Lohnabrechnung online erstellen lassen - einfach, digital & sicher

Lohnabrechnung online erstellen lassen - mit Ihrem digitalen Lohnbüro

Sie möchten Ihre Lohnabrechnung online erstellen lassen, ohne sich selbst durch komplizierte Abrechnungsprogramme zu kämpfen?

Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Lohnbüro online!

Wir übernehmen die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung - digital, effizient und rechtskonform.

Warum Lohnabrechnung online erstellen lassen?

In Zeiten digitaler Prozesse ist es für Unternehmen jeder Größe sinnvoll, die Lohnabrechnung online abzuwickeln. Ob Start-up, Agentur oder mittelständischer Betrieb - eine externe, digitale Lohnbuchhaltung spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für maximale Sicherheit.

Ihre Vorteile im Überblick:

► Kein Zeitverlust mit Abrechnungssoftware

► Gesetzlich korrekte Abrechnungen

► Sicherer digitaler Datenaustausch

► Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren

► Persönlicher Ansprechpartner trotz Online-Service

Lohnbüro online - So funktioniert´s

Mit LoBu Office erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung online ganz bequem über unsere digitale Plattform.
Sie laden Ihre Abrechnungsdaten sicher hoch - wir kümmern uns um den Rest:

► Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

► Meldungen an Krankenkassen und Finanzämter

► Bereitstellung der Abrechnungen für Ihre Arbeitnehmer

► Digitale Unterstützung bei Prüfungen durch Behörden

► Persönlicher Ansprechpartner trotz Digitalisierung

 

Eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier:

Für wen eignet sich unser Online-Lohnbüro?

Unser Service richtet sich u.a. an Unternehmen, die:

 

► ihre Lohnabrechnung online und rechtskonform erstellen lassen möchten,

► kein eigenes Fachpersonal für die Lohnbuchhaltung beschäftigen,

► Wert auf eine moderne und digitale Zusammenarbeit legen,

► ortsunabhängig und flexibel mit einem erfahrenen Lohnbüro zusammenarbeiten möchten.

Lohnabrechnung online erstellen lassen - mit persönlichem Service

Trotz digitaler Prozesse sind wir kein anonymer Dienstleister. Bei uns haben Sie:

► einen festen Ansprechpartner

► klare Abläufe

► individuelle Betreuung

Wir kombinieren Online-Komfort mit dem Vertrauen eines klassischen Lohnbüros.

Sicher. DSGVO-konform. Verlässlich.

Datenschutz und Datensicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Systeme sind DSGVO-konform und bieten verschlüsselte Datenübertragungen.

Ihre sensiblen Arbeitnehmerdaten sind bei uns in besten Händen.

Was kostet es, die Lohnabrechnung online erstellen zu lassen?

Die Kosten für unsere Online-Lohnabrechnung richten sich individuell nach Ihrem Unternehmen - z. B. nach Anzahl der Arbeitnehmer und dem gewünschten Leistungsumfang.

Sie erhalten von uns ein maßgeschneidertes Angebot - transparent, fair und ohne versteckte Zusatzkosten.

Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an!

Häufige Fragen zur Online-Lohnabrechnung

Was brauche ich, um die Lohnabrechnung online erstellen zu lassen?
Nur Ihre Unternehmens- und Arbeitnehmerdaten - wir kümmern uns um den Rest.

 

Können auch kurzfristige Änderungen (z. B. bei Minijobs) digital gemeldet werden?
Ja, alle Änderungen können jederzeit online eingereicht werden.

Jetzt Lohnabrechnung online erstellen lassen - mit einem digitalen Lohnbüro das mitdenkt!

Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung - lagern Sie Ihre Lohnabrechnung online aus und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.

Wir übernehmen den Rest - schnell, sicher und kompetent.

Schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Kontaktformular unten.
Oder rufen Sie direkt an - wir freuen uns auf Sie!

 

Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:

+49 4966 9199900-0

 

Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:

 

Sie möchten mehr über LoBu Office erfahren?

Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Zwei Computerbildschirme auf einem Schreibtisch im modernen Büroumfeld.


 Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.

 

Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.

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