Lohnabrechnung erstellen lassen von LoBu Office
Lohnabrechnung erstellen lassen - einfach, digital & professionell
Sie möchten Ihre Lohnabrechnungen professionell erstellen lassen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Als erfahrenes, digitales Lohnbüro übernehmen wir zuverlässig die laufende Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen - unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Sparen Sie Zeit, reduzieren Sie Fehlerquellen und verlassen Sie sich auf rechtssichere Lohnabrechnungen.
Warum Lohnabrechnung erstellen lassen?
Die Lohnabrechnung ist eine Pflichtaufgabe - aber auch eine große Herausforderung. Gesetzesänderungen, Tarife, Fristen, Sozialversicherungen und steuerliche Vorgaben erfordern Expertise und laufende Weiterbildung.
Wenn Sie Ihre Lohnabrechnung erstellen lassen, profitieren Sie von:
► Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
► Rechtssicherheit durch professionelle Abrechnung
► Digitale Prozesse statt Papierkram
► Transparente Kostenstruktur
► Fachkundige Betreuung durch Spezialisten
Unsere Leistungen - Lohnabrechnung vom Profi erstellen lassen
Als digitales Lohnbüro bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsportfolio rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung:
► Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
► Digitale Übermittlung an Sozialversicherungsträger und Finanzamt
► Meldungen nach DEÜV, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen
► Abrechnung von Minijobs, Midijobs, Kurzarbeit, Zuschlägen u.v.m.
► Betreuung bei Prüfungen durch Sozialversicherung oder Finanzamt
► Bereitstellung von Arbeitnehmerportalen für Lohnabrechnungen und Nachweise
Eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier:
💡 Sie wollen Ihre Lohnabrechnungen erstellen lassen, ohne Papierkram und komplizierte Kommunikation?
Dann setzen Sie auf unser digitales Lohnbüro.
Für wen lohnt es sich, die Lohnabrechnung erstellen zu lassen?
Unsere Leistungen richten sich u.a. an:
► Unternehmen jeder Größe und Branche
► Start-ups
► Familienbetriebe
► Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen
► Agenturen, Dienstleister, Gastronomie, Einzelhandel
► Unternehmen mit saisonalen Schwankungen oder geringem Personalbestand
Egal, ob Sie 1 oder 1.000 Arbeitnehmer haben - wir erstellen Ihre Lohnabrechnung individuell und rechtskonform.
Digital & effizient - So funktioniert's
Lohnabrechnung erstellen lassen war noch nie so einfach:
► Unverbindlich anfragen
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.
► Unterlagen digital einreichen
Sie erhalten Zugang zu unserem sicheren Unternehmens-Portal.
► Abrechnung durch erfahrene Lohnexperten
Wir erstellen Ihre Lohnabrechnung pünktlich und zuverlässig.
► Digitale Bereitstellung & Meldungen
Sie und Ihre Arbeitnehmer erhalten alle Unterlagen digital - wir übernehmen alle Meldungen an die Behörden.
Lohnabrechnung erstellen lassen - Warum von uns?
Setzen Sie auf ein Lohnbüro, das moderne Prozesse mit persönlichem Service verbindet:
► Digitale Abläufe für maximale Effizienz und Zeitersparnis
► Fester Ansprechpartner - kompetent, erreichbar und zuverlässig
► Einfache Anbindung an Ihre bestehenden Systeme (z. B. DATEV)
► DSGVO-konforme Verarbeitung & sicherer Datentransfer
► Transparente Preisstruktur - keine versteckten Kosten
► Flexibel skalierbar – für Start-ups, wachsende Teams und KMU
► Branchenübergreifendes Know-how - von Dienstleistung bis Gesundheitswesen
Professionell, digital, persönlich – und genau passend für Ihr Unternehmen.
Jetzt Angebot einholen & Lohnabrechnung erstellen lassen!
Überlassen Sie Ihre Lohnabrechnungen nicht dem Zufall.
Lassen Sie sie von Experten erstellen - schnell, sicher und digital.
Lagern Sie Ihre Lohnabrechnung aus und schaffen Sie Freiräume für das, was wirklich zählt.
Schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Kontaktformular unten.
Oder rufen Sie direkt an - wir freuen uns auf Sie!
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:
Sie möchten mehr über LoBu Office erfahren?
Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.