Januar
Februar
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19.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag rechtzeitig zum festgelegten Termin auf das Konto der zuständigen Einzugsstelle zu überweisen.
Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge bis 0:00 Uhr (Tagesbeginn) vorliegen.
Januar
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10.02.2025
10.03.2025
10.04.2024
12.05.2025
10.06.2025
10.07.2025
11.08.2025
10.09.2025
10.10.2025
10.11.2025
10.12.2025
12.01.2026
Die oben in der Tabelle erfassten Termine gelten bei monatlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
Bei vierteljährlicher Abgabe gelten die in der Tabelle fettgedruckten Termine.
Bei jährlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gilt der Dezember-Termin.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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