Fristen und Termine in der Lohnabrechnung - Alles im Blick mit LoBu Office
Lohnabrechnung rechtssicher und fristgerecht organisieren
In der Lohnabrechnung sind Fristen und Termine das A und O. Wer wichtige Abgabefristen übersieht, riskiert unnötige Nachzahlungen, Mahnungen oder sogar Bußgelder.
Damit das nicht passiert, sorgt LoBu Office für strukturierte Abläufe, pünktliche Abgaben und eine lückenlose Kommunikation - vollständig digital und auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Warum feste Fristen in der Lohnabrechnung so entscheidend sind
Die Einhaltung gesetzlicher Fristen in der Lohnabrechnung ist Pflicht für jedes Unternehmen - unabhängig von Größe oder Branche. Zu den wichtigsten Terminen in der Lohnabrechnung gehören unter anderem:
► Beitragsnachweise für die Sozialversicherung
► Lohnsteueranmeldungen
► Elektronische DEÜV-Meldungen
► Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung
► Sofortmeldungen in bestimmten Branchen
Wer diese Lohnabrechnungstermine nicht kennt oder versäumt, läuft Gefahr, sich mit Behörden oder Krankenkassen auseinandersetzen zu müssen.
Wichtige Termine und Fristen in der Lohnabrechnung im Überblick
📌 Übermittlung der Beitragsnachweise an die Sozialversicherung
Frist: fünftletzter Bankarbeitstag bis 0:00 Uhr (Tagesbeginn)
📌 Fälligkeit der Beiträge an die Sozialversicherung
Zahlung: Bis drittletzter Bankarbeitstag
📌 Lohnsteueranmeldung
Frist: Bis zum 10. des Folgemonats
Gilt monatlich, vierteljährlich oder jährlich – je nach Steueraufkommen
📌 Elektronische Meldungen (DEÜV)
Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung
Jahresmeldungen: Bis 15. Februar des Folgejahres
📌 Lohnsteuerbescheinigung
Abgabefrist: Bis 28. Februar des Folgejahres
📌 Sofortmeldungen bei bestimmten Tätigkeiten
z. B. Gastronomie, Pflege, Bau
Muss vor Arbeitsbeginn erfolgen!
Arbeitgeber sind verpflichtet,
den Gesamtsozialversicherungsbeitrag rechtzeitig zum festgelegten Termin auf das Konto
der zuständigen Einzugsstelle zu überweisen.
Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats
bis 0:00 Uhr (Tagesbeginn) vorliegen.
Die oben in der Tabelle erfassten Termine gelten bei monatlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
Bei vierteljährlicher Abgabe gelten die in der Tabelle fettgedruckten Termine.
Bei jährlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gilt der Dezember-Termin.
Lohnabrechnung: Fristen einhalten mit System
Mit LoBu Office verpassen Sie keine Fristen mehr:
► Fristenüberwachung & Terminkontrolle
► Automatisierte Erinnerungen
► Digitale Dokumentation & Abwicklung
► Sichere Übermittlung an Krankenkassen, Finanzamt & Behörden
► Transparente Kommunikation mit Ihnen als Arbeitgeber
Wir behalten alle Fristen und Termine der Lohnabrechnung für Sie im Blick - unabhängig davon, ob Sie 3, 30 oder 300 Arbeitnehmer beschäftigen.
Ihre Vorteile mit LoBu Office im Fristenmanagement
► Kein Fristenstress mehr
► Minimierung von Haftungsrisiken
► Zeitersparnis durch digitale Prozesse
► Persönlicher Ansprechpartner bei Rückfragen
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FAQ - Fristen & Termine in der Lohnabrechnung
Welche Fristen gelten für die Lohnabrechnung?
Zu den zentralen Lohnabrechnungsfristen zählen Beitragsnachweise zur Sozialversicherung (diese müssen um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats vorliegen), die Beitragszahlung an die Sozialversicherung (drittletzter Bankarbeitstag des Monats), Lohnsteueranmeldungen (10. des Folgemonats), DEÜV-Jahresmeldungen (bis 15. Februar) und Lohnsteuerbescheinigungen (bis 28. Februar).
Was passiert, wenn Termine in der Lohnabrechnung verpasst werden?
Bei Fristversäumnissen drohen Nachzahlungen, Verspätungszuschläge oder Bußgelder. Auch unnötiger Verwaltungsaufwand mit Finanzamt oder Krankenkassen kann entstehen.
Wie kann ich alle Lohnabrechnungstermine zuverlässig einhalten?
Am sichersten gelingt das durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Lohnbüro, das Termine automatisiert überwacht und pünktlich meldet - z. B. mit dem digitalen Lohnabrechnungsservice von LoBu Office.
Lohnabrechnung: Fristen einhalten - Risiken vermeiden
Vermeiden Sie unnötige Komplikationen durch verpasste Fristen in der Lohnabrechnung.
Mit LoBu Office behalten Sie alle Lohnabrechnungstermine sicher im Blick - digital, zuverlässig, rechtskonform.
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - und melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.