Lohnabrechnung für Dienstleister
Dienstleistungsbranche - Besondere Anforderungen in der Lohnabrechnung
Die Dienstleistungsbranche ist so vielfältig wie anspruchsvoll:
Ob Agentur, Salon, Sicherheitsdienst oder Beratungsunternehmen -
überall stehen Menschen im Mittelpunkt.
Gleichzeitig sind Arbeitszeiten oft flexibel, Projekte kurzfristig und Teams dynamisch zusammengesetzt.
Gerade im direkten Kundenkontakt ist Verlässlichkeit entscheidend - auch bei der Lohnabrechnung.
Viele Dienstleister beschäftigen Aushilfen, arbeiten mit Teilzeitmodellen oder nutzen freie Mitarbeit.
Feiertags-, Wochenend- und Mehrarbeit fallen in vielen Bereichen regelmäßig an.
Die Herausforderung:
Alle Beschäftigungsmodelle korrekt zu erfassen und fristgerecht abzurechnen -
inklusive aller Meldepflichten, Zuschläge und steuerlichen Besonderheiten.
Dienstleister - Typische Beschäftigungsarten in der Branche
In der Dienstleistungsbranche finden sich verschiedenste Arbeitsverhältnisse - oft kombiniert im selben Betrieb:
- Teilzeitkräfte
- Minijobber
- Werkstudenten
- Freie Mitarbeitende
- Honorarkräfte (in Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit)
- Vollzeitangestellte
- Azubis und Praktikanten
Jede dieser Beschäftigungsarten bringt eigene Regeln mit - z. B. bei Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitszeitregelungen oder Meldepflichten.
Dienstleister - Relevante Tarifverträge und gesetzliche Grundlagen
Viele Dienstleister unterliegen keinem Branchentarifvertrag, orientieren sich aber an tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben. Zu beachten sind u. a.:
- Mindestlohn nach dem MiLoG
- Branchenmindestlöhne (z. B. im Sicherheitsdienst, Friseurhandwerk)
- Regelungen zur Arbeitszeit (ArbZG)
- Sofortmeldungen bei bestimmten Tätigkeiten
- Sonderregelungen im Bereich Künstlersozialkasse (KSK), falls relevant
Dienstleister - Was bei der Lohnabrechnung oft übersehen wird
Gerade bei Dienstleistern treten häufig folgende Fehler auf:
- Falsche Abgrenzung zwischen Freien und Angestellten (Stichwort Scheinselbstständigkeit)
- Unvollständige Zeiterfassung bei flexiblen Arbeitszeiten
- Nicht korrekt erfasste Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Versäumte oder unvollständige Meldungen (z. B. Sofortmeldungen, DEÜV)
- Fehlende oder falsche Dokumentation von Praktikantenvergütungen oder Azubilöhnen
Unsere Dienstleistungen für Dienstleistungsbetriebe
Als erfahrenes Lohnbüro übernehmen wir für Sie:
Komplette Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir kümmern uns um die vollständige Berechnung der Brutto- und Nettolöhne Ihrer Arbeitnehmer.
Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie:
- Lohnsteuer
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Umlagen (z. B. U1/U2 und Insolvenzgeldumlage)
Abrechnung branchenspezifischer Besonderheiten der Dienstleistungsbranche:
- Flexible Arbeitszeiten und wechselnde Einsätze
- Mehrere Beschäftigungsmodelle in einem Betrieb
- Abrechnung von Honoraren oder projektbasierten Leistungen
- Zuschläge für besondere Arbeitszeiten
- Besonderheiten bei Mitarbeitenden in Kreativberufen oder im Sicherheitsdienst
Sozialversicherungsmeldungen und Sofortmeldungen:
Wir übermitteln alle Beiträge und Abgaben fristgerecht an die zuständigen Stellen – inklusive:
- Beitragssätze der jeweiligen Krankenkassen
- Sonderregelungen (z. B. Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung)
- Berechnung nach Midijob- und Übergangsbereichsregelungen
- ggf. Sofortmeldungen gemäß §28a SGB IV für meldepflichtige Beschäftigte
→ Pflicht vor Arbeitsaufnahme! Wir kümmern uns um eine rechtzeitige und rechtskonforme Übermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV)
Lohnsteueranmeldung
Wir berechnen die Lohnsteuerbeträge exakt und übermitteln die erforderlichen Lohnsteueranmeldungen zuverlässig an das Finanzamt.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie beispielsweise:
- Steuerklasse
- Freibeträge
- Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile
Klare, übersichtliche Abrechnungen
Ihre Arbeitnehmer erhalten monatlich verständliche und detaillierte Lohnabrechnungen. Auch Sie als Arbeitgeber erhalten eine vollständige Dokumentation.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mit uns erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko. Wir arbeiten stets nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen - ggf. inklusive Sofortmeldungen.
Lohnabrechnung Dienstleister - verlässlich wie Ihr Kundenservice
Ob Sicherheitsdienst am Wochenende, Beratungsauftrag unter der Woche oder kreative Umsetzung im Projektteam -
als Dienstleister stehen Sie für Verlässlichkeit, Qualität und Flexibilität.
Wir sorgen im Hintergrund dafür, dass Ihre Lohnabrechnung dieselben Werte widerspiegelt:
exakt, pünktlich, gesetzeskonform.
Damit Sie sich voll auf Ihre Kundschaft konzentrieren können - ohne Abrechnungsstress.
Typische Einsatzbereiche, für die wir die Lohnabrechnung übernehmen:
- Finanz- und Versicherungsdienstleister
- Sicherheitsdienste & Wachdienste
- Architektur- und Ingenieurbüros
- Kosmetik- und Friseursalons
- Fitnessstudios
- Sachverständigenbüros & Gutachter
- Immobilienmakler & Hausverwaltungen
- Werbe- und Medienagenturen
- Callcenter & Kundendienst
- Coaching & Beratung
- Reinigungsdienste außerhalb des Gebäudereinigungsgewerbes
- Personal- oder Eventdienstleister
- IT- und Technikservice
- Fotografen und Kreativdienstleister
- Dolmetscherbüros & Übersetzungsdienste
- Büroservice und Sekretariatsdienstleister
Als spezialisiertes Lohnbüro für die Dienstleistungsbranche sorgen wir dafür,
dass Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert -
ganz gleich, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen oder wie flexibel Ihre Einsatzzeiten sind.
Sie konzentrieren sich auf Ihre Kundinnen und Kunden -
wir kümmern uns im Hintergrund um Ihre Lohnabrechnung.
Zuverlässig, termintreu und exakt nach den Anforderungen Ihrer Branche.
Kontaktieren Sie uns noch heute
damit wir gemeinsam die beste Lösung
für Sie finden!
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.