Dienstleister Lohnabrechnung - LoBu Office
Dienstleister Lohnabrechnung - Lohnabrechnung effizient auslagern mit LoBu Office
Sie suchen einen zuverlässigen Dienstleister für Ihre Lohnabrechnung?
LoBu Office ist Ihr spezialisiertes Lohnbüro für Unternehmen jeder Größe und Branche, die ihre Lohnabrechnung professionell erstellen lassen möchten - einfach, digital und rechtssicher.
Warum ein Dienstleister für Lohnabrechnung sinnvoll ist
Die Lohnabrechnung ist komplex und fehleranfällig - insbesondere bei sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben. Als erfahrener Dienstleister für Lohnabrechnung entlastet LoBu Office Sie zuverlässig bei der monatlichen Abrechnung Ihrer Mitarbeitenden.
Ihre Vorteile im Überblick:
► Zeit- und Kostenersparnis durch digitales Outsourcing
► Lückenlose Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
► Persönlicher Kontakt und individuelle Betreuung
► Digitale Zusammenarbeit ohne Papierkram
► DSGVO-konforme Verarbeitung aller Lohndaten
Lohnabrechnung erstellen lassen - einfach und sicher
Ob Minijob, Teilzeitkraft oder Tarifvertrag: Wir erstellen Ihre Lohnabrechnung passgenau und fristgerecht. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die korrekte Abrechnung, sondern auch um alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und Sozialversicherungsträger.
Was LoBu Office für Sie übernimmt:
► Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
► Erstellen von Lohnsteueranmeldungen
► Meldewesen (SV, DEÜV, Unfallversicherung)
► Jahresmeldungen und elektronische Archivierung
► Digitale Begleitung bei Lohnsteuerprüfungen
Ihr Lohnabrechnungs-Dienstleister mit persönlichem Service
Als Lohnabrechnung Dienstleister betreuen wir Unternehmen verschiedenster Branchen mit einem klaren Fokus:
individuelle Lösungen statt Massenabfertigung.
Sie haben Fragen oder besondere Anforderungen? Wir nehmen uns Zeit für Sie - per E-Mail, telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Videocalls - wie Sie möchten!
Für wen eignet sich unsere Dienstleistung?
Unser Service richtet sich insbesondere an:
► kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
► Familienbetriebe und inhabergeführte Firmen
► Start-ups, die flexibel wachsen wollen
► Apotheken, Arztpraxen und soziale Einrichtungen
Lohnabrechnung auslagern - so funktioniert’s mit LoBu Office
1. Bedarf klären & Rahmen festlegen
Gemeinsam analysieren wir Ihre Anforderungen - von Arbeitnehmerzahl bis Branchenbesonderheiten - und planen den passenden Ablauf.
2. Individuelles Angebot
Wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre externe Lohnabrechnung.
3. Digitale Zusammenarbeit starten
Über unser sicheres Online-Portal tauschen wir alle relevanten Daten DSGVO-konform aus.
4. Zurücklehnen – wir übernehmen den Rest
Wir erstellen Ihre Lohnabrechnung fristgerecht, korrekt und vollständig.
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung durch Dienstleister
Was kostet ein Lohnabrechnungs-Dienstleister?
Die Kosten hängen von der Arbeitnehmeranzahl und dem Abrechnungsaufwand ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot.
Muss ich meine gesamte Lohnbuchhaltung auslagern?
Nein, Sie entscheiden flexibel, welche Leistungen Sie an uns übergeben möchten.
Ist die Zusammenarbeit auch vollständig online möglich?
Ja - LoBu Office arbeitet 100 % digital. Alle Prozesse sind sicher, effizient und ortsunabhängig.
LoBu Office - Ihr digitales Lohnbüro für externe Lohnabrechnung
Ob Lohnabrechnung Berlin, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Bremen oder Leipzig - LoBu Office ist Ihr Lohnbüro mit digitaler Nähe, das Unternehmen in ganz Deutschland betreut.
Entscheiden Sie sich für einen erfahrenen Dienstleister für Lohnabrechnung, der auf Effizienz, Sicherheit und persönlichen Service setzt.
Starten Sie mit LoBu Office - Ihrem digitalen Lohnbüro:
► Kostenlos & unverbindlich anfragen
► Persönliche Beratung
► Professionelle Lohnabrechnung - digital & effizient
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:
Sie möchten mehr über LoBu Office erfahren?
Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.