Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen, haben Sie auch von Beginn an die Möglichkeit Arbeitnehmer einzustellen.
Bereits ab dem ersten Arbeitnehmer müssen Sie sich mit der Thematik der Lohnbuchhaltung auseinandersetzen.
Es entsteht ein neues Aufgabengebiet - die Lohnabrechnung.
Unser Lohnbüro kann Sie bereits in der Gründungsphase unterstützen und sich extern um die notwendigen Meldungen und Bescheinigungen sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Arbeitnehmer kümmern.
Hilfe bei der Verwaltung und Anmeldung von neuen Arbeitnehmern, inklusive aller notwendigen Meldungen bei den Sozialversicherungen.
Flexibel auf die Bedürfnisse wachsender Unternehmen zugeschnittene Dienstleistungen, die mit dem Unternehmen skalieren.
Fristgerechte Abrechnungen, inklusive aller Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Einfach und effizient.
Bereitstellung von digitalen Lohnabrechnungen, die den Aufwand und Papierkram minimieren und den Zugriff für die Arbeitnehmer vereinfachen.
Sicherstellung, dass alle Prozesse den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um Fehler und Strafen zu vermeiden.
Unsere individuell abgestimmten Services ermöglichen es Ihnen als Existenzgründer,
sich auf Ihr Start-up zu konzentrieren,
während wir in unserem Lohnbüro extern die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
für Sie übernehmen.
Unser Lohnbüro übernimmt gerne die laufende Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung für Ihr Start-up!
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres Start-ups?
Betriebsnummer:
Die Betriebsnummer können Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit online unter folgendem Link beantragen.
Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse:
Die Unternehmensnummer beantragen Sie bei der für Ihr Start-up zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.
Informationen diesbezüglich erhalten Sie unter folgendem Link der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Steuernummer:
Eine Steuernummer für Ihr Start-up erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Informationen diesbezüglich erhalten Sie unter folgendem Link des Online-Finanzamts ELSTER:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Start-up können Sie beim Bundesministerium für Finanzen beantragen.
Informationen diesbezüglich erhalten Sie unter folgendem Link des Bundeszentralamt für Steuern:
Angaben zu Ihren Arbeitnehmern:
Welche genauen Angaben wir von Ihren Arbeitnehmern benötigen können Sie unserer Checkliste "Erforderliche Unterlagen bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers" entnehmen:
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere maßgeschneiderte Lösung
für Ihr Start-up / Ihre Unternehmensgründung zu erfahren!
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.
LoBu Office e.K. I Hermann-Zurlage-Straße 56 I 26909 Neubörger I Tel. +49 4966 919900-0 I E-Mail: kontakt@lobu-office.de
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