Neue Regeln für die Besteuerung von Abfindungen ab 2025

Ab 01.01.2025 dürfen Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden. Der Steuervorteil wird erst über die persönliche Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Arbeitgeber haben dadurch weniger Berechnungsaufwand und kein Haftungsrisiko mehr – Arbeitnehmer müssen den Vorteil künftig selbst über die Steuererklärung sichern.

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