Lohnabrechnung für das Gesundheits- und Sozialwesen
Gesundheits- und Sozialwesen - Besondere Anforderungen in der Lohnabrechnung
Ob Pflegeeinrichtung, Kita, Apotheke oder Arztraxis -
im Gesundheits- und Sozialwesen stehen Menschen im Mittelpunkt.
Der Alltag ist geprägt von Schichtdiensten, Notfalleinsätzen, Wochenendarbeit und Fachkräftemangel.
Gleichzeitig sind die gesetzlichen Anforderungen hoch, und Tarifverträge sowie spezifische Zuschläge müssen genau eingehalten werden.
Die Lohnabrechnung in dieser Branche ist besonders sensibel:
Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, Rufbereitschaften, steuerfreie Erstattungen und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle müssen exakt erfasst und korrekt abgerechnet werden - oft unter Zeitdruck und bei schwankenden Personaleinsätzen.
Wir entlasten Sie mit einer gesetzeskonformen, transparenten und pünktlichen Lohnabrechnung,
damit Sie sich auf Ihre wichtigste Aufgabe konzentrieren können:
die Betreuung und Versorgung Ihrer Patienten, Klienten oder Kinder.
Gesundheits- und Sozialwesen - Typische Beschäftigungsarten in der Branche
Die Branche zeichnet sich durch eine Vielzahl an Beschäftigungsmodellen aus – jede mit eigenen Abrechnungsbesonderheiten:
- Vollzeit- und Teilzeitkräfte
- Minijobber
- Schicht- und Wochenenddienste
- Rufbereitschaften
- Azubis und Praktikanten
- Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikationen
- Honorarkräfte (z. B. für Therapieangebote)Freiwilligendienstleistende (FSJ, BFD)
- Mitarbeitende in Elternzeit mit Teilzeitmodellen
- Werkstudenten oder Aushilfen für Randzeiten
Gerade in Arztpraxen und Apotheken ist die Kombination verschiedener Modelle üblich - hier braucht es ein erfahrenes Lohnbüro für Arztpraxis oder Apotheke, das die Besonderheiten kennt und korrekt abbildet.
Gesundheits- und Sozialwesen - Relevante Tarifverträge und gesetzliche Grundlagen
Viele Träger sind tarifgebunden oder orientieren sich an bekannten Flächentarifen:
- TVöD-P (Pflege)
- TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)
- AVR Caritas oder AVR Diakonie
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Mindestlohnverordnungen in der Pflegebranche (Pflegemindestlohn)
Diese regeln unter anderem:
- Eingruppierung und Vergütung
- Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
- Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen
- Zuschläge für Bereitschaftsdienste oder Rufdienste
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsfristen und Probezeiten
Die Lohnabrechnung nach Tarifvertrag erfordert Know-how und Sorgfalt - Fehler können schnell zu Nachzahlungen, Unzufriedenheit oder rechtlichen Risiken führen.
Was bei der Lohnabrechnung im Gesundheits- und Sozialwesen oft übersehen wird
In der Praxis treten häufig folgende Fehlerquellen auf:
- Falsche Berechnung von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
- Nicht berücksichtigte Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit
- Fehler bei der Abrechnung von Praktikanten oder Freiwilligendienstleistenden
- Versäumte oder verspätete Sofortmeldungen
- Nicht tarifgerechte Eingruppierung oder fehlerhafte Stufenzuordnung
- Unvollständige Arbeitszeitnachweise bei Teilzeit- oder Schichtmodellen
Wir als spezialisiertes Lohnbüro für Einrichtungen im Gesundheitswesen sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung diese Stolperfallen vermeidet.
Unsere Dienstleistungen für Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
Wir kennen die Herausforderungen Ihrer Branche – und sorgen für eine präzise und zuverlässige Lohnabrechnung mit Fingerspitzengefühl.
Unsere Leistungen im Überblick:
Komplette Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir kümmern uns um die vollständige Berechnung der Brutto- und Nettolöhne - für alle Arbeitnehmer - ob in der Arztpraxis, Apotheke, Pflegeeinrichtung oder Therapiezentrum.
Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie:
- Lohnsteuer
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Umlagen (z. B. U1/U2 und Insolvenzgeldumlage)
Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten im Gesundheits- und Sozialwesen:
- Pflegemindestlohn & Pflegearbeitsbedingungenverordnung
- Tarifkonforme Eingruppierung und Stufenlaufzeit
- Lohnabrechnung für Praktikanten, FSJ/BFD, Azubis
- Zuschläge für Nacht-, Feiertags- und Wochenenddienste
- Abrechnung von Rufbereitschaften, Bereitschaftsdiensten und Einsätzen außerhalb der Kernarbeitszeit
- Sonderzahlungen, Sachbezüge und steuerfreie Zuschüsse (z. B. für Kinderbetreuung oder Verpflegung)
Sozialversicherungsmeldungen:
Wir übermitteln alle Beiträge und Abgaben fristgerecht an die zuständigen Stellen – inklusive:
- Beitragssätze der jeweiligen Krankenkassen
- Sonderregelungen (z. B. Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung)
- Berechnung nach Midijob- und Übergangsbereichsregelungen
Lohnsteueranmeldung
Wir berechnen die Lohnsteuerbeträge exakt und übermitteln die erforderlichen Lohnsteueranmeldungen zuverlässig an das Finanzamt.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie beispielsweise:
- Steuerklasse
- Freibeträge
- Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile
Klare, übersichtliche Abrechnungen
Ihre Arbeitnehmer erhalten monatlich verständliche und detaillierte Lohnabrechnungen. Auch Sie als Arbeitgeber erhalten eine vollständige Dokumentation.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mit uns erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko. Wir arbeiten stets nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Lohnabrechnung im Gesundheits- und Sozialwesen - so sorgfältig wie Ihre Arbeit
Ihre Arbeitnehmern leisten jeden Tag verantwortungsvolle Arbeit für das Gemeinwohl -
wir sorgen im Hintergrund dafür, dass sie korrekt, pünktlich und nachvollziehbar entlohnt werden.
Ob in der Arztpraxis, Apotheke, Pflegeeinrichtung oder Kita - wir erstellen Ihre Lohnabrechnung nach Tarifvertrag und mit Rücksicht auf alle branchenspezifischen Vorschriften.
Typische Einsatzbereiche, für die wir die Lohnabrechnung übernehmen:
- Hausarztpraxis
- Facharztpraxis
- Therapiepraxis (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie)
- Gemeinschaftspraxis oder MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)
- Alten- und Pflegeheim
- Ambulanter Pflegedienst
- Tagespflegeeinrichtung
- Krankenhaus
- Rehabilitationsklinik
- Suchtberatungsstelle
- Apotheke
- Sanitätsfachhandel
- Augenoptiker
- Hörakustik-Fachbetriebe
- Rettungsdienst
- Kindertagesstätte
- Mutter-Kind-Einrichtungen
- Jugendheim
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Wohnheim
- Notunterkunft
- Familienberatungsstelle
Als erfahrenes Lohnbüro für das Gesundheits- und Sozialwesen, für Apotheke und Arztpraxis, Kita oder Behindertenwerkstatt sind wir Ihr zuverlässiger Partner - ob stationär oder ambulant, gemeinnützig oder gewerblich.
Sie kümmern sich um Menschen -
wir kümmern uns um Ihre Abrechnung.
Zuverlässig, diskret und immer mit Blick auf die Besonderheiten Ihrer Branche.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf - gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Praxis, Apotheke, Einrichtung oder Ihren Träger.
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.