Lohnabrechnung für die Gebäudereinigung

Gebäudereinigung - Besondere Anforderungen in der Lohnabrechnung

Die Branche der Gebäudereinigung ist geprägt von körperlichem Einsatz, Flexibilität und wechselnden Einsatzorten.

 Arbeitszeiten außerhalb des klassischen 9-to-5, Nacht- und Wochenendarbeit sowie spontane Einsatzwechsel gehören zum Alltag.

Dazu kommen verschiedene Beschäftigungsmodelle, kurzfristige Einsätze, Saisonarbeit, Zuschläge und die Pflicht zur Sofortmeldung bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen.

Die Lohnabrechnung muss hier besonders sorgfältig und branchenspezifisch erfolgen -

auch, um arbeitsrechtliche Vorgaben und Tarifverträge korrekt umzusetzen.

Als spezialisiertes Lohnbüro für das Gebäudereinigungsgewerbe

sorgen wir für eine gesetzeskonforme, zuverlässige und termingerechte Lohnabrechnung -

damit Sie sich ganz auf Ihre Dienstleistungen konzentrieren können.

Gebäudereinigung - Typische Beschäftigungsarten in der Branche

Im Gebäudereinigungsgewerbe sind viele Beschäftigungsarten im Einsatz - oft parallel:

  • Teilzeit- und Vollzeitkräfte
  • Minijobber
  • Kurzfristig Beschäftigte
  • Azubis
  • Werkstudenten
  • Saisonkräfte
  • Objektleitungen in leitender Funktion

Jede dieser Beschäftigungsformen bringt unterschiedliche Anforderungen an die Lohnabrechnung mit -

etwa bei Zuschlägen, Arbeitszeitregelungen, steuerlichen Vorgaben oder Sozialabgaben.

Gebäudereinigung - Relevante Tarifverträge und gesetzliche Grundlagen

Im Gebäudereinigungsgewerbe ist die Tarifbindung weit verbreitet - der Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks (RTV) ist hier besonders relevant.

Auch ohne Tarifbindung orientieren sich viele Betriebe an diesen Regelungen.

Wichtige Inhalte:

  • Branchenmindestlöhne (z. B. Lohngruppen 1 & 6)
  • Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Anspruch auf bezahlte Arbeitskleidung und Wegezeiten
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubstage nach Betriebszugehörigkeit
  • Tarifliche Sonderzahlungen (z. B. Jahressonderzahlung in bestimmten Regionen)

Hinzu kommen gesetzliche Regelungen zu Sofortmeldungen, Arbeitszeitdokumentation und Mindestlohnkontrollen durch den Zoll.

Gebäudereinigung - Was bei der Lohnabrechnung oft übersehen wird

Gerade bei wechselnden Einsatzorten, unterschiedlichen Objekten und Schichtplänen kann es schnell zu Fehlern kommen:

  • Nicht oder falsch erfasste Zuschläge (z. B. Nachtarbeit)
  • Fehlende oder verspätete Sofortmeldungen
  • Lückenhafte Arbeitszeitdokumentation
  • Falsche Zuordnung zu Lohn- oder Entgeltgruppen
  • Unklare Vertragsgestaltungen bei kurzfristiger Beschäftigung
  • Versäumte Meldungen bei Neueinstellung

Solche Fehler können bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen oder sogar zum Verlust von Aufträgen führen.

Mit professioneller Unterstützung vermeiden Sie dieses Risiko.

Unsere Dienstleistungen für Betriebe im Gebäudereinigungsgewerbe

Als erfahrenes Lohnbüro kennen wir die Anforderungen der Reinigungsbranche genau - und übernehmen Ihre laufende Lohnabrechnung inklusive aller branchenspezifischen Besonderheiten.

Unsere Leistungen im Überblick:

Komplette Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir kümmern uns um die vollständige Berechnung der Brutto- und Nettolöhne Ihrer Arbeitnehmer.

Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie:

  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Umlagen (z. B. U1/U2 und Insolvenzgeldumlage)

Abrechnung branchenspezifischer Besonderheiten im Gebäudereinigungsgewerbe

  • Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Korrekte Eingruppierung nach Lohn- und Entgeltgruppen gemäß Tarifvertrag
  • Abrechnung wechselnder Einsatzorte und Objektzuschläge
  • Erfassung und Abrechnung von Mehrarbeit und Überstunden
  • Berücksichtigung von Wegezeiten, sofern tariflich geregelt
  • Umgang mit kurzfristigen Beschäftigungen und Saisonkräften
  • Meldung und Abrechnung von Minijobs und Midijobs
  • Sofortmeldungen bei meldepflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Besonderheiten bei der Abrechnung von Reinigungspersonal in sensiblen Bereichen (z. B. Krankenhausreinigung)
  • Lohnabrechnung für Teilzeitkräfte mit stark schwankenden Stunden
  • Berücksichtigung tariflicher Sonderzahlungen (z. B. Jahressonderzahlung, Urlaubsvergütung)
  • Abrechnung von Ausfallzeiten (z. B. Krankheit, Urlaub) nach den Vorgaben des RTV

Sozialversicherungsmeldungen und Sofortmeldungen:

Wir übermitteln alle Beiträge und Abgaben fristgerecht an die zuständigen Stellen - inklusive:

  • Beitragssätze der jeweiligen Krankenkassen
  • Sonderregelungen (z. B. Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung)
  • Berechnung nach Midijob- und Übergangsbereichsregelungen
  • Sofortmeldungen gemäß §28a SGB IV für meldepflichtige Beschäftigte in der Gebäudereinigung
    Pflicht vor Arbeitsaufnahme! Wir kümmern uns um eine rechtzeitige und rechtskonforme Übermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV)

Lohnsteueranmeldung

Wir berechnen die Lohnsteuerbeträge exakt und übermitteln die erforderlichen Lohnsteueranmeldungen zuverlässig an das Finanzamt.

Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie beispielsweise:

  • Steuerklasse
  • Freibeträge
  • Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag
  • Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile

Klare, übersichtliche Abrechnungen

Ihre Arbeitnehmer erhalten monatlich verständliche und detaillierte Lohnabrechnungen. Auch Sie als Arbeitgeber erhalten eine vollständige Dokumentation.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Mit uns erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko. Wir arbeiten stets nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Lohnabrechnung Gebäudereinigung - so gründlich wie Ihre Arbeit

Ob Unterhaltsreinigung, Glasreinigung oder Spezialdienstleistungen -

die Aufgaben in der Gebäudereinigung sind vielfältig.

Häufig wechselnde Objekte, flexible Arbeitszeiten, verschiedene Beschäftigungsarten und Zuschläge machen die Lohnabrechnung zur Herausforderung.

Wir wissen, worauf es ankommt - von der Sofortmeldung bis zur korrekten Abrechnung tariflicher Leistungen.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil: für eine Lohnabrechnung, die gründlich, pünktlich und rechtssicher ist.

Typische Einsatzbereiche, für die wir die Lohnabrechnung übernehmen:

  • Klassische Gebäudereinigung (Büros, Praxen, öffentliche Einrichtungen)
  • Glas- und Fassadenreinigung
  • Industriereinigung
  • Krankenhaus- und Hygienereinigung
  • Reinigungsdienste für Verkehrsbetriebe
  • Hausmeister- und Facility-Service
  • Baureinigung und Übergabereinigung
  • Teppich- und Polsterreinigung
  • Schädlingsbekämpfung und Tatortreinigung
  • Reinigungsdienste in Schulen und Kitas

Als spezialisiertes Lohnbüro für das Gebäudereinigungsgewerbe sorgen wir dafür,
dass Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert -
ganz gleich, wie viele Objekte Sie betreuen oder wie flexibel Ihre Mitarbeitenden im Einsatz sind.

Sie sorgen für glänzende Ergebnisse bei Ihren Kunden -
wir sorgen im Hintergrund für eine saubere Lohnabrechnung.


Zuverlässig, gesetzeskonform und immer termintreu.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute 

damit wir gemeinsam die beste Lösung

für Ihr Unternehmen finden!

 

Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:

+49 4966 9199900-0

Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.

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