verdienst.

Arbeitgeber sollten deshalb vor dem Jahreswechsel prüfen, welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf ihre bestehenden Beschäftigungsverhältnisse hat.

Was Arbeitgeber vor dem 01. Januar 2027 prüfen sollten

Die neuen Werte gelten ab dem 01. Januar 2027. Unternehmen mit Minijobbern sollten notwendige Anpassungen deshalb möglichst bereits vor der Januarabrechnung prüfen.

Vor dem Jahreswechsel können insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

► Welche Minijobber werden aktuell beschäftigt?

► Welcher Stundenlohn ist jeweils vereinbart?

► Liegt der Stundenlohn ab Januar 2027 mindestens bei 14,60 €, sofern der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden ist?

► Welche Arbeitszeit ist vorgesehen?

► Welcher Verdienst ergibt sich aus Stundenlohn und Arbeitszeit?

► Müssen hinterlegte Abrechnungsdaten aktualisiert werden?

► Müssen Änderungen rechtzeitig an die Lohnabrechnung weitergegeben werden?

So können notwendige Anpassungen bereits vor der ersten Lohnabrechnung des Jahres 2027 vorbereitet werden.

Stunden und Änderungen rechtzeitig an die Lohnabrechnung übermitteln

Bei Beschäftigten, die nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden, benötigt die Lohnabrechnung die entsprechenden Angaben für den jeweiligen Abrechnungsmonat.

Arbeitgeber sollten deshalb darauf achten, dass die benötigten Abrechnungsdaten vollständig und rechtzeitig vorliegen.

Dazu können insbesondere gehören:

► die abzurechnenden Arbeitsstunden

► der vereinbarte Stundenlohn

► Änderungen des Stundenlohns

► Änderungen der vereinbarten Arbeitszeit

Gerade rund um den Jahreswechsel ist eine frühzeitige Übermittlung sinnvoll, wenn sich aufgrund des neuen Mindestlohns Änderungen ergeben.

Fazit: Minijobs für 2027 rechtzeitig überprüfen

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Gleichzeitig erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze auf 633 €.

Für Arbeitgeber mit Minijobbern sind damit vor allem drei Punkte relevant:

► der ab 2027 geltende Stundenlohn

► die vorgesehene Arbeitszeit

► der daraus entstehende Verdienst

Wer bestehende Minijobs bereits vor dem Jahreswechsel überprüft, kann notwendige Änderungen rechtzeitig für die Lohnabrechnung 2027 vorbereiten.

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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Maßgeblich sind stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Umstände des Einzelfalls. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist mit den bereitgestellten Informationen nicht verbunden.