Dienstleister Lohnbuchhaltung - LoBu Office
Dienstleister Lohnbuchhaltung - Lohnbuchhaltung effizient auslagern mit LoBu Office
Sie suchen einen zuverlässigen Dienstleister für Ihre Lohnbuchhaltung?
LoBu Office ist Ihr spezialisiertes Lohnbüro für Unternehmen jeder Größe und Branche, die ihre Lohnbuchhaltung professionell erstellen lassen möchten - einfach, digital und rechtssicher.
Warum ein Dienstleister für Lohnbuchhaltung sinnvoll ist
Die Lohnbuchhaltung ist komplex und fehleranfällig - insbesondere bei sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben. Als erfahrener Dienstleister für Lohnbuchhaltung entlastet LoBu Office Sie zuverlässig bei der monatlichen Abrechnung Ihrer Mitarbeitenden.
Ihre Vorteile im Überblick:
► Zeit- und Kostenersparnis durch digitales Outsourcing
► Lückenlose Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
► Persönlicher Kontakt und individuelle Betreuung
► Digitale Zusammenarbeit ohne Papierkram
► DSGVO-konforme Verarbeitung aller Lohndaten
Lohnbuchhaltung erstellen lassen - einfach und sicher
Ob Minijob, Teilzeitkraft oder Tarifvertrag: Wir erstellen Ihre Lohnbuchhaltung passgenau und fristgerecht. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die korrekte Abrechnung, sondern auch um alle Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und Sozialversicherungsträger.
Was LoBu Office für Sie übernimmt:
► Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
► Erstellen von Lohnsteueranmeldungen
► Meldewesen (SV, DEÜV, Unfallversicherung)
► Jahresmeldungen und elektronische Archivierung
► Digitale Begleitung bei Lohnsteuerprüfungen
Ihr Lohnbuchhaltungs-Dienstleister mit persönlichem Service
Als Lohnbuchhaltungs-Dienstleister betreuen wir Unternehmen verschiedenster Branchen mit einem klaren Fokus:
individuelle Lösungen statt Massenabfertigung.
Sie haben Fragen oder besondere Anforderungen? Wir nehmen uns Zeit für Sie - per E-Mail, telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Videocalls - wie Sie möchten!
Für wen eignet sich unsere Dienstleistung?
Unser Service richtet sich insbesondere an:
► kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
► Familienbetriebe und inhabergeführte Firmen
► Start-ups, die flexibel wachsen wollen
► Apotheken, Arztpraxen und soziale Einrichtungen
Lohnbuchhaltung auslagern - so funktioniert’s mit LoBu Office
1. Bedarf klären & Rahmen festlegen
Gemeinsam analysieren wir Ihre Anforderungen - von Arbeitnehmerzahl bis Branchenbesonderheiten - und planen den passenden Ablauf.
2. Individuelles Angebot
Wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre externe Lohnbuchhaltung.
3. Digitale Zusammenarbeit starten
Über unser sicheres Online-Portal tauschen wir alle relevanten Daten DSGVO-konform aus.
4. Zurücklehnen – wir übernehmen den Rest
Wir erstellen Ihre Lohnbuchhaltung fristgerecht, korrekt und vollständig.
Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung durch Dienstleister
Was kostet ein Lohnbuchhaltungs-Dienstleister?
Die Kosten hängen von der Arbeitnehmeranzahl und dem Abrechnungsaufwand ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot.
Muss ich meine gesamte Lohnbuchhaltung auslagern?
Nein, Sie entscheiden flexibel, welche Leistungen Sie an uns übergeben möchten.
Ist die Zusammenarbeit auch vollständig online möglich?
Ja - LoBu Office arbeitet 100 % digital. Alle Prozesse sind sicher, effizient und ortsunabhängig.
LoBu Office - Ihr digitales Lohnbüro für externe Lohnbuchhaltung
Ob Lohnbuchhaltung Berlin, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Bremen oder Leipzig - LoBu Office ist Ihr Lohnbüro mit digitaler Nähe, das Unternehmen in ganz Deutschland betreut.
Entscheiden Sie sich für einen erfahrenen Dienstleister für Lohnbuchhaltung, der auf Effizienz, Sicherheit und persönlichen Service setzt.
Starten Sie mit LoBu Office - Ihrem digitalen Lohnbüro:
► Kostenlos & unverbindlich anfragen
► Persönliche Beratung
► Professionelle Lohnbuchhaltung - digital & effizient
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:
Sie möchten mehr über LoBu Office erfahren?
Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.