Payroll Service für Ihr Unternehmen - digital, sicher & zuverlässig
Payroll Service von LoBu Office - Ihre Lohnabrechnung in besten Händen
Sie suchen einen Payroll Service, der Ihnen den Rücken freihält?
LoBu Office ist Ihr professioneller Partner für die digitale und externe Lohnabrechnung.
Wir übernehmen Ihre laufende Payroll - rechtssicher, zuverlässig und persönlich betreut.
Ob kleines Unternehmen, wachsende Kanzlei oder Praxis: Unser Service entlastet Sie und sorgt für pünktliche, fehlerfreie Abrechnungen - Monat für Monat.
Payroll Service auf einen Blick - Unsere Leistungen
► Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
► Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
► Digitale Übermittlung aller Unterlagen
► Pflege von Stammdaten und Lohnkonten
► Abwicklung von Urlaubs- und Krankheitszeiten
► Berücksichtigung von Tarifverträgen, Mindestlohn & Branchenbesonderheiten
Eine detaillierte Leistungsübersicht finden Sie hier:
Payroll auslagern - Warum mit LoBu Office?
► Kosten und Zeit sparen: Keine Software, keine Schulungen, keine Updates
► Rechtlich abgesichert: Immer aktuell im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
► Komplett digital: Zugriff auf alle Dokumente - jederzeit & überall
► Datenschutz garantiert: DSGVO-konform & sicher verarbeitet
► Mehr Fokus aufs Kerngeschäft: Wir kümmern uns um Ihre Payroll - Sie sich um Ihr Unternehmen
Payroll Service von LoBu Office - So funktioniert er:
1. Bedarf klären & Rahmen festlegen
Gemeinsam analysieren wir Ihre Anforderungen - von Arbeitnehmerzahl bis Branchenbesonderheiten - und planen den passenden Ablauf.
2. Digitale Zusammenarbeit starten
Wir richten Ihr Unternehmen ein und Sie erhalten Zugang zu unserem sicheren Online-Portal.
3. Lohnabrechnung erstellen lassen - Monat für Monat
Sie liefern die relevanten Daten, wir übernehmen den Rest. Schnell, exakt und termintreu.
Ihre Payroll - bei uns in sicheren Händen
Unsere digitalen Prozesse sind datenschutzkonform, effizient und sicher. Wir arbeiten mit geprüfter Lohnsoftware und garantieren höchste Sorgfalt bei jeder Abrechnung.
Payroll Service von LoBu Office - Das sagen unsere Kunden
„Wir haben das Gefühl, LoBu sitzt direkt bei uns im Haus - dabei trennen uns mehrere hundert Kilometer. So muss Lohnabrechnung heute sein!“
– Familienbetrieb aus Berlin -
„Sehr zuverlässiger Dienstleister. LoBu Office überzeugt durch hohe Kompetenz, schnelle Reaktionszeiten und korrekte Abwicklung aller Anfragen. Das Team ist jederzeit ansprechbar und arbeitet präzise. Eine klare Empfehlung - 5 Sterne.“
– Geschäftsführerin aus Düsseldorf -
Payroll Service - Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Payroll Service“ eigentlich?
Ein Payroll Service übernimmt die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Unternehmens - von der Bruttolohnberechnung bis zu Meldungen an Behörden.
Was kostet der Payroll Service von LoBu Office?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Abrechnungen und dem gewünschten Leistungsumfang. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Sind meine Daten beim Payroll Service sicher?
Ja - wir arbeiten DSGVO-konform, mit sicheren Übertragungswegen und modernen Tools. Datenschutz hat für uns höchste Priorität.
Jetzt Payroll Service unverbindlich anfragen
Sie möchten Ihre Payroll professionell auslagern?
Nutzen Sie den Payroll Service von LoBu Office.
Starten Sie mit LoBu Office- Ihrem digitalen Lohnbüro:
► Kostenlos & unverbindlich anfragen
► Persönliche Beratung
► Professionelle Lohnabrechnung - digital & effizient
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
LoBu Office - Payroll Service: Ihr perfekter Partner für eine reibungslose und effiziente Lohnabrechnung.
Telefonisch erreichen Sie unser Lohnbüro unter:
+49 4966 9199900-0
Alternativ können Sie auch direkt Ihr persönliches Angebot anfordern:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - und melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
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Dann werfen Sie einen Blick in unsere aktuelle Unternehmensbroschüre - kompakt, informativ und auf den Punkt.

Die Broschüre steht Ihnen hier als Download zur Verfügung und darf gerne weitergeleitet oder geteilt werden.
Unsere Leistungen werden im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG erbracht.