Lohnabrechnung für Vereine
Vereine - Besondere Anforderungen in der Lohnabrechnung
Ob Sportverein, Kulturzentrum oder Hilfsorganisation -
Vereine und gemeinnützige Einrichtungen leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft.
Doch sobald Menschen für ihre Tätigkeit entlohnt werden, greifen arbeits- und lohnsteuerrechtliche Vorgaben -
und die sind bei Vereinen oft besonders komplex.
Denn neben klassischen Anstellungsverhältnissen gibt es meist auch Übungsleiterpauschalen, Ehrenamtsvergütungen, Aufwandsentschädigungen oder kurzfristige Beschäftigungen.
Die richtige Zuordnung, Versteuerung und Abrechnung erfordert spezielles Know-how.
Als externes Lohnbüro sorgen wir dafür, dass Sie auch als Verein rechtssicher und korrekt abrechnen -
und sich auf Ihre inhaltliche Arbeit konzentrieren können.
Vereine - Typische Beschäftigungsarten in der Branche
In Vereinen treffen verschiedenste Beschäftigungsformen aufeinander:
- Angestellte in Verwaltung, Hausmeisterei oder Pädagogik
- Übungsleiter/innen und Trainer/innen (mit Übungsleiterpauschale)
- Ehrenamtliche mit Ehrenamtspauschale
- Minijobber
- Kurzfristig Beschäftigte bei Veranstaltungen
- FSJler oder BFDler (Freiwilligendienste)
- Honorarkräfte
- Vorstand mit Vergütung
Jede Beschäftigungsform bringt eigene gesetzliche Vorgaben und steuerliche Besonderheiten mit sich.
Eine saubere Trennung ist für die Gemeinnützigkeit ebenso entscheidend wie für die korrekte Lohnabrechnung.
Vereine - Relevante Tarifverträge und gesetzliche Grundlagen
Die meisten Vereine sind nicht tarifgebunden, dennoch müssen sie zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen beachten:
- Gemeinnützigkeitsrecht (§ 52 AO)
- Steuerfreie Pauschalen (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale)
- Mindestlohnregelungen (auch für gemeinnützige Organisationen relevant)
- Sozialversicherungspflichten je nach Beschäftigungsform
- Besonderheiten bei FSJ, BFD, Minijobs und Honorarkräften
- Reisekosten und Aufwandserstattungen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Trennung ideeller Bereich / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Vereine - Was bei der Lohnabrechnung oft übersehen wird
In der Vereinswelt schleichen sich leicht Fehler in der Lohnabrechnung ein – oft unbeabsichtigt, aber mit möglichen Folgen für die Gemeinnützigkeit:
- Falsche Anwendung oder Überschreitung der Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen
- Nicht gemeldete geringfügige Beschäftigungen
- Fehlende Sozialversicherungsanmeldung bei FSJlern oder Honorarkräften
- Vermischung von Ehrenamt und regulärer Tätigkeit
- Reisekostenerstattungen ohne ordnungsgemäße Belege
- Fehlerhafte Einordnung bei Prüfung durch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger
Mit einem professionellen Lohnbüro an Ihrer Seite vermeiden Sie unnötige Risiken.
Unsere Dienstleistungen für Vereine
Als spezialisiertes Lohnbüro kennen wir die Besonderheiten von Vereinsstrukturen und sorgen für eine rechtssichere, vollständige und fristgerechte Lohnabrechnung.
Unsere Leistungen für Vereine im Überblick:
Komplette Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir kümmern uns um die vollständige Berechnung der Brutto- und Nettolöhne Ihrer Arbeitnehmer.
Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge, wie:
- Lohnsteuer
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Umlagen (z. B. U1/U2 und Insolvenzgeldumlage)
Abrechnung branchenspezifischer Vereinsleistungen:
- Abrechnung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nach § 3 Nr. 26 / 26a EStG
- Reisekosten- und Aufwandserstattungen korrekt abwickeln
- Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorgaben
- Abrechnung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen
Sozialversicherungsmeldungen und Sofortmeldungen:
Wir übermitteln alle Beiträge und Abgaben fristgerecht an die zuständigen Stellen - inklusive:
- Beitragssätze der jeweiligen Krankenkassen
- Sonderregelungen (z. B. Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung)
- Berechnung nach Midijob- und Übergangsbereichsregelungen
- Sofortmeldungen (§28a SGB IV) bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen
Lohnsteueranmeldung
Wir berechnen die Lohnsteuerbeträge exakt und übermitteln die erforderlichen Lohnsteueranmeldungen zuverlässig an das Finanzamt.
Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie beispielsweise:
- Steuerklasse
- Freibeträge
- Kirchsteuer und Solidaritätszuschlag
- Einmalzahlungen und geldwerte Vorteile
Klare, übersichtliche Abrechnungen
Ihre Arbeitnehmer erhalten monatlich verständliche und detaillierte Lohnabrechnungen. Auch Sie als Arbeitgeber erhalten eine vollständige Dokumentation.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Mit uns erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko. Wir arbeiten stets nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Lohnabrechnung Vereine - engagiert wie Ihre Mitglieder
Ob kleiner Musikverein, großer Sportverband oder soziale Einrichtung -
Sie engagieren sich für das Gemeinwohl, wir sorgen im Hintergrund für Ordnung in der Abrechnung.
Mit viel Erfahrung im Vereinsrecht, steuerlichen Sonderregelungen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen sorgen wir dafür, dass Ihre Lohnabrechnung rechtssicher, pünktlich und sauber erledigt wird.
Für ein gutes Gefühl bei Vorstand, Mitgliedern und Mitarbeitenden.
Typische Einsatzbereiche, für die wir die Lohnabrechnung übernehmen:
- Sportvereine und Turnvereine
- Musikschulen und Kulturvereine
- Fördervereine
- Sozial- und Hilfsorganisationen
- Freiwilligendienste (FSJ/BFD-Träger)
- Kirchen- und Trägervereine
- Nachbarschaftsvereine
- Bildungsvereine und VHS-Träger
- Umwelt- und Tierschutzvereine
- Veranstaltervereine (Feste, Märkte, etc.)
- Jugendzentren in Vereinsform
Als spezialisiertes Lohnbüro für Vereine sorgen wir dafür,
dass Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert -
unabhängig davon, ob Sie wenige Ehrenamtliche vergüten oder ein Team aus Mitarbeitenden, Übungsleitern und FSJlern beschäftigen.
Sie engagieren sich für Ihre Mitglieder und die Gesellschaft -
wir kümmern uns zuverlässig im Hintergrund um Ihre Lohnabrechnung.
Korrekt, gemeinnützigkeitssicher und immer im Einklang mit den Vorgaben.
Kontaktieren Sie uns noch heute
damit wir gemeinsam die beste Lösung
für Ihren Verein finden!
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.