Beschäftigen Sie in Ihrem privaten Haushalt
eine Haushaltshilfe, eine Kinderbetreuerin, eine Pflegekraft
oder einen Gärtner?
Auch als Arbeitgeber in einem privaten Haushalt stehen Sie vor der Herausforderung,
die Lohnabrechnung für Ihre Angestellten korrekt und gesetzeskonform zu gestalten.
Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen* übernehmen wir gerne
die effiziente, gesetzeskonforme und zuverlässige Erledigung dieser Aufgabe für Sie.
Wir übernehmen die komplette Berechnung der Brutto- und Nettolöhne Ihrer Arbeitnehmer, einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge wie:
Wir berechnen die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur Unfallversicherung genau nach den aktuell gesetzlichen Vorgaben und übermitteln diese pünktlich an die zuständigen Krankenkassen.
Bei der Berechnung berücksichtigen wir Faktoren wie:
Wir berechnen die abzuführende Lohnsteuer auf Grundlage der individuellen Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer und sorgen dafür, dass die Lohnsteueranmeldungen pünktlich und korrekt an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Bei der Ermittlung der Lohnsteuerbeträge berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie beispielsweise:
Sie erhalten von uns monatlich eine vollständige und leicht verständliche Lohnabrechnung, die alle relevanten Details für Sie und Ihre Arbeitnehmer enthält.
Wir halten alle rechtlichen Bestimmungen ein, damit Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt stets auf der sicheren Seite sind.
Ob Haushaltshilfe, Kinderbetreuerin, Pflegekraft oder Gärtner -
mit LoBu Office wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ihrem Privathaushalt effizient, korrekt und transparent erledigt.
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche – wir übernehmen Ihre laufende Lohnabrechnung!
Vertrauen Sie auf unser Lohnbüro und geben
Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
in unsere Hände!
Einfach unverbindlich nachfragen: Wir erstellen Ihnen gern
kostenlos Ihr individuelles Angebot.
Zögern Sie nicht, wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
* Hinweis: Stellen Sie Ihre neue Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis als Minijobber/in ein, melden Sie sie bitte als Privatperson direkt bei der Minijob-Zentrale.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
LoBu Office e.K. I Hermann-Zurlage-Straße 56 I 26909 Neubörger I Tel. +49 4966 919900-0 I E-Mail: kontakt@lobu-office.de
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